Hallo "trout67",
ja Du hast richtig verstanden. Beim ehemaligen "VDSF" gab es bzw. gibt es weiterhin einen separaten "Sportfischerpass" mit einer separaten Marke für das jeweilige Kalenderjahr. Dieser Sportfischerpass hat aber nichts mit dem ganz normalen, für das jeweilige Bundesland ausgestellten, Fischereischein zu tun.
Wenn ich mich an 2003 zurückerinnere, hat mir dieser Sportfischerpass für die Ausstellung einmalig 5€ gekostet. Da ich einem Verein in Niedersachsen angehöre, der sich dem VDSF angeschlossen hat, erhalte ich jedes Jahr ohne zusätzliche Kosten diese genannte Marke für den Sportfischerpass. Die Gebühr der Marke ist sozusagen schon in meinem Jahresbeitrag für den Verein enthalten.
In diesem Sportfischerpass wurden bzw. werden sämtliche "VDSF-Vereinsmitgliedschaften" durch den jeweiligen Verein eingetragen. Weiterhin enthält der Sportfischerpass einen Vermerk über die abgelegte Sportfischerprüfung (Ort / Datum / Verein, bei dem die Prüfung abgelegt wurde).
Jetzt noch mal für alle zusammenfassend die "wenigen" Vorteile / allgemeine Informationen zu diesem Sportfischerpasses:
1. Der Sportfischerpass ist nur gültig mit geklebter Marke für das jeweilige aktuelle Kalenderjahr.
2. Für bestimmte Gewässer (regional unterschiedlich) erhält man nur gegen Vorlage des Sportfischerpasses ein Gastangelkarte bzw. einen Erlaubnisschein. (Hintergrund: Bestimmte Vereine verkaufen nur an in Vereinen organisierte Angler eine Gastangelkarte.)
3. Für bestimmte Gewässer (regional unterschiedlich) erhält man Vergünstigungen beim Kauf einer Gastangelkarte.
Andere Vorteile sind mir nicht bekannt.
@ "trout67" nochmal.
Was Deine Bemerkung bezüglich der doppelten Abzocke wegen Fischereischein / Sportfischerpass betrifft, kann ich Dich beruhigen. Dem ist nicht ganz so, zumindest was das Bundesland
Niedersachsen betrifft. Die Kosten für einen Fischereischein in Niedersachsen belaufen sich im Moment auf einmalig 35 € und er ist dann lebenslang gültig, so lange man seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat. Der Fischerschein in Niedersachsen ist für das Angeln in Niedersachsen nicht zwingend erforderlich. In Niedersachsen gilt fast überall die Vorlage eines Prüfungsnachweises über die abgelegte Sportfischerprüfung für den Erwerb einer Gastangelkarte oder um überhaupt Mitglied in einem Verein in Niedersachsen zu werden.
(Was meinen Verein in Nienburg/Weser in Niedersachsen betrifft, sind die jetzt schon etwas offener geworden. Hier reicht mittlerweile die Vorlage eines gültigen Fischereischeines, wenn man aus einem anderen Bundesland kommt. Denn anders könnten die gemeinsamen Angeln mit dem befreundeten Partnerverein in Nienburg/Saale in Sachsen-Anhalt, was meine Heimat ist, garnicht stattfinden. Denn ich garantiere, von den älteren Vereinsmitgliedern in Nienburg/Saale in Sachsen-Anhalt hat garantiert niemand ein Prüfung abgelegt.)
Wie Schweyer gerade so schön passend formuliert hat: Komm nach Niedersachsen und Du wirst um einige Erfahrung reicher, was das Thema Bürokratie beim Angeln betrifft!
Gerade als "Ostler" hatte ich es, als ich 1998 aus beruflichen Gründen hier nach Niedersachsen kam, besonders schwer und mir wurden einige Steine in den Weg gelegt, was das Angeln betrifft. Ganz schlimm war es damals im Angelladen in Wunstorf, als man mir an den Kopf knallte, daß man an DAV-Mitglieder grundsätzlich keine Gastangelkarte verkauft. Heute würde sich natürlich niemand mehr trauen zu sagen, damals war es aber so.