Naturköder -  Dosenmais aufpeppen

Welche BL.???

Mit dem Einfärben von Ködern ist vorsicht angebracht, denn es ist nicht in jedem Bundesland erlaubt, mit gefärbten Ködern, wie Maden, Mais, gefärbte Köfis, oder anderen Ködern usw etc zu angeln, welche nicht ihrem natürlichen Vorbild entsprechen.

Achso.???
Ich färbe eigentlich meine Maden regelmäßig...

Weißt du in welchen BL dies nicht gestattet ist.?

MfG Siermann
 
Achso.???
Ich färbe eigentlich meine Maden regelmäßig...

Weißt du in welchen BL dies nicht gestattet ist.?

MfG Siermann

Verboten wurde dies schon in den 1980er Jahren in ganz Deutschland, dies gilt zum Beispiel für industriell gefärbte Maden, wie man sie in den Angelgeschäften erhalten hat, da festgestellt wurde, daß das Färbemittel hochgradig krebserregend ist.

Ob du nun in deinem Bundesland, in dem du wohnst oder angelst selbstgefärbte Maden(funktioniert mit Lebensmittelfarbe aus dem Bäcker- und Gastrobedarf) verwenden darfst, sollte normalerweise im Fischereigesetz stehen.
Angelst du jedoch in einem Privatgewässer trifft diese Regelung nicht zu, heißt der Weiher gehört dir, deinem Vater oder sonst irgendjemand, im FoPu sieht es auch anders aus.

Werde mich mal in den einzelnen Bundesländern durchlesen, und dann hier posten, wo sie erlaubt und verboten sind.
Die Angaben wurden aus den Gesetzen, die hier im Forum stehen entnommen, vereinsinterne Vorschriften Gesetze oder Verbote wurden deshalb nicht berücksichtigt.
Auch konnten neuere Regelungen , auf Grund der zum Teil veralteten Gesetzetexte hier nicht eingesehen werden.

Baden-Würrtemberg = Gesetzlich nicht verboten

Bayern = Gesetzlich nicht verboten

Berlin = Gesetzlich nicht verboten

Brandenburg = Gesetzlich nicht verboten

Bremen = Gesetzlich nicht verboten

Hamburg = Gesetzlich nicht verboten

Hessen = Aus dem Gesetz nicht ersichtlich

Meck-Pomm = Gesetzlich nicht verboten

Niedersachsen = Gesetzlich nicht verboten

Nordrhein-Westfalen = Gesetzlich nicht verboten

Rheinland Pfalz = Gesetzlich nicht verboten

Saarland =

§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht
2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.
(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.

Sachsen = Gesetzlich nicht verboten

Sachsen-Anhalt = Gesetzlich nicht verboten

Schleswig-Holstein = Gesetzlich nicht verboten

Thüringen = Gesetzlich nicht verboten

Um genauere Angaben herauszubekommen, habe ich die vollständigen Gesetze der einzelnen Bundesländer mal durchlesen und die Liste gegebenenfalls aufarbeiten, da die Angaben der aufgelisteten Gesetze oder Gesetzestexte hier nur auszugsweise sind, allerdings ist ein Verbot manchmal nicht genau ersichtlich, ein Nachfragen beim Vorstand oder der Fischereibehörde wäre für eine direkte Klärung das beste Mittel, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zum Färben darf allerdings nur Lebensmittelfarbe oder natürliche Färbemittel(zB Rote Beetesaft, usw etc)verwendet werden, welche als gesundheitlich unbedenklich gilt, zudem biologisch ist.

Zu Beachten wären dann allerdings noch abweichende Regelungen von Vereinen, Kameradschaften oder ähnlichen fischereilichen Vereinigungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Färben :)

Ich färbe meine Maden mit einem Pulver von Sensas das die fressen und ihnen gleich noch Aroma gibt :)

MfG Siermann
 
Brandenburg;
laut Fischereiprüfung ( war eine Prüfungsfrage ) darf nur Lebensmittelfarbe verwendet werden.
Halte die ganze Färberei eh für Unfug

Was will man an Dosenmais noch aufpeppen, der ist 1. süss und hat genug Eigengeruch
 
Gründe :)

Beim Aufpeppen geht es darum sich abzuheben von anderen ANglern :)
D.h. in vielen Gewässern haben die gelben süßen Körner eine Art scheuchwirkung auf die Karpfen da kommt man mit Färben und einem anderen Aroma besser zu seinem Fisch :)
Eine andere Sache sind die Wasservögel...fütterst du z.B in einem flachen Altarm etc. sehen die Wasservögel sofort den gelben Mais und machen sich über diesen her...wo hingegen brauner Mais kaum erkannt wird nd für die Karpfen liegen bleibt :)
Es gibt also einige Gründe seinen Mais aufzupoppen :)

MfG Siermann
 
habe mal im blinker gelesen das es sehr fängig auf brassen , rotaugen und rotfedern ist wenn mann auf 1 dose mais 1 esslöffel erdnussbutter vorsichtig unterrührt.

mfg
 
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