Gesetze -  5 tanzen aus der Reihe - alle müssen leiden

Wenn es 40 Jahre so weiter gegangen wäre würde es heut an manchen Gewässern echt traurig aussehen!
Also deine Meinung find ich absolut daneben!
Und durch solche Leute wie dich werden immer mehr Gesetze kommen!
Und dann bist du wahrscheinlich der erste der wieder jammert...

MfG Micha
 
ja mein Verhalten. weil du weist wie ich mich am Teich verhalte??
Schau dir doch manche Teiche an, die sehen Trotz der ganzen Gesetze traurig aus.
Is gut möglich das wir aneinander vorbei reden.
 
Genau richtig, Micha! Früher gab es vieles nicht, was heute (angeblich) unabdingbar zum erfolgreichen Angeln dazu gehört. Seltsamerweise hat man aber auch damals Fische gefangen u. das nicht zu knapp.
Die Dinge, welche damals "niemanden interessierten", betrafen wohl meist tierquälerische Methoden, umwelt-unverträgliches Verhalten am Wasser usw.
Wie gut, daß diese Dinge heute doch viele interessieren, auch wenn das manchen nicht paßt, wie hier zu lesen war.
Gruß
Eberhard
 
So nun muss ich noch eine Fehlinformation von mir korrigieren.
Irren ist menschlich, einen Fehler korrigieren auch.;)

E-Motor, kann auch benutzt werden, wenn man sich die entsprechende Genehmigung für das Gewässer, beim Land besorgt hat.
Muss man halt für dieses Gewässer beantragen und genehmigt bekommen.
Sollte man es bekommen, darf man unter Vorlage dieser Bescheinigung auch mit E-Motor dieses Gewässer befahren.
Einzige Bedingung. Vorlage dieser Bescheinigung und Benutzung innerhalb der Richtlinien.
Bedeutet auch, dass nur 5 Boote mit E-Motor, gleichzeitig auf dem Gewässer unterwegs sein dürfen.
Im Zweifel muss man eben warten, bis ein Boot das Gewässer verlässt, dann darf der nächste aufs Wasser.
Wird auch per Buch, festgehalten!

Habe ich im Laufe der Telefonate, falsch verstanden, viel aber heute Abend beim letzten Telefonat auf.
Deshalb die Korrektur.
Der betreuende Verein hat vom Land, 5 Genehmigungen für E-Motoren bekommen.
Darüber führen sie auch Buch (Zeiten, wann, wer).
Sollte aber ein Angler, eine Genehmigung (E-Motor) bekommen für dieses Gewässer, kann er natürlich damit in Prettin auch auf`s Wasser.
Egal ob 5 Leute mit E-Motor schon auf dem Wasser sind.
Die Beschränkung der 5 gleichzeitigen Boote bezieht sich lediglich auf den Verein und seine erhaltenen Genehmigungen.
Wie gesagt, habt ihr eine Genehmigung, könnt ihr mit E-Motor auch jederzeit auf`s Wasser.
Ich hoffe, es jetzt verständlich erklärt zu haben.

Zu guter Letzt noch eines.

Man kann mit Richtlinien oder Bestimmungen immer ein subjektives Problem haben, sollte aber dabei nicht vergessen, dass man Gast an dem Gewässer ist.
Ob einem, Bestimmungen genehm sind, ist völlig unerheblich.
Wenn ich aus Berlin, Brandenburg, Sachsen usw. nach Sachsen-Anhalt an Gewässer fahre, akzeptiere ich diese Regelungen oder fahre woanders hin.
Es wird ja keiner gezwungen, dort zu Angeln.;)
Deshalb muss auch kein betreuender Verein, wegen der Umsetzung der Bestimmungen, schlecht hingestellt werden.
Letztendlich könnten viele Angler beim DAV, auch nicht auf die mehr als günstige Prettiner Elbestrecke zurückgreifen, hätte dieser Verein, nicht seine Elbe Pachtstrecke in den Gewässerfond eingebracht.
Also immer etwas die Kirche im Dorf lassen.:)
 
...Verboten sind:
- offene Feuer
- Campen und Zelten
- Benutzung von Motoren aller Art (Genehmigungspflicht nach Wassergesetz und LSG-Verordnung)
- die Verwendung von Wasserfahrzeugen zum Anfüttern sowie zum Ausbringen der Montagen
- das Markern der Spots
- die Annäherung an die Inseln in einem Abstand kleiner 100m
- das Befahren der Gelege- und Schilfzonen
- die wasserseitige Näherung an die Schilfgürtel in einem Abstand kleiner als 50m in der Zeit 01.04. - 30.07...

Die aufgeführten Verbote sind hier im Allgäu gewöhnlicher Standard.
Deshalb kann ich die Aufregung nicht so recht nachvollziehen.
 
Verboten sind:
1- offene Feuer
2- Campen und Zelten
3- Benutzung von Motoren aller Art (Genehmigungspflicht nach Wassergesetz und LSG-Verordnung)
4- die Verwendung von Wasserfahrzeugen zum Anfüttern sowie zum Ausbringen der Montagen
5- das Markern der Spots
6- die Annäherung an die Inseln in einem Abstand kleiner 100m
7- das Befahren der Gelege- und Schilfzonen
8- die wasserseitige Näherung an die Schilfgürtel in einem Abstand kleiner al 50m in der Zeit 01.04. - 30.07.

Hi Leute,

die Aufregung kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen , denn dieses Regelungen haben ihre Berechtigung .

Dazu nehme ich mal Stellung zu den oben genannten Änderungen , wie sie hier in Bayern schon fast standardmäßig zu den Gewässerverordnung gehören.

1.) Offene Feuer sind verboten worden , mit gutem Grund , erstens wurden rund um die Gewässer wilde Feuerstellen angelegt und jedweder Müll ins Feuer geworfen , zweitens wieviele Feuer wurden durch "wilde" Feuerstellen ausgelöst , drittens wurden wilde Partys von Kids und dergleichen so vom Gewässer ferngehalten , was natürlich weniger Müll und weniger Schäden durch Vandalismus zur Folge hatten .

2.) "Wildes" Campen und Zelten ist in Deutschland grundsätzlich verboten !

3.) Motorenverbote bzw. Genehmigungspflicht für Benzinmotoren ist verständlich , Verschmutzung durch Öl und Sprit wird dadurch verhindert.
Elektromotoren sind aber meist frei .

4.) Damit wird verhindert , daß manche "Spezialisten" eimerweise Futter einbringen und halbe Gewässer mit ihren Schnüren sperren , finde ich voll Ok !

5.) Finde ich auch in Ordnung , man kann sich auch markante Punkte merken und muß nicht noch extra "Bojen" versenken , die manche dann leider im Wasser belassen .

6.) Sollte zur Brutzeit der Wasservögel eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein , jeder Angler sollte auch Naturschützer sein !

7.) Siehe 6.) ! Was hat man auch dort zu Suchen ?

8.) Siehe 6.) !

Klar sind nicht alle Angler gleich , aber wegen "5" Angler werden nirgends solche Verbote ausgesprochen , die Verlierer sind hier leider immer die Angler , die sich an die normalen/vorherigen Regelungen gehalten haben .
 
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