Mit großen Erwartungen habe ich mir heut morgen die aktuelle Fisch & Fang gekauft. Den Artikel zum Thema "C&R" habe ich seit der letzten Ausgabe sehnsüchtig erwartet, da einem guten Freund von mir ein ähnlicher Prozess anhängt. Dieser geht jetzt aktuell in die dritte Instanz und dummerweise bin auch ich auf einigen der als "Beweismittel" dienenden Bildern zu sehen.
Ich kann diesen Artikel jedem Angler der sich für dieses Thema interessiert nur empfehlen. Besonders das Interview mit RA Elmar Weber fand ich sehr aufschlußreich! Leider hab ich Artikel/Interview bislang noch nicht im Internet gefunden, gern hätte ich einen Link mit eingestellt.
Nur mal auszugsweise:
F&F: "Welches waren die ausschlaggebenen Argumente, die für Ihren Mandanten St. Sch. sprachen?"
El. W.: "Ganz einfach: das es keine ausschlaggebenen Argumente gab, die gegen meinen Mandanten sprachen."
weiterhin
El. W.: "Das bewusste Zurücksetzen eines Fisches ist als solches nicht strafbar. Im Gegenteil: In vielen Fällen ist es sogar Pflicht, zum Beispiel während der Schonzeit und bei untermaßigen Fischen. Wenn ich daraufhinweise, dass ein bestimmtes Verhalten, wie etwa das Zurücksetzen maßiger Fische, erlaubt ist, werde ich erstaunlich oft gefragt: "Wo steht das?" Diese Frage geht von einem falschen Denkansatz aus. Denn in unserer freiheitlichen Grundordnung ist grundsätzlich erlaubt, was nicht verboten ist."
Ich kann diesen Artikel jedem Angler der sich für dieses Thema interessiert nur empfehlen. Besonders das Interview mit RA Elmar Weber fand ich sehr aufschlußreich! Leider hab ich Artikel/Interview bislang noch nicht im Internet gefunden, gern hätte ich einen Link mit eingestellt.
Nur mal auszugsweise:
F&F: "Welches waren die ausschlaggebenen Argumente, die für Ihren Mandanten St. Sch. sprachen?"
El. W.: "Ganz einfach: das es keine ausschlaggebenen Argumente gab, die gegen meinen Mandanten sprachen."
weiterhin
El. W.: "Das bewusste Zurücksetzen eines Fisches ist als solches nicht strafbar. Im Gegenteil: In vielen Fällen ist es sogar Pflicht, zum Beispiel während der Schonzeit und bei untermaßigen Fischen. Wenn ich daraufhinweise, dass ein bestimmtes Verhalten, wie etwa das Zurücksetzen maßiger Fische, erlaubt ist, werde ich erstaunlich oft gefragt: "Wo steht das?" Diese Frage geht von einem falschen Denkansatz aus. Denn in unserer freiheitlichen Grundordnung ist grundsätzlich erlaubt, was nicht verboten ist."