Stonecross
Neuer Petrijünger
Hallo,
ich habe 1983 mit 12 Jahren in Schleswig-Holstein eine Fischereiprüfung abgelegt.
Heute wohne ich in Bayern und wollte den Fischereischein wieder aktivieren. Mit wurde nun vom Amt mitgeteilt, daß ich nur einen Jugendfischereischein besitze und sie mir keinen ordentlichen Fischereischein ausstellen können. Nach meinen Recherchen gibt es in Schleswig-Holstein keinen Jugendfischereischein und der Jugendfischereischein in Bayern kann ohne Prüfung erworben werden. Da ich eine Prüfung mit Prüfungsbescheinigung besitze, frage ich mich warum ich keinen Fischereischein ausgestellt bekomme. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
MFG
RL
ich habe 1983 mit 12 Jahren in Schleswig-Holstein eine Fischereiprüfung abgelegt.
Heute wohne ich in Bayern und wollte den Fischereischein wieder aktivieren. Mit wurde nun vom Amt mitgeteilt, daß ich nur einen Jugendfischereischein besitze und sie mir keinen ordentlichen Fischereischein ausstellen können. Nach meinen Recherchen gibt es in Schleswig-Holstein keinen Jugendfischereischein und der Jugendfischereischein in Bayern kann ohne Prüfung erworben werden. Da ich eine Prüfung mit Prüfungsbescheinigung besitze, frage ich mich warum ich keinen Fischereischein ausgestellt bekomme. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
MFG
RL