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Vor zirka einem Jahr hat ein FA aus deiner Gegend einem Gewässerwart unseres Vereins seinen Fischereischein eingezogen, da dieser einen Umzug noch nicht eingetragen hatte.
Ich finde die Nachfrage von Mattes auch sehr interessant. Ich kenn nur die Berliner Regelungen, aber die sind ja schon recht klar.
Einem Vereinskontrolleur der nicht richtiger FA ist, würde ich keine Dokumente überlassen (da ja schon fraglich ist was der überhaupt kontrollieren darf). Wenn könnte der gerne die Polizei hinzu rufen, welche die Dokumente dann einzieht.
Was mich auch wundert, man liest immer wieder von FAs die erst mal 5 min mit einem unerkannt quatschen. Müssen die in anderen Bundesländern kein Dienstabzeichen tragen?
Hi Mattes,
jetzt muß ich auch mal Nachfragen.
Ich habe mir grade meinen Schein nochmal angeschaut und festgestellt, dass man dort einen Umzug gar nicht eintragen kann.
@ Jack the Knife
Sorry, wenn ich dich verbesser, aber niemand ist verpflichtet seinen Personalausweis mitzuführen.
PersAuswG § 1 schreibt vor, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen muss, es sein denn, er besitzt einen gültigen Reisepass.
Eine Mitführungspflicht gibt es in Deutschland nicht.
Es ist zwar überaus hilfreich wenn man diesen immer dabei hat, und erspart
einem einiges, aber verpflichtet dazu ist man nicht.
Einem Vereinskontrolleur der nicht richtiger FA ist, würde ich keine Dokumente überlassen (da ja schon fraglich ist was der überhaupt kontrollieren darf). Wenn könnte der gerne die Polizei hinzu rufen, welche die Dokumente dann einzieht.
Was mich auch wundert, man liest immer wieder von FAs die erst mal 5 min mit einem unerkannt quatschen. Müssen die in anderen Bundesländern kein Dienstabzeichen tragen?
Ist ein FA dazu berechtigt sich einen Personalausweis zeigen zu lassen
Dem kontrollierenden "FA" wurde Fischereierlaubnisschein (Jahreskarte) und (Fünf-Jahres-) Fischereischein vorgelegt. Auf beiden stehen Adressen, die nicht übereinstimmten. Auf Nachfrage wurde ein Umzug genannt. Folge: Einzug des Schein mit Weitergabe an den Verband.
Eine Verpflichtung, Papiere nach einem Wohnungswechsel umschreiben zu lassen, besteht (soweit ich weiß bundesweit) nur für den Personalausweis und den Fahrzeugschein. Beide Dokumente müssen innerhalb von 1 Woche nach dem Umzug zum Ändern der Behörde vorgelegt werden. Der Bundesfischereischein natürlich ebensowenig. Und das macht ihn ebensowenig ungültig, wie den Führerschein. Meiner Meinung nach darf ein FA nur wegen nicht aktueller Anschrift den Bundesfischereischein nicht sicherstellen, sofern die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.
Gruß
Eberhard
habe mir gerade mal meinen Fischereischein genau angeschaut. Ich fand nirgendwo einen Hinweis, daß er nur für NRW gültig ist.
Ich bekomme doch auch in Bayern, Thüringen u. Saarland, wo ich bisher außerhalb von NRW gefischt habe, anstandslos gegen Vorlage meines Fischereischeines einen Erlaubnisschein ausgestellt.
Meine Ausgabe des Fischereirechts NRW ist zwar nicht mehr die Neueste, aber ich fand da nichts von einer Ummeldepflicht oder darüber, daß der Schein bei Umzug in ein anderes Bundesland geändert werden muß.
Beim Umzug innerhalb von NRW besteht ganz sicher keine Umeldepflicht. Das weiß ich sicher.
.....
Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten.....
Ein Angler, egal aus welchem Bundesland, bekommt doch auch für Berlin eine Angelkarte.
Natürlich ist Dein Fischereischein auch in allen BL gültig, da besteht überhaupt kein Zweifel - und dennoch ist es ein Fischereischein des BL NRW und kein Bundesfischereischein. Gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins kann ich mir in jedem BL einen Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte kaufen, wenn (so kenne ich es aus Berlin) das BL, welches den Fischereischein ausgestellt hat identisch ist mit dem Bundesland, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe.
Ein Sportfreund wohnte in Brandenburg und hat auch den Fischereischein aus Brandenburg. Er verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Berlin, ohne den Fischereischein in einen Berliner FS zu tauschen, ist er nicht berechtigt, Angelkarten für Berliner Gewässer zu erhalten.....
so ganz glauben kann ich das nicht. Ein Angler, egal aus welchem Bundesland, bekommt doch auch für Berlin eine Angelkarte. Ich kann mit meinem Berliner Fischereischein doch auch in Bayern Angelkarten kaufen.
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