Dietmar
El Barscho©
Eigentlich könnte man das Thema als Erledigt abhaken, eigentlich! Schliesslich ist es ja in den einzelnen Landesverordnungen- und Gesetze irgendwie mehr schlecht als recht geregelt. Trotzdem gibts am Wasser krach. Man stelle sich folgende Situation vor:
Fließgewässer/Schifffahrtsstrasse - zum Beispiel und ganz aktuell: Der Main - Angelbereich kurz vor oder hinter einer Schleuse.
Während in Bayern der Setzkescher grundsätzlich in Schifffahrtsstrassen erlaubt ist wenn eine Schädigung der gehälterten Fische ausgeschlossen ist ist in Hessen der Setzkescher nur erlaubt wenn eine Schädigung der gehälterten Fische durch Wellenschlag ausgeschlossen ist.
Ich behaupte dass letzteres kurz vor und hinter der Schleuse der Fall ist weil in diesen kurzen Strecken wegen der dort herrschenden Fahrverbote faktisch kein Wellenschlag vorkommt. Die Polente sah das letzte Woche anders. Sie ist der Meinung dass in einer Schifffahrtsstrasse immer Wellengang herrscht - und zwar auch dann, wenn kar kein Boot in diesen Streckenabschnitten unterwegs sein darf und kann. Die beiden Herren konnten ihre Sichtweise nicht näher erklären. Man betonte, " Wenn sie das so sehen würden dann sei das einfach so und basta!"
Frage: Muss ich und andere Angelkollegen das so hinnehmen?
Grüsse
Dietmar
Ps: Bevor hier irgendwelche Intelligenzien fragen wie es sein kann dass da für Boote Fahrverbot herrscht: Jeweils auf der gegenüberliegenden Seite der Schiffsein- bzw ausfahrten die von langen Kaimauern begleitet werden ist das Angeln erlaubt. In diesen Bereichen - etwas vor oder nach den Schleusentrommeln ist das Einfahren für Binnenschiffer nicht möglich und - auch für Sportboote - verboten!
Fließgewässer/Schifffahrtsstrasse - zum Beispiel und ganz aktuell: Der Main - Angelbereich kurz vor oder hinter einer Schleuse.
Während in Bayern der Setzkescher grundsätzlich in Schifffahrtsstrassen erlaubt ist wenn eine Schädigung der gehälterten Fische ausgeschlossen ist ist in Hessen der Setzkescher nur erlaubt wenn eine Schädigung der gehälterten Fische durch Wellenschlag ausgeschlossen ist.
Ich behaupte dass letzteres kurz vor und hinter der Schleuse der Fall ist weil in diesen kurzen Strecken wegen der dort herrschenden Fahrverbote faktisch kein Wellenschlag vorkommt. Die Polente sah das letzte Woche anders. Sie ist der Meinung dass in einer Schifffahrtsstrasse immer Wellengang herrscht - und zwar auch dann, wenn kar kein Boot in diesen Streckenabschnitten unterwegs sein darf und kann. Die beiden Herren konnten ihre Sichtweise nicht näher erklären. Man betonte, " Wenn sie das so sehen würden dann sei das einfach so und basta!"
Frage: Muss ich und andere Angelkollegen das so hinnehmen?
Grüsse
Dietmar
Ps: Bevor hier irgendwelche Intelligenzien fragen wie es sein kann dass da für Boote Fahrverbot herrscht: Jeweils auf der gegenüberliegenden Seite der Schiffsein- bzw ausfahrten die von langen Kaimauern begleitet werden ist das Angeln erlaubt. In diesen Bereichen - etwas vor oder nach den Schleusentrommeln ist das Einfahren für Binnenschiffer nicht möglich und - auch für Sportboote - verboten!
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