Hi,
Auf die Frage
"Warum gibt es denn eigentlich dieses Gesetz demzufolge man jeden maßigen Fisch zu entnehmen hat? " ausgerechnet Hr. Braun zu zitieren halte ich für eine gute Idee. Natürlich wird er versuchen
sein Gesetz irgendwie zu rechtfertigen. Einen
vernünftigen Grund für dieses Gesetz muß zwangsläufig an den Haaren herbeigezogen werden - und so ließt sich dann auch das Interview.
Wer es noch nicht weiß, für den die Info, dass Hr. Braun auch Vorsitzender des Landesfischereiverbands Bayern e. V. ist. In diesem Zusammenhang kann man dann verstehen, warum z.B. folgender Satz im Interview zu finden ist:
Die Ergänzung des § 11 Abs. 8 AVBayFiG soll diese Rechtslage deutlich machen und unmissverständlich in der Fischerei verankern. Sie dient damit der Abwehr des „catch & release“, sichert eine fischwaid- und tierschutzgerechte Angelpraxis und hat die Billigung des Landesfischereiverbands Bayern e. V. gefunden.
Wenn man sich schon zur Rechtfertigung der eigenen Gesetzgebung selber auf die eigene Schulter klopfen muss...
Mit "tierschutzgerechter Angelpraxis" hat das allerdings gar nichts zu tun - im Gegenteil. Das Tierschutzrecht schreibt vor, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden darf. Wenn ich jetzt einen Fisch töten muss, für den ich keine Verwertungsmöglichkeit habe, steht das im krassen Widerspruch zum Tierschutzgesetz.
Hr. Braun geht es einzig und alleine um den Feldzug gegen c&r. Daher auch keine Überraschung, dass auf die Frage "Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass per Gesetz zu entnehmende Fische keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden, sondern einfach entsorgt werden um der Entnahmepflicht nachzukommen?" keine Antwort kommt, die diesen Namen verdient. Dass ihm keine "Feststellungen, die auf die hier angesprochene Gefahr hindeuten würden" bekannt sind heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Schade eigentlich dass in dem Interview nicht auch folgende Frage gestellt wurde:
Können Sie erklären, warum das Fischereirecht in Bayern die weltweit ausgeübte anglerische Praxis völlig ignoriert?
Einige potentielle Antworten könnten lauten:
Nur wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nur wir sind bereit mit Kanonen (Gesetzgebung) auf Spatzen (wenige reinrassige c&r-Angler) zu schießen.
Nur wir haben erkannt, dass man dem Angler keine freie Entscheidung über die Nutzung seines Fangs überlassen darf.
Nur wir sind in der Lage mit unserer Gesetzgebung das Beste für den Fisch herauszuholen... - was ja nicht ganz richtig ist: ein totales Angelverbot erreicht dieses Ziel weit besser. Aber wer sagt denn, dass das Ende der gesetzgeberischen Fahnenstange schon erreicht ist?
Gruß Thorsten