Fischereiaufseher

So ganz kann das aber auch nicht hinhauen, bzw. wird unterschiedlich gehandhabt.
Ich hab damals meinen Schein (Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein) in NRW gemacht.
Incl. Lichtbild und Adresse zur damaligen Zeit.
Bei meinem Umzug nach NS war nicht die Rede von Umschreiben, neu ausstellen, Adresse ändern o.ä.
Lediglich die Frist der Gültigkeit wurde von 5 Jahre auf unbefristet verlängert.
Auf nachfragen bzg. Adresse usw. sagte man mir nur das brauch nicht könne man zwar machen wenn ich das unbedingt so wünsche aber muß nicht sein.

Also brauchte da ja dann auch nichts umgeschrieben werden.
 
Moin!
Dann wird es offenbar doch von BL zu BL unterschiedlich gehandhabt. Man sollte also bei Umzug in ein anderes BL die UFB kontaktieren u. nachfragen, ob ein Umschreiben, Neuausstellung oder ähnliches dort verlangt wird.
Gruß
Eberhard
 
Seid ihr euch sicher das der Bundesfischereischein umgetragen werden MUSS ?

Ich bin nämlich vor einiger Zeit umgezogen und bin direkt zum Amt (neues Bundesland) und wollte meinen Schein umtragen lassen bzw einen neuen haben. Passbild und alles dabei, man rechnet ja mit dem Schlimmsten...

Die Frau im Bürgerbüro hat mich einfach damit nach Hause geschickt "Wird erst gemacht, wenn er verlängert wird!".

Soweit so gut, bei jedem Erlaubnisschein wurde ich gefragt "Tourist ? Oh langen Weg haben Sie hinter sich" usw.

Zum neuen Jahr wieder dahin, wollte endlich nen neuen Schein.
Wollte die mir ernsthaft den Alten verlängern! :eek:

Hab dann höflich um einen neuen gebeten und dann auch bekommen.
Das wärs ja wohl gewesen, wenn man den eingezogen hätte! :eek:
 
Einige wissen es ja schon auch ich bin Fischereiaufseher, aus Überzeugung!
Verwundert hat mich wie schnell man von Angelkollegen zum Feind werden kann.
Richtig ist wie man in den Wald rein ruft, so schalt es zurück. Es sollte eigentlich zum guten Ton gehören freundlich aufzutreten.
Hier an unseren Gewässern wissen mittlerweile schon die meisten mit welchem Fahrzeug ich unterwegs bin, da ist der Überraschungsmoment sehr klein.
Das tragen der Marke muss nicht sofort sichtbar sein. Es reicht wenn ich sie so trage, dass ich sie vorzeigen kann wenn ich mich vorstelle. Das Schild das fürs Fahrzeug gedacht ist benutze ich zB nicht mehr, weil mir im letzten Jahr zwei mal die lieben Angler die Autoreifen mit dicken Schrauben kaputt gemacht haben.
Aber es gibt auch (zum Glück) öfter mal was zum Lachen.
 
Das tragen der Marke muss nicht sofort sichtbar sein. Es reicht wenn ich sie so trage, dass ich sie vorzeigen kann wenn ich mich vorstelle..

Muss ich einfach noch mal nachfragen:
§ 3

(2) Fischereiaufseher haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nach außen sichtbar ein Dienstabzeichen zu tragen [...]

Man kann diesen Paragrafen sicher anders auslegen, aber ich verstehe ihn so, das wenn du auf einem Kontrollgang bist, dein Abzeichen tragen solltest und nicht erst mit dem Dienstausweis zusammen vorzeigen wenn du mit der Kontrolle einzelner Personen beginnst. Aus deiner Aussage kann ich entnehmen, das ich mit dieser Annahme aber falsch liege. Ist nur persönliches Interesse, an der Auslegung schwammiger Gesetzestexte.


Ansonsten kann ich dir nur Zustimmen, ich finde gut das es euch gibt und das ihr eure Freizeit dafür opfert, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Das es Leute gibt die nicht davor zurückschrecken dein Auto zu beschädigen finde ich schon ganz schön krass.
 
Hallo,

Zunächst etwas Grundsätzliches.

Es würde die Diskussion stark vereinfachen, wenn jeder angibt, auf welches Bundesland sich seine Aussage bezieht.

Alles andere macht wenig Sinn.

Ich beziehe mich auf NRW.

