Tacklebrother
Allrounder
Hallo zusammen,
letzte Woche ließ ich meinen Fischereischein (NRW!) um 5 Jahre verlängern. Mein Schein lief am 31.12.2009 ab, so dass ich, da ich wegen einer anderen Sachen zur Stadtverwaltung musste, direkt den Fischereischein mitnahm. Zu Hause angekommen traute ich meinen Augen nicht: Verlängert ab dem 13.11.2009 bis zum 31.12.2013. Macht also 4 Jahre und zwei Monate.
Leicht angesäuert fuhr ich erneut dorthin und fragte höflich nach, denn noch ging ich von einem Irrtum aus, aber weit gefehlt: Diese Vorgehensweise sei rechtlich vollkommen in Ordnung. Würde ich erst nach Ablauf, also ab dem 1.1.2010 den Schein verlängern lassen, würde er bis zum 31.12.2014 (also volle 5 Jahre) verlängert werden. Diese Vorgehensweise würde durch das Fischereigesetz geregelt.
Nun habe ich das Landesfischereigesetz NRW und auch die Landesfischereiordnung von vorne bis hinten gewälzt, aber keinen konkreten Hinweis gefunden. Interessant ist auch, dass es eine andere Kommune im gleichen Landkreis genau anders handhabt, d.h. sie verlängert immer automatisch ab dem Folgejahr, in dem die Gültigkeit abläuft, auch wenn man einen Monat früher kommt.
Vielleicht klingt es kleinkariert, aber natürlich kassiert die Kommune satt, wenn insgesamt 48,- EUR alle 4, statt 5 Jahre fällig werden. Daher hielt die freundliche Dame vom Amt wohl auch einen entsprechenden Hinweis für nicht nötig, denn (O-ton!): "...schließlich hatten Sie ja nicht danach gefragt."
Meine Fragen:
1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
2. Kann mir jemand eine Rechtsquelle nennen, aus der sich entweder die eine oder die andere Vorgehensweise herleiten ließe - auch evt. ein verwaltungsrechtliches Gesetz? (Gut gemeinte, mitfühlende Kommentare nützen mir an dieser Stelle leider recht wenig.)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das es rechtlich möglich ist, auf diese Weise für ein und dasselbe Jahr zweimal zu kassieren, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Petrigrüße
Tacklebrother
letzte Woche ließ ich meinen Fischereischein (NRW!) um 5 Jahre verlängern. Mein Schein lief am 31.12.2009 ab, so dass ich, da ich wegen einer anderen Sachen zur Stadtverwaltung musste, direkt den Fischereischein mitnahm. Zu Hause angekommen traute ich meinen Augen nicht: Verlängert ab dem 13.11.2009 bis zum 31.12.2013. Macht also 4 Jahre und zwei Monate.
Leicht angesäuert fuhr ich erneut dorthin und fragte höflich nach, denn noch ging ich von einem Irrtum aus, aber weit gefehlt: Diese Vorgehensweise sei rechtlich vollkommen in Ordnung. Würde ich erst nach Ablauf, also ab dem 1.1.2010 den Schein verlängern lassen, würde er bis zum 31.12.2014 (also volle 5 Jahre) verlängert werden. Diese Vorgehensweise würde durch das Fischereigesetz geregelt.
Nun habe ich das Landesfischereigesetz NRW und auch die Landesfischereiordnung von vorne bis hinten gewälzt, aber keinen konkreten Hinweis gefunden. Interessant ist auch, dass es eine andere Kommune im gleichen Landkreis genau anders handhabt, d.h. sie verlängert immer automatisch ab dem Folgejahr, in dem die Gültigkeit abläuft, auch wenn man einen Monat früher kommt.
Vielleicht klingt es kleinkariert, aber natürlich kassiert die Kommune satt, wenn insgesamt 48,- EUR alle 4, statt 5 Jahre fällig werden. Daher hielt die freundliche Dame vom Amt wohl auch einen entsprechenden Hinweis für nicht nötig, denn (O-ton!): "...schließlich hatten Sie ja nicht danach gefragt."
Meine Fragen:
1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
2. Kann mir jemand eine Rechtsquelle nennen, aus der sich entweder die eine oder die andere Vorgehensweise herleiten ließe - auch evt. ein verwaltungsrechtliches Gesetz? (Gut gemeinte, mitfühlende Kommentare nützen mir an dieser Stelle leider recht wenig.)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das es rechtlich möglich ist, auf diese Weise für ein und dasselbe Jahr zweimal zu kassieren, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Petrigrüße
Tacklebrother
Zuletzt bearbeitet: