Jungangler -  Mit wie vielen Ruten darf man in Bayern als Jungangler fischen

Laut Landesfischerei Verband Bayern:

Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine Prüfung erforderlich. Der Inhaber darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Der Jugendfischereischein kostet € 5,-. Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte Geltungsdauer € 10,-


Allerdings ist keine Ruten Anzahl beschrieben:
 
Ich würd mal sagen, das kommt ganz alleine aufs Gewässer an, was der Fischereirechtsinhaber sagt.

Ich darf auf den meisten Strecken bei uns auch nur mit 1 Rute fischen.
 
So da hier wild Spekuliert wurde Machen wir jetzt mal ein Schluss Strich!

So Rechtskunde in Bayern!


Ein Jugendfischereischeininhaber*1 darf nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit gültigen Fischereischein fischen!

Außer du hast einen gültigen Fischereischein! Den du mit einer Prüfung erworben hast! Dann kannst mit 2 Angel und ohne Begleitung gehen!

In Bayern sind am Gewässer nur 2 Handangeln erlaubt. Für bestimmte Gewässer kann die Kreisverwaltungsbehörde ausnahmen erteilen!

Zu *1

Jugendfischereischeininhaber im Alter zwischen 10-14 Jahren! Müssen mit auf den Erlaubnissschein des volljährigen Fischereischeininhabers!

Ab 14 Jahren! Muss ein Erlaubnissschein gelöst werden für den Jugendfischereischeininhaber. Außer dieser Wird dir verwehrt! Dann musst du wieder mit auf den Erlaubnissschein des volljährigen Fischereischeininhabers!

Ein Jugendfischereischein wird erst ab 10 ausgestellt! Weil das Ja schon der Name Selber sagt! Jugend und nicht KIND! Und Kinder dürfen somit nicht in Bayern fischen!


So und das ist Fakt diese GILT FÜR GANZ BAYERN!


So und nochmal die Kreisverwaltungsbehörde kann für jedes Gewässer was in ihren Bezirk gibt!!! Das Bayrische Fischereirecht ändern. Aber unter Einhaltung des Naturschutz und des Tierschutzes. Und es darf nicht abgewertet werden sondern nur Auf!

So nun zum @fishingboy du darfst unter Einhaltung der Oben genannten Vorschriften. In Bayern 2 Angelruten benutzen! Was an deinen Gewässer gilt erfährst du durch nachfrage Vorort!
 
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Welche Wurfrute für 11jährigen Jungangler?

Hallo Leute!

Mein Sohn ist jetzt 11 Jahre alt und ich möchte ihn dieses Jahr mal an das Friedfisch-und Karpfenangeln mit beringter Rute heranführen. Er hat die letzten Jahre mit einer Stippe geangelt und er möchte jetzt so langsam auch mal was Größeres an den Haken bekommen, also Konkurenz für mich werden:klatsch.
Nun frage ich Euch mal, mit was für eine Rute Ihr angefangen habt zu angeln. Ich gehe mal davon aus, das die erste Wurfrute vielleicht nicht so lang sein sollte, oder?
Für einige Ratschläge und Tipps wäre ich Euch sehr dankbar!
Gruß jensemann:)
 
hallo jensemann

Ich würde dir die DAM Super Natural 60 empfehlen. (Seite 63 im DAM Katalog) Ich bin jetzt 13 und habe sie in Länge 2,70.Falls du einen Angelhändler in der Nähe hast würde ich mich dort beraten lassen.Ansonsten würde ich für ihn 2,40 oder 2,70 nehmen weil die sind nicht zulang falls man sie für verschiedene Orte wie Bach , See, oder Boot nehmen will.

Hier der Link zum Katalog:

http://dam.tpk6.de/de/

Ich benutze sie mit der Cormaxx BR 5A von Cormoran

http://www.cormoran.de/co/de/produk...3,1,1__products-model.htm?ovs_search0=cormaxx


gruß -Bart-
 
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... In Bayern sind am Gewässer nur 2 Handangeln erlaubt. Für bestimmte Gewässer kann die Kreisverwaltungsbehörde ausnahmen erteilen!

Zu *1

Jugendfischereischeininhaber im Alter zwischen 10-14 Jahren! Müssen mit auf den Erlaubnissschein des volljährigen Fischereischeininhabers!

...So und das ist Fakt diese GILT FÜR GANZ BAYERN!
...

Hallo Hias,
die Kreisverwaltungsbehörde schränkt die Anzahl der Ruten nicht ein, das obliegt dem Inhaber/Pächter des Fischrechtes!
Jugendfischereischeininhaber benötigen einen eigenen Erlaubnisschein!
Anscheinend werden Sie in deinem Beispiel Kindern unter 10 Jahren gleichgesetzt, ist wohl Sache des Vereins/Fischereirechtsinhabers.

Den rot markierten Satz hättest du dir sparen können.



PS.: Ich versorge unseren Vereinsvorstand immer mit den neuesten Rechtsvorschriften.
 
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Hallo Bart!

Vielen Dank für Deine Tipps, sehr nett von Dir! Wäre ja gelacht wenn es der Bengel nicht schaffen würde. Geduld und Ausdauer sind angesagt, und natürlich üben, üben, üben!:)
 
Da mich das Thema auch interessiert - zwar auf anderer Art und Weise - und ich den Beitrag über Google gefunde habe.....

Im Fischereigestz für Bayern (AVFiG, §12) steht bei den Verboten unter Nr.6 folgendes:
Code:
Verboten ist...
das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere Handangel verwendet werden.

Ich frage weil ich auf Karpfen angeln möchte und mit einer Makerposer die Angelstelle
1. ausloten möchte (Tiefe)
2. damit den Untergrund "ertasten" möchte
3. die Markerpose als Anhalts-/Entfernungspunkt beim Angeln mit 2 weiteren Ruten (mit jewels einer Anbissstelle) ausgeworfen lassen möchte.

Somit wären zwar 3 Ruten im Einsatz wobei 1 davon ja keine Anbissstelle hat!
Erlaubt oder nicht?:confused:
 
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Da mich das Thema auch interessiert - zwar auf anderer Art und Weise - und ich den Beitrag über Google gefunde habe.....

Im Fischereigestz für Bayern (AVFiG, §12) steht bei den Verboten unter Nr.6 folgendes:
Code:
Verboten ist...
das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere Handangel verwendet werden.

Ich frage weil ich auf Karpfen angeln möchte und mit einer Makerposer die Angelstelle
1. ausloten möchte (Tiefe)
2. damit den Untergrund "ertasten" möchte
3. die Markerpose als Anhalts-/Entfernungspunkt beim Angeln mit 2 weiteren Ruten (mit jewels einer Anbissstelle) ausgeworfen lassen möchte.

Somit wären zwar 3 Ruten im Einsatz wobei 1 davon ja keine Anbissstelle hat!
Erlaubt oder nicht?:confused:

Hi ,

Die eine Rute hat keine Anbißstelle , das benutzen ist also erlaubt , wenn es in der Angelkarte nicht gesondert verboten ist .

Wenn du dir nicht sicher bist , dann frage evtl Vereinsangehörige , den Kartenverkäufer etc , eben Leute die sich an dem Gewässer auskennen , an dem du Angeln willst .

Gemeint wäre bei obigen Gesetz zum Beispiel , wenn du mit zwei Ruten auf Karpfen fischst und zB eine Stippe zum Köfi-fangen benutzen würdest.

mfg Jack the Knife
 
Danke :), dachte auch, dass es erlaubt sein müsste, daher habe ich ja im Gesetz mal den Paragraphen herausgesucht.;)
 
In der Fischerprüfung habens gesagt ,das man auch mit mehreren Ruten an ein Gewässer ohne Erlaubnissschein fischen darf solange kein Haken dran ist .
 
Das Wort "fischen" ist da dann aber wohl fehl am Platze.;)
Glaube mich aber, dank deiner Aussage, daran erinnern zu können, dass es damals, als ich den Kurs besuchte, es im Kurs einmal hieß, dass es erlaubt sei ohne Fischereischein mit einer Angel und einem Blei (keine Anbissstelle!) ans Wassr kann/darf und man das Werfen damit üben kann.;)

Edit:
Ok, wieder Back2Topic, wir wollen ja nicht gänzlich abschweifen.;)
Also falls noch jemand was zu meiner Frage beisteuern kann.... :)
 
In der Fischerprüfung habens gesagt ,das man auch mit mehreren Ruten an ein Gewässer ohne Erlaubnissschein fischen darf solange kein Haken dran ist .

In Bayern ist es verboten, sich mit einem fangfähigem Angelgerät an einem Gewässer aufzuhalten.
Der Haken der da evtl. nicht vorhanden ist, dürfte relativ egal sein, da man ihn ja schnell mit einem Hakenvorfach austauschen könnte.
Strasse siehe Wasserflöhe keschern.
Hat da dein Kescher einen Haken ?
Benötigst aber eine Erlaubnis um an einem Teich dort Cylops usw aus dem Wasser zu holen.
 
Da muss ich Wolfi zustimmen. So hab ich auch gelernt. Bei uns wurde der ganze Spaß noch begründet da du bin von Sec. a Hacken mit Köder Montieren kannst.
 
In Salzburg ist die Anzahl der Ruten Vereinsangelegenheit. Jeder Verein kann da für sich bestimmen mit wievielen Ruten und Anbißstellen er fischen läßt.
 
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