Der hiesige LK hat Ermittlungen gegen einen Grundstückseigentümer eröffnet,der eine Teichanlage errichtet hat,die Landschaftschutzgebiet liegt.
Um den Teich mit Wasser zuversorgen,hat der Eigentümer angeblich in einem als Biotop kartierten Erlen- und Eschen-Quellgrund zwei Brunnenschächte angelegt.Diese sollen dann den Teich mit cir.400 Quadratmetern mit Frischwasser versorgen.
Nach Auskunft des LK wurde keine Baugenehmigung beantragt bzw erteilt.
Anordnung des LK : sofortige Einstellung der Arbeiten.Außerdem hat die zuständige Stadt ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet........:
Um den Teich mit Wasser zuversorgen,hat der Eigentümer angeblich in einem als Biotop kartierten Erlen- und Eschen-Quellgrund zwei Brunnenschächte angelegt.Diese sollen dann den Teich mit cir.400 Quadratmetern mit Frischwasser versorgen.
Nach Auskunft des LK wurde keine Baugenehmigung beantragt bzw erteilt.
Anordnung des LK : sofortige Einstellung der Arbeiten.Außerdem hat die zuständige Stadt ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet........: