Hessen
Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne Prüfung erhalten wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen Fischereischeins sind. Wer aus Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweißen dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist. Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen. Natürlich können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein erhalten
Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.
Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr / 5 Jahre / 10 Jahre
Zusatz: Ist die staatliche Prüfung abgelegt, kann der Fischereischein auch bei Ablauf, jederzeit wieder gegen Bezahlung der Fischereiabgabe und Gebühr von der zuständigen Behörde (Rathaus, Bürgeramt) verlängert werden.
Petri