mastermirk
Profi-Petrijünger
Hallo Freunde,
ich hoffe, dass ihr mir meine Frage beantworten könnt. Asche auf mein Haupt, da ich es seit der Prüfung offen gestanden nicht mehr genau weiß...
Beim Studium der Berliner Gewässerordnung ist mir in Abschnitt 4 Punkt 10 aufgefallen, dass untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische zu töten und ins das Fanggewässer zurückzusetzen sind.
In der GO des Landes Brandenburg steht nichts dergleichen. Ich meine aber gelernt zu haben, dass nicht lebensfähige, untermaßige Fische zu vergraben sind...stimmt das? Oder einfach wie in der GO des Landes Brandenburg geschrieben, ggf. das Vorfach abschneiden und zurück setzen?
Des weiteren ist mir zu meiner Verwunderung aufgefallen, dass es in Brandenburg laut GO statthaft ist, maßige Fische nach dem Fang zurückzusetzen (4.5.1) aber in Berlin muss jeder maßige Fisch entnommen werden (Abschnitt 4 Punkt 9).
Ich kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen und höre dies zum ersten mal. Das bedeutet, wenn ich eine Plötze fange, ohne Mindestmaß, sagen wir mal 12cm lang, dann muss ich die abschlagen und mitnehmen? Wir hatten mal einen Thread hier, wo ich nicht glauben konnte, dass jemand die gefangenen Fische auf dem Kompost entsorgt...aber irgendwie scheint die Berliner GO genau dieses Verhalten zu fördern, oder interpretiere ich das jetzt nicht richtig?
Danke schonmal an alle die, die Licht ins dunkel bringen können
Grüße
Mastermirk
ich hoffe, dass ihr mir meine Frage beantworten könnt. Asche auf mein Haupt, da ich es seit der Prüfung offen gestanden nicht mehr genau weiß...
Beim Studium der Berliner Gewässerordnung ist mir in Abschnitt 4 Punkt 10 aufgefallen, dass untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische zu töten und ins das Fanggewässer zurückzusetzen sind.
In der GO des Landes Brandenburg steht nichts dergleichen. Ich meine aber gelernt zu haben, dass nicht lebensfähige, untermaßige Fische zu vergraben sind...stimmt das? Oder einfach wie in der GO des Landes Brandenburg geschrieben, ggf. das Vorfach abschneiden und zurück setzen?
Des weiteren ist mir zu meiner Verwunderung aufgefallen, dass es in Brandenburg laut GO statthaft ist, maßige Fische nach dem Fang zurückzusetzen (4.5.1) aber in Berlin muss jeder maßige Fisch entnommen werden (Abschnitt 4 Punkt 9).
Ich kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen und höre dies zum ersten mal. Das bedeutet, wenn ich eine Plötze fange, ohne Mindestmaß, sagen wir mal 12cm lang, dann muss ich die abschlagen und mitnehmen? Wir hatten mal einen Thread hier, wo ich nicht glauben konnte, dass jemand die gefangenen Fische auf dem Kompost entsorgt...aber irgendwie scheint die Berliner GO genau dieses Verhalten zu fördern, oder interpretiere ich das jetzt nicht richtig?
Danke schonmal an alle die, die Licht ins dunkel bringen können
Grüße
Mastermirk