ÜberlebensChancen

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@ Flossenjäger

:hahaha:Das war nur eine relative Aussage. Über den Zeitpunkt (Stunden, Tage, Jahre) kann ich natürlich keine Auskunft geben.:)

Das Eröffnungspost hatte in seiner Tonlage schon etwas besonderes.:klatsch Aber das ist abgehandelt, da will ich jetzt nicht nachtreten.

Gruß VFA
 
War von gestern auf heute wieder Nachtangeln (am Attersee in Österreich), leider kein einziger Aalbiß. Hab aber an der Angelstelle ebenfalls einen Angelkollegen aus Deutschland angetroffen, der einen Abend zuvor einen 90´er Hecht gefangen haben will. Auf meine Frage, warum er ihn nicht mitgenommen hat, kam die Antwort: "Ich bin auf Urlaub hier und wüßte nicht, wie ich ihn verwerten sollte, also hab ich ihn releast".

Nun weiß ich natürlich nicht, wie sich das Releasen tatsächlich abspielte. Jedenfalls sah seine Ausrüstung eher Urlaubs- statt Profimäßig aus. Wie empfindlich Hechte auf den Aufenthalt ausserhalb ihres nassen Elementes reagieren, ist ja Eindrucksvoll in der von Mattes angehängten PDF-Datei veranschaulicht. Dass er den Fisch tatsächlich profimäßig releast haben will, zweifle ich stark an.

Nun hatte er den ganzen Abend versucht, wieder an der gleichen Stelle auf den Hecht zu blinkern (ich frage mich wozu...).
Was macht das für einen Sinn? Ich gehe nicht auf eine Fischart Angeln mit dem Wissen, dass ich erst gar keine Möglichkeit habe, diese verwerten zu können! In dem Falle wäre es wirklich ein Jammer, wenn der Hecht (meist unbemerkt) verreckt.

Gruß!
 
@Flossenjäger...im großen und ganzen stimme ich Dir und deinen Aussagen zu....von einem erfahrenen Angler bzw Forumsmitglied erwarte ich aber den Satz "Manche Vorschriften sind auch mir dahingehend zu starr, ich handel eher nach eigenem Ermessen, den Umständen entsprechend nach meinen eigenen Erfahrungen und moralischer Ansicht" nicht...das ist als ob ein Fahrlehrer zu seinen Fahrschülern sagt: sagt, bei Rot hält man an der Ampel...wenn ich aber Lust habe, fahr ich dennoch drüber.

Jeder kann es sicher so machen...aber das sollte man dann für sich behalten.
 
Dann habe ich auch mal eine Frage:
Warum gibt es denn eigentlich dieses Gesetz demzufolge man jeden maßigen Fisch zu entnehmen hat?
Wer hat es zu welchem Zwecke eingeführt?
Würde michmal interessieren was da so genannt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil das angeln von Fischen nur zum Verzehr geschehen sollte (d.h. vernünftiger Grund schau im AvFig nach). Richtig wäre es, wenn dann auch noch die Höchstzahl entnommener Fische pro Tag oder so begrenzt würde. Wenn jemand z.B. 16 Fische unsachgemäß catched und released (nur um den Thrill des Drills zu spüren) wäre das schon ein beträchtlicher Schaden für die Fische, den Bestand und auch für die anderen Angler, die leer ausgehen. Natürlich bedeutet eine Höchstfangquote wiederum ziemlichen bürokratischen Aufwand, den wir hier in D schon genug haben. Bleibt also nur an die Vernunft der Angelkollegen zu appelieren.
 
Servus!

Alles sollte mit ein wenig Sinn und Verstand geschehen.

Leider sind die Gesetze in Deutschland so überreguliert, dass vieles nicht mehr mit Sinn und Verstand geschehen kann.
Es sei denn, man biegt sich seine jeweiligen Landesgesetze ein wenig zurecht.

Es kann nicht ausschließlich der Sinn des Angelns sein, den Thrill zu erleben, einen Fisch zu fangen.
Das Angeln sollte aber auch nicht als Lebensmittel besorgen abgestempelt werden.

Ein Angler der nicht mit freude am Tun angelt, hat sein Hobby weit verfehlt.
Zur Freude gehört nun einmal auch, einen schönen Drill zu erleben.

Das alles hat aber nichts mit dem eigentlichem Thema zu tun.

