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Vereine oder Kameradschaften können die Benutzung von Senken oder Reusen zum Fisch- oder auch Krebsfang untersagen, also verbieten, immer erst alle Vereinssatzungen durchlesen oder auch andere Angler befragen.
Weder im Bayerischen Fischereigesetz noch in der zugehörigen Ausführungsverordnung wird der Fischfang mit Senken ausdrücklich verboten. Deswegen ist er aber nicht automatisch erlaubt! Jack hat schon recht: Schau mal in Deinen Erlaubnisschein rein. Dort sollte geregelt sein, mit welchen Fanggeräten Du den Fischfang ausüben darfst. Bei mir steht z.B. folgender Satz drin:
„das Fischen ist mit zwei Handangeln (je eine Anbissstelle) erlaubt ... sowie unter Verwendung einer Köderfischreuse oder –flasche. Beim Fischen mit der Hegene sind fünf Nymphen erlaubt ... usw.
@ Carphunter: Du siehst bei mir ist es genau anders rum wie bei Dir. Bei uns ist die Senke verboten und die Reuse erlaubt. Das setzt der jeweilige Aussteller des Erlaubnisscheins fest.
Ist der Fischfang mit Netzen und Reusen (dazu zählt laut Gesetz auch die KöFi-Senke) erlaubt, muss man sich trotzdem an die Ausführungsverordnung halten:
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
§17 Fischerei mit Netzen und Reusen
(1) Durch das Auslegen von Netzen oder Reusen darf ohne Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde nicht mehr als die Hälfte des Querschnitts des Gewässers bei Mittelwasserstand für den Wechsel der Fische versperrt werden. Die Ausübung beschränkter Fischereirechte (Art. 9 BayFiG) bleibt vorbehalten.
Senke ist natürlich ein endgeiles Gerät, aber Reuse funzt auch gut. Versenken, bissl anfüttern, 5 Minuten warten - Petri