Project Jewell
Petrijünger
Moin,
ich bin vor 9 Monaten nach FFM gezogen und möchte hier natürlich auch meinem Hobby nachgehen.
Nun hab ich vor ca. 10 Jahren meinen Fischereischein in MV gemacht und der wurde damals für 3-4 Jahre (Jahresmarke) genutzt. In MV ist der Fischereischein auf Lebenszeit gültig und man holt sich nur jedes Jahr seine Jahresmarke vom Amt.
Nun habe ich gelesen, dass es hier in Hessen etwas anders ist, da man den Fischereischein für jeweils 1, 5 oder 10 Jahre verlängern muss.
Interpretiere ich das nun richtig, das man anstelle des jährliche Markenkaufens in MV hier nur einmal jährlich, in 5 Jahren oder 10 Jahren, je nach Betrag den man zahlen möchte, verlängern kann?
Und zweitens würde mich noch interessieren, warum auf der Seite eines ortansässigen Angelvereins neben einem gültigen Fischereischein auch eine erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung zur Aufnahme vorhanden sein muss. Gibt es dort einen Unterschied? Denn eigentlich ist die Fischereischeinprüfung die Voraussetzung für einen gültigen Fischereischein!?
Hier mal der genaue Wortlaut:
Danke & Gruß,
PJ
ich bin vor 9 Monaten nach FFM gezogen und möchte hier natürlich auch meinem Hobby nachgehen.
Nun hab ich vor ca. 10 Jahren meinen Fischereischein in MV gemacht und der wurde damals für 3-4 Jahre (Jahresmarke) genutzt. In MV ist der Fischereischein auf Lebenszeit gültig und man holt sich nur jedes Jahr seine Jahresmarke vom Amt.
Nun habe ich gelesen, dass es hier in Hessen etwas anders ist, da man den Fischereischein für jeweils 1, 5 oder 10 Jahre verlängern muss.
Interpretiere ich das nun richtig, das man anstelle des jährliche Markenkaufens in MV hier nur einmal jährlich, in 5 Jahren oder 10 Jahren, je nach Betrag den man zahlen möchte, verlängern kann?
Und zweitens würde mich noch interessieren, warum auf der Seite eines ortansässigen Angelvereins neben einem gültigen Fischereischein auch eine erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung zur Aufnahme vorhanden sein muss. Gibt es dort einen Unterschied? Denn eigentlich ist die Fischereischeinprüfung die Voraussetzung für einen gültigen Fischereischein!?
Hier mal der genaue Wortlaut:
Was muß ich wissen:
Man sollte mindestens 12 Jahre alt sein.
Wenn man aktives Mitglied werden möchte muß man einen gültigen Jahresfischerschein besitzen.
Bei passiven Mitgliedern ist dies nicht notwendig.
Des weiteren ist die Sportfischer Prüfung erforderlich.
Falls man diese noch nicht hat ist das auch kein Hindernis man kann diese innerhalb eines Jahres nachholen. Aktuelle Termine zur Prüfung finden sie auf unserer Aktuellste Medungen Seite.
Danke & Gruß,
PJ
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