wenn ein fischereischein besitzer angelt darf eine person ohne fischereischein eine friedfisch angeln benutzen
Wo bitte soll es eine derartige Regelung geben ?
In Berlin auf keinen Fall ! Hier ist ganz eindeutig festgelegt, dass jeder, der der Angelfischerei nachgeht, im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein muss. Hat ein Angler einen gültigen Fischereischein, aber keinen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte bzw. Angelschein) kann er mit einer Friedfischangel der Angelei nachgehen, wenn ihn ein anderer Angler, der ebenfalls im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des erfoderlichen Fischereierlaubnisvertrages ist, mitangeln lässt. Dabei ist zu beachten, dass dann jeder Angler nur mit je einer Friedfischangel angeln darf.
Die Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz eines gültigen Fischereischeins für BEIDE. Diese Regelung gilt in Berlin für alle Gewässer des LV des DAV.
und das mit dem forellenpuffs stimmt meines erachtens auch zumindestens ist es an
diesem forellenpuff so
Ja, hier steht, dass kein Angelschein (also kein Fischereierlaubnisvertrag bzw. Angelkarte) erforderlich ist. Ist absolut okay, denn ein Fischereierlaubnisvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, den ich mit dem Fischereiberechtigten (Eigentümer, Pächter) des jeweiligen Gewässers eingehe. Der Fischereiberechtigten kann entscheiden, wer unter welchen Bedingungen den jeweiligen Gewässern angeln darf. Mit Entrichtung einer Gebühr für das Angeln am Gewässer erkaufe ich mir diese Angelberechtigung.
Diese Regelung bedeutet aber eigentlich nicht, dass ich ohne einen gültigen Fischereischein angeln darf, denn der ist eigentlich immer Pflicht und sollte auch vom Betreiber einer "Fopu-Anlage" kontrolliert werden. "Eigentlich" deshalb, weil es z.B. in Brandenburg bzgl. der Größe der Gewässer (unter 0,5 ha) diese Pflicht nicht gibt.
Bei der Diskussion um dieses Thema müssen wir immer unterscheiden zwischen einem Fischereischein und einem Fischereierlaubnisvertrag (Angelschein bzw. Angelkarte). Wie mir scheint, gibt es bei der richtigen Einordnung dieser "Scheine" erhebliche Unklarheiten, die teuer werden können, denn wir als Fischereiaufseher kennen die Unterschiede genau.
Gruß
Detlef