Zum Fischereiaufseher.

Es gibt den amtlich bestellten Fischereiaufseher. Er arbeitet für die UFB und ist nur ihr verpflichtet. Alle Bestimmungen und einschlägigen Gesetze beziehen sich auf diese Art von FA. Nur diesen stehen alle Rechte gem. den Bestimmungen zu.

Darüber hinaus kann jeder Verein/Verband die Fischereiaufsicht an seinem Gewässer regeln. Er darf auch eigene Aufseher ernennen. Diese haben nicht die Befugnisse eines amtlichen Aufsehers. Ihre Befugnisse werden vereinsintern festgelegt. In der Regel werden diese in der Gewässerordnung oder der Satzung beschrieben.

Nur die hier aufgeführten Kontrollen darf er ausführen und nur diese Kontrollen muss das Mitglied erdulden.

Das Problem ist, dass häufig nichts geregelt ist. Das ist für den Vereinsaufseher eine gefährliche Situation.
Trifft er am Wasser auf jemanden, der juristisch auch nur etwas bewandert ist, macht er den Überschlag.

Wo die Basis für einen Verbandsaufseher für das Einziehen eines staatlichen Dokuments wie des Fischereischeins sein soll, ist mir schleierhaft.

Sollte es sich um einen amtlich bestellten FA handeln, ist für ihn nur die UFB Ansprechpartner. Er ist nicht befugt, über dienstliche Belange mit Dritten zu sprechen.
Schon gar nicht darf er eingezogene Dokumente an Dritte (Verband) weitergeben.

Zur Gültigkeit des Fischereischeines.
Der Inhaber eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes darf mit seinem Schein in NRW Erlaubnisscheine erwerben.
Nur wenn er seinen Hauptwohnsitz auf Dauer nach NRW verlegt, muss der Fischereischein innerhalb einer festgelegten Frist in einen NRW-Schein umgeschrieben werden. Dazu wird ein neuer Schein ausgestellt.

Zur Änderung des Wohnsitzes.
Wird der Wohnsitz innerhalb von NRW verlegt, bleibt der Schein gültig. Es erfolgt keine Änderung der Anschrift auf dem Schein.
Eine unterschiedliche Adresse auf dem Erlaubnisschein und dem Fischereischein ist daher nicht zu bemängeln.

Mindestalter für FA

Grundsätzlich genügt es, dass jemand volljährig ist.

Es besteht aber auch die Forderung, dass der Bewerber in Sachen Fischerei erfahren sein soll.


Winde
 
Erstmal ich wohne in Brandenburg.

Zur Dienstmarke, es ist nicht so das ich sie verstecke, ich trage sie an einem band welches an der Hose befestigt ist. Das hat nur den Grund das ich mir die Sachen nicht zerstechen möchte! Im Winter ist es noch etwas schlechter mit der Befestigung daher ist es in der Ausweistasche und wird so gezeigt. Also da ist, um das gleich vorweg zu sagen, keine Hinterlist oder so was im Spiel.
 
Also da ist, um das gleich vorweg zu sagen, keine Hinterlist oder so was im Spiel.

Wollte dir auch keine Hinterlist unterstellen. Wie gesagt, ich hatte mir mal die Gesetzestexte zur Gemüte geführt und es anders verstanden. Ist ja auch letztlich egal, wenn man sich an die Vorschriften hält, hat man ja eh nix zu befürchten.
 
Hi,

dabei, man rechnet ja mit dem Schlimmsten...
Die Frau im Bürgerbüro hat mich einfach damit nach Hause geschickt "Wird erst gemacht, wenn er verlängert wird!".
Soweit so gut, bei jedem Erlaubnisschein wurde ich gefragt "Tourist ? Oh langen Weg haben Sie hinter sich" usw.
Zum neuen Jahr wieder dahin, wollte endlich nen neuen Schein.
Wollte die mir ernsthaft den Alten verlängern! :eek:
Hab dann höflich um einen neuen gebeten und dann auch bekommen.
Das wärs ja wohl gewesen, wenn man den eingezogen hätte! :eek:

bei mir war es Umzug von BW nach BY. Da ich mehrer jahre einfach nicht zum Angeln kam (Arbeit:( ) war der BW 5 Jahresschein abgelaufen, ich wollte nun einen BY Lebenszeit Schein.