Die überlebenschancen kann man glaube ich nicht an der Einen oder Anderen Studie festmachen.
Da sollte das Wissen ( und Gewissen ) des Anglers entscheiden.
Was nützt mir die größte Studie über die Überlebenschancen eines Fisches, wenn ich nicht selber erkenne ob der jeweilige Fisch überleben kann.
Das hängt, meiner Meinung nach, sehr davon ab, wie der Fisch gehakt ist und wie er nach dem Fang behandelt wird.

Und auch von mir wird die Meinung vertreten:
Wer sich als Angler bezeichnet, der weiß was er tut, sollte von Fall zu Fall entscheiden ob er released oder auch nicht.


Gruß Stefan
 
@MVogtlaender.

Natürlich hab ich da etwas provoziert und möchte nicht zum Gesetzesbruch anstiften.
Aber, wie es "Red Twister" so treffend sagt, sind die Gesetze in D dahingehend überreguliert und teiweise gar widersprüchlich begründet. Solche Vorschriften sind mir eben oft zu starr und bürokratisch (davon abgesehen, dass sie sich auch wieder ändern), manchmal auch eine Frage derer Auslegung. :vertrag::advokat:

Du kannst das nun nicht mit solchen Gesetzen wie der StVO oder dem StGB vergleichen, denn da besteht ja wohl eine ganz andere Brisanz, das dürfte wohl jedem klar sein. :nein:

Am Rande erwähnt: Ich bin tatsächlich auch schon bewußt bei "Rot" gefahren, weil die Ampel defekt war....hab also nach eigenem Ermessen entschieden, ansonsten würde ich noch heute da stehen :zwinkernd

Aber zurück zum eigentlichen Thema...

Gruß!
 
Dann habe ich auch mal eine Frage:
Warum gibt es denn eigentlich dieses Gesetz demzufolge man jeden maßigen Fisch zu entnehmen hat?
Wer hat es zu welchem Zwecke eingeführt?
Würde michmal interessieren was da so genannt wird.

Hallo Paula,

da der Beitrag eh mehrere Stränge aufweist, können wir ihn ja zur Beleuchtung deiner Frage nutzen. Die ist nämlich gar nicht so uninteressant. Herr Braun, der Referatsleiter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt in einem Interview zur Erläuterung des Gesetzes wie folgt:

(Auszugsweise)

... Das geschilderte Verfahren stellt im Grunde den Kern der Umsetzung des bayerischen Fischereirechts dar. Da Hegepläne in Bayern gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, kann auf diesem Weg eine fachlich einwandfreie Hege gewährleistet werden. ...

Bezogen auf die Voraussetzungen für das Relaesen:

Ein Zurücksetzen ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind:

Das Zurücksetzen dient der Erfüllung des gesetzlichen Hegeziels.

Gründe des Tierschutzes stehen nicht entgegen; der Fisch ist also lebensfähig.

Der Fischereiausübungsberechtigte (Hauptfall: Pächter, z. B. ein Fischereiverein) hat sich für das Zurücksetzen entschieden.

Ferner gibt Herr Braun auf die Frage, ob C&R damit eingedämmt werden soll, folgende Antwort:

...Sie dient damit der Abwehr des „catch & release“, sichert eine fischwaid- und tierschutzgerechte Angelpraxis und hat die Billigung des Landesfischereiverbands Bayern e. V. gefunden...

und später auch:

Die Erfüllung des gesetzlichen Hegeziels ist unabdingbare Voraussetzung für jedes Zurücksetzen eines an sich fangfähigen Fischs.


Das Ganze Interview, dass übrigens "Ralf Dahlheuser" von der Redaktion "angelpraxis.de" geführt wurde, findet man hier.
 
Was ist das denn für eine Frage,...
Wenn du ihn 2 Wochen da liegen lässt, dann könnte es knapp werden das er überlebt,... -.-
Wenn du ihn zum Abhacken auf die Wiese legst, und ihn danach release, wird er es überleben.
 
Hi,

Auf die Frage
"Warum gibt es denn eigentlich dieses Gesetz demzufolge man jeden maßigen Fisch zu entnehmen hat? " ausgerechnet Hr. Braun zu zitieren halte ich für eine gute Idee. Natürlich wird er versuchen sein Gesetz irgendwie zu rechtfertigen. Einen vernünftigen Grund für dieses Gesetz muß zwangsläufig an den Haaren herbeigezogen werden - und so ließt sich dann auch das Interview.
Wer es noch nicht weiß, für den die Info, dass Hr. Braun auch Vorsitzender des Landesfischereiverbands Bayern e. V. ist. In diesem Zusammenhang kann man dann verstehen, warum z.B. folgender Satz im Interview zu finden ist:

Die Ergänzung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG soll diese Rechtslage deutlich machen und unmissverständlich in der Fischerei verankern. Sie dient damit der Abwehr des „catch & release“, sichert eine fischwaid- und tierschutzgerechte Angelpraxis und hat die Billigung des Landesfischereiverbands Bayern e. V. gefunden.

