Hallo,
Ich habe zusammen mit einem Freund im Saarland die Fischereiprüfung gemacht, da es dort in kürzerer Zeit möglich ist und ich Beruflich ziemlich eingespannt bin und deshalb leider nicht die Zeit habe den Angelschein in Rheinland-Pfalz zu machen.
Jetzt wollte ich Aufgrund des Saarländisches Fischereizeugnisses in Rheinland-Pfalz meinen Angelschein erwerben. Laut der Aussage des freundlichen Sachbearbeiters der Gemeinde Bad-Kreuznach wäre dies nicht möglich und ich solle doch ins Saarland ziehen wenn es mir nicht passt.
Laut Aussage von anderen Verbandsgemeinden bei denen ich mich bisher erkundigt habe ( wie z.B. Kaiserslautern und Kirchheimbolanden ) ist es überhaupt kein Problem in Rheinland-Pfalz den Angelschein Aufgrund der Saarländischen Fischereiprüfung zu erlangen und es wäre eine Unverschämtheit der Gemeinde Bad Kreuznach ein solche Aussage zu tätigen.
Mein Freund aus Kaiserslautern hat ohne Probleme seinen Angelschein erhalten.
Ist meine Verbandsgemeinde falsch informiert oder dürfen die mir wirklich den Angelschein verweigern?
Kann mir da jemand weiter helfen?
Grüße
Patrick
Ich habe zusammen mit einem Freund im Saarland die Fischereiprüfung gemacht, da es dort in kürzerer Zeit möglich ist und ich Beruflich ziemlich eingespannt bin und deshalb leider nicht die Zeit habe den Angelschein in Rheinland-Pfalz zu machen.
Jetzt wollte ich Aufgrund des Saarländisches Fischereizeugnisses in Rheinland-Pfalz meinen Angelschein erwerben. Laut der Aussage des freundlichen Sachbearbeiters der Gemeinde Bad-Kreuznach wäre dies nicht möglich und ich solle doch ins Saarland ziehen wenn es mir nicht passt.
Laut Aussage von anderen Verbandsgemeinden bei denen ich mich bisher erkundigt habe ( wie z.B. Kaiserslautern und Kirchheimbolanden ) ist es überhaupt kein Problem in Rheinland-Pfalz den Angelschein Aufgrund der Saarländischen Fischereiprüfung zu erlangen und es wäre eine Unverschämtheit der Gemeinde Bad Kreuznach ein solche Aussage zu tätigen.
Mein Freund aus Kaiserslautern hat ohne Probleme seinen Angelschein erhalten.
Ist meine Verbandsgemeinde falsch informiert oder dürfen die mir wirklich den Angelschein verweigern?
Kann mir da jemand weiter helfen?
Grüße
Patrick