Die Dame im Amt war erst etwas ratlos ob des abgelaufenen Scheins, da ich aber gleich noch meion BW Prüfungszeugnis vorlegte meinte sie "kein Problem" sie müsse nur noch klären ob sie den Schein umschreiben könne oder ob sie einen neuen Ausstellen muß (was mich noch 35 euro mehr gekostet hätte) . Sie verliß kurz die Amtsstube um beim Amtsleiter nachzufragen, kam ruckzuck zurück, und hatte schon die BY-Lebenszeit-Marke in der Hand, klebet die in den alten BW Schein, und nun werde ich auch immer gefragt ob ich Gastangler bin :hahaha:
Ein genauer Blick auf die Marke zeigt den BY Kartenverkäufern aber schnell, das ich nun auch ein BY'er bin

LG ANderl
 
Hallo Eberhard !

Soweit mir bekannt, gibt es keinen Bundesfischereischein, sondern nur Fischereischeine der einzelnen Bundesländer.
Daher besteht auch die Pflicht, den Fischereischein umzutauschen, wenn ich meinen Hauptwohsitz in ein anderes BL verlege.
Mache ich dies nicht, könnte es arge Probleme geben.
Beispiel:
Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten. (so ist die Regelung in Berlin)

Sicherlich sollte man dem Sportfreund hier eine angemessene Frist einräumen - zum Ablauf des Kalenderjahres, damit die entrichteten Beiträge für das laufende Jahr nicht zum Fenster hinausgeworfen sind. Kann der Sportfreund nachweisen, dass der Umzug im laufenden Jahr erfolgte, gäbe es den Hinweis, den FS zum nächsten Jahr zu tauschen und die Sache wäre okay für mich.

Gruß

Detlef



Hallo,
Wollte auch mal meinen Senf beitragen.

Da ich erst vor Kurzen die Prüfung gemacht habe, und diesen als Berliner in Brandenburg, musste ich mich auch erst mal durch die gesetzte forsten.

Denn mir ging es darum wo den fischereischein austellen lassen.

Denn in Brandenburg auf Lebenszeit, und fischereiabgabe billiger.
In Berlin auf 5 bzw. 10 Jahre nach Verlängerung, danach wieder neuen austellen lassen. Und Abgabe auch teurer.

Und das sind ja nun auch Kosten.
Naja, nach Telefonaten und Emails, könnte ich mich dann entscheiden.

Entweder in Brandenburg austellen lassen, bekomme dann alles billiger, darf mit dem schein auch in anderen Bundesländern angeln, Aber Nicht in BERLIN.

Oder in BERLIN austellen, was dann teuer wird und darf dann aber auch in BERLIN angeln.

Ich denke nur Berlin hat sich da nur so. Aber kaufe ich jahresmarke (DAV) für Brandenburg so bekomme ich Berlin umsonst dazu.

Berlin wird es nur um die fischereiabgabe gehen, denke ich mir.

Also Fazit, müsste schein und Wohnort nicht unbedingt gleich sein. Jedenfalls ist es den in Brandenburg egal.
 
Also Fazit, müsste schein und Wohnort nicht unbedingt gleich sein. Jedenfalls ist es den in Brandenburg egal.

Dein Fazit ist nicht richtig !
Der Fischereischein, wenn er auch in anderen Bundesländern gültig sein soll, muss immer in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem sich der Hauptwohnsitz besfindet.

Siehe: Landesfischereischeingesetz Berlin § 4 Pkt. 4
(Gültigkeit von Fischereischeinen anderer Bundesländer).

Der Brandenburger Fischereischein ist nur in BB gültig, wenn der Sportfreund seinen Hauptwohnsitz nicht in BB hat.

Hast Du Deinen ständigen Wohnsitz in Berlin und einen Brandenburger Fischereischein, darfst Du in Berlin nicht angeln, auch wenn man Dir mit dem Erwerb der DAV-Marke für BB die kostenlose DAV-Marke für Berlin gibt.
Angelst Du trotzdem in Berlin, so ist Dein Fischereischein ungültig (in Berlin) und wird eingezogen, wie auch der Fischereierlaubnisschein für Berlin, weil Du ihn ohne einen in Berlin gültigen bzw. akzeptierten Fischereischein erworben hast.

So ist die Gesetzeslage.
 
Hallo,

Ich schaue nach ob ich die Mail noch habe, wo der Typ mir das geschrieben hat. Das ich wenn ich den schein in Brandenburg ausgestellt hätte, das ich überall angeln hätte können, in jeden Bundesland, ausser Berlin. So sagte er es jedenfalls.

