@Flossenjäger
Ja,in Bayern gibbet es mittlerweile so ein Verbot(Weißfisch&Co).
Gruß Jörg
Hi Flossenjäger, hi Jörg,
in Bayern gibt es ein generelles Releaseverbot für Fische, unabhängig von ihrer Art, die im Setzkescher/Karpfensack gehältert wurden, dies ist aber schon lange der Fall, also keineswegs ein neuere Regelung, soweit mir bekannt ist schon über 20Jahre.
Die Hälterung von Fischen die Schonzeit haben oder das Schonmaß nicht erreicht haben ist generell untersagt.
Ein direktes Releaseverbot für Weißfische gibt es meines Wissens nicht, allerdings kann dies jeder Verein selbst bestimmen bzw in seinen internen Gesetzen verankern, das was es hier noch gibt, ist das Verbot des Releasens von Wallern jeglicher Größe durch den gesetzlich geregelten Wegfall von Schonmaß und Schonzeit letzten Jahres.
Dies hat auch damit zu tun, daß man Wettkampfangeln/Königsfischen anders verpackt hat und das ganze Hegefischen "getauft" hatte.
Hegefischen bedeutet allerdings, daß bestimmte Fischarten eingedämmt werden sollen, also der Überbestand reguliert werden soll, was dem Kescherbesitzern meist egal war und es ihnen nur um das Gesamtgewicht ging, nach dem Wiegen landeten die Fische wieder im Gewässer, was zur Folge hatte, daß viele Fischleichen im Wasser den anglerischen Weg pflasterten, dies wurde mit dieser Regelung unterbunden, was ich für richtig finde.
In den Setzkescher wandern bei mir nur Fische, die ich auch entnehmen und verwerten will.
Was bei längeren Ansitzen natürlich von Vorteil ist, gerade wenn es sehr warm ist .