Hallo an alle Sbiroangler,
bei uns am Rhein in RLP gelten folgende Bestimmungen während der Frühjahrsschonzeit (15.4.-31.5.) :
2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Darf ich nun mit dem Sbirolino angeln während dieser Zeit oder nicht? Was sin eure Meinungen dazu???
Ich beabsichtige mit Sbiro und Naturködern (Fischfetzen, Tauwürmern usw.) zu angeln...
bei uns am Rhein in RLP gelten folgende Bestimmungen während der Frühjahrsschonzeit (15.4.-31.5.) :
2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Darf ich nun mit dem Sbirolino angeln während dieser Zeit oder nicht? Was sin eure Meinungen dazu???
Ich beabsichtige mit Sbiro und Naturködern (Fischfetzen, Tauwürmern usw.) zu angeln...