Wenn man sich schon zur Rechtfertigung der eigenen Gesetzgebung selber auf die eigene Schulter klopfen muss...:augen
Mit "tierschutzgerechter Angelpraxis" hat das allerdings gar nichts zu tun - im Gegenteil. Das Tierschutzrecht schreibt vor, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden darf. Wenn ich jetzt einen Fisch töten muss, für den ich keine Verwertungsmöglichkeit habe, steht das im krassen Widerspruch zum Tierschutzgesetz.

Hr. Braun geht es einzig und alleine um den Feldzug gegen c&r. Daher auch keine Überraschung, dass auf die Frage "Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass per Gesetz zu entnehmende Fische keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden, sondern einfach entsorgt werden um der Entnahmepflicht nachzukommen?" keine Antwort kommt, die diesen Namen verdient. Dass ihm keine "Feststellungen, die auf die hier angesprochene Gefahr hindeuten würden" bekannt sind heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Schade eigentlich dass in dem Interview nicht auch folgende Frage gestellt wurde:

Können Sie erklären, warum das Fischereirecht in Bayern die weltweit ausgeübte anglerische Praxis völlig ignoriert?

Einige potentielle Antworten könnten lauten:
Nur wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nur wir sind bereit mit Kanonen (Gesetzgebung) auf Spatzen (wenige reinrassige c&r-Angler) zu schießen.
Nur wir haben erkannt, dass man dem Angler keine freie Entscheidung über die Nutzung seines Fangs überlassen darf.
Nur wir sind in der Lage mit unserer Gesetzgebung das Beste für den Fisch herauszuholen... - was ja nicht ganz richtig ist: ein totales Angelverbot erreicht dieses Ziel weit besser. Aber wer sagt denn, dass das Ende der gesetzgeberischen Fahnenstange schon erreicht ist?

Gruß Thorsten
 
weil das angeln von Fischen nur zum Verzehr geschehen sollte

Ist das denn die vorherschende Meinung der Angler?

Oder, so kommt es mir vor, ist dieses Gesetz nicht nur eine Folge anderer Gesetze, denen zufolge man eben ein Tier nicht ohne "vernünftigen Grund" Derart Behandeln darf wie wir es als Angler eben tun?
Demnach müsste es dieses Gesetz eben auch nur deswegen geben um dem Angeln an sich eine Rechtsgrundlage zu geben.
 
Ich möchte mal wieder auf das angesprochene Thema zurückkommen, denn es gleitet wieder in die berühmte C & R Diskussion ab.

Wenn man schon einen Fisch releasen, aber zuvor fotografieren möchte, sollte m.E. nach folgendes beachtet werden:
- Schonende Behandlung schon beim Drillen, Keschern und dem Lösen des Hakens oder Drillings!
- Den Fisch auf eine nasse, weiche Unterlage betten (Ausnahme Aal), am besten geeignet ist eine angefeuchtete Abhakmatte, und natürlich nicht in der prallen Sonne und auf Kies oder gar spitzen Steinen!
- Den Fisch nie mit trockenen Händen oder gar Handschuhen anfassen!
- Niemals in die Kiemendeckel fassen!
- Beim Ablegen oder Anheben auf die Stellung der Brust- u. Bauchflossen achten, damit diese nicht knicken (man sieht solch unprofessionelles Herangehen oft bei präsentierten Großkarpfen!).
- Den Fisch mit einem feuchten Tuch bedecken und dieses erst kurz vor dem Fotografieren entfernen.
- Das Fotografieren und den gesamten Landaufenthalt so kurz wie möglich gestalten!
- Den Fisch anschließend vorsichtig mit beiden (nassen!) Händen so ins nasse Element zurücksetzen, dass er waagerecht im Wasser steht und seine Kiemen mit sauerstoffreichem Wasser durchströmt werden können. (Nicht einfach zurück in´s Wasser werfen!)
I.d.R. ist er etwas benommen und es dauert nur wenige Minuten bis man erkennen kann, dass er sich erholt und mit kräftiger Flucht in´s Wasser abtaucht. Fische, die sich davon nicht erholen neigen dazu, auf die Bauchseite zu kippen.