Das mit der dav Marke, war bezogen auf den fischereischein, Berlin will das so nicht, aber kaufe ich die jahresmarke für Brandenburg, bekomme ich Berlin dazu. Da ist es auf einmal egal. Sage ja, die wollen nur die jahresabgabe.

Hehe, aber ich habe den Berliner fischereischein.......keine Angst. Wäre ja blöde wenn ich es anders rum machen würde.


Aber das habe ich doch geschrieben, wenn schein in Brandenburg, dann darf ich nicht in Berlin angeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schaue nach ob ich die Mail noch habe, wo der Typ mir das geschrieben hat. Das ich wenn ich den schein in Brandenburg ausgestellt hätte, das ich überall angeln hätte können, in jeden Bundesland, ausser Berlin. So sagte er es jedenfalls.

Wenn er Dir das so geschrieben haben sollte, hat er Dich falsch informiert.

Das mit der dav Marke, war bezogen auf den fischereischein, Berlin will das so nicht, aber kaufe ich die jahresmarke für Brandenburg, bekomme ich Berlin dazu. Da ist es auf einmal egal.

Das ist nicht egal, sondern rechtens.

Hehe, aber ich habe den Berliner fischereischein.......keine Angst. Wäre ja blöde wenn ich es anders rum machen würde.

Na dann ist ja alles im grünen Bereich - es kam für mich nur nicht so rüber in Deinem Beitrag.
 
Hab es gefunden,

Zitat:

Sie können die Anglerprüfung auch im Landkreis MOL machen. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass es passieren kann, da Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben, vom Fischereiamt in Berlin keinen Berliner Fischereischein bekommen. Bitte erkundigen Sie sich vorher dort. Ich könnte Ihnen aber einen Brandenburger Fischereischein ausstellen. Wenn Sie aber damit in Berlin angeln wollen kann es widerum passieren, dass Sie keine Angelkarte bekommen. Angeln Sie aber in Brandenburg, gibt es keine Probleme. Ansonsten gilt der Fischereischein natürlich bundesweit

Zitat Ende.



Wie du ja gesagt hast, wenn Brandenburg dann angeln in Berlin verboten. Aber der letzte Satz !!!!!

Ach, bevor man hier was miss versteht, macht man die Prüfung in Brandenburg, bekommt man einen Berliner Fischereischein!!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
]Sie können die Anglerprüfung auch im Landkreis MOL machen. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass es passieren kann, da Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben, vom Fischereiamt in Berlin keinen Berliner Fischereischein bekommen.

Da hat er Dir Quatsch geschrieben. Du kannst Deine Prüfung wohl in BB ablegen (als Berliner) und mit dem Prüfungsnachweis im Fischereiamt Berlin einen Berliner Fischereischein bekommen. Entscheidend ist, dass Du Deinen Wohnsitz in Berlin hast und mit dem Prüfungsergebnis den Nachweis erbringst, erfolgreich die Prüfung abgelegt zu haben.

Bitte erkundigen Sie sich vorher dort. Ich könnte Ihnen aber einen Brandenburger Fischereischein ausstellen. Wenn Sie aber damit in Berlin angeln wollen kann es widerum passieren, dass Sie keine Angelkarte bekommen. Angeln Sie aber in Brandenburg, gibt es keine Probleme.

Das ist richtig.

Ansonsten gilt der Fischereischein natürlich bundesweit


Nööööö!

Zu diesem Thema gibt es hier viele Beiträge, die diese Aussage widerlegen.
 
Ok. Ist doch aber vielleicht noch mal gut das wir das hier noch mal richtig geklärt haben, finde ich jedenfalls.

Vielleicht kommt noch mal einer in diese Situation, dann weiß man bescheid.

Also Thema durch.......
 
Die Aussage das der Schein dann Bundesweit gültigist, ist schon richtig.

Allerdings wäre der zusatz " solange er von dem bundesland ausgestellt ist in dem du deinen dauerhaftenwohnsitz hast" angebracht.
Sprich: Als Berliner mit einem berliner Schein, kannst du Bundesweit Erlaubnisscheine erwerben und angeln.
Solltest du umziehen und das Bundesland wechseln, solltest du den Schein umschreiben lassen, mußt du aber nicht umbedingt ( auf jedenfall in Nds).
 
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