Besser ist es natürlich, wenn eine zweite Person dabei ist, damit sich einer um den Fisch und der andere um das Fotografieren kümmert. Bin ich alleine, fotografiere ich den lebenden Fisch nur im nassen Kescher im Gras, das dauert sicher nur 1-2min., dann wird er sofort zurückgesetzt.

Gruß!
 
Was oft nicht beachtet wird...Schutz der Organe. Viele Leute platzieren ihre Hände beim Foto direkt am Bauch. Wird dort ein zu großer Druck ausgeübt, kann der Fisch Schäden davontragen.
 
N´abend Thorsten,

wie wert man sich gegen Auswüchse, scheint die Fragestellung im Landtag gewesen zu sein. Gesucht hatte ich nach dem Protokoll, der beschließenden Sitzung. Habe statt dessen das Interview gefunden.

Du weißt, ich bin kein Freund von reinen C&R, aber das Küchenfenster sollte allemal geöffnet bleiben. Wo ich Herrn Braun recht gebe, ich die Tatsache, dass in vielen Gewässern nicht gehegt wird und dass man dort den Hebel ansetzen muss. Jedoch nicht mit Verboten, sondern mit Hilfestellung. Die kostet aber wiederum Geld.

Verbote sind günstige Umschiffungsmethoden von Feldern, die eigentlich dringender Aufmerksamkeit bedürfen.
 
Hallo Thunfisch
Das Tierschutzrecht schreibt vor, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden darf. Wenn ich jetzt einen Fisch töten muss, für den ich keine Verwertungsmöglichkeit habe, steht das im krassen Widerspruch zum Tierschutzgesetz.

Nein, ich denke nicht. Es sei denn dein vernüfiger Grund besteht aus einem Foto und ein bißchen Spaß. Du hast ja immer eine Verwertungsmöglichkeit.

Hr. Braun geht es einzig und alleine um den Feldzug gegen c&r. Daher auch keine Überraschung, dass auf die Frage "Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass per Gesetz zu entnehmende Fische keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden, sondern einfach entsorgt werden um der Entnahmepflicht nachzukommen?" keine Antwort kommt, die diesen Namen verdient. Dass ihm keine "Feststellungen, die auf die hier angesprochene Gefahr hindeuten würden" bekannt sind heißt nicht, dass es sie nicht gibt.

Was sollte er deiner Meinung nach antworten, wenn es keinen Hinweis auf so ein Verhalten gibt?



Können Sie erklären, warum das Fischereirecht in Bayern die weltweit ausgeübte anglerische Praxis völlig ignoriert?



Einige potentielle Antworten könnten lauten:
Nur wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nur wir sind bereit mit Kanonen (Gesetzgebung) auf Spatzen (wenige reinrassige c&r-Angler) zu schießen.

Globales Denken in allen Ehren, nur sollte man die "Spatzen" auch nicht überbewerten. Meine Vollstellungskraft recht jedoch nicht aus um anzunehmen, dass in vielen anderen Ländern die Menschen genausoviel Kohle für ihren Angelkram ausgeben, um anschließend alle Fänge wieder freil zu lassen, wie in Deutschland oder seinen Nachbarstaaten.

Apropos, dass freilassen übrigens das deutsche Wort für release ist, sei an dieser Stelle mal kurz erwähnt.:spass

Und im Bezug auf "wenige reinrassige c&r-Angler" bleibt nur noch anzumerken, Gesetze werden immer noch von Mehrheiten gemacht.

Und jetzt behaupte ich mal ganz frech, C&R ist die Erscheinung einer Wohlstandsgesellschaft. Diese hatte die Entwicklung zur Folge, dass Fischerei nicht mehr vordergründig der Nahrungsbeschaffung diente, sondern die Kreatur zum Bespaßungsobjekt verkam.

Da der Fisch keine freie Entscheidung darüber hat, ob er in einem ungleichen Kampf verletzt wird, denn ein solcher ist es, da sein Gegenüber schließlich keinen Haken im Mund hält mit dem das Kräftemessen stattfindet, ist es schlicht und einfach eine Missachtung des Tieres mit Inkaufnehmen von Versehrtheit und Schmerz, sprich Tierqualerei!

Gruß VFA
 
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