Landesfischereiverordnungen -  Nachtangelverbot - Wem nützt es ?

Hi Detlef,

als ich mir anfang des Jahres meine Karte für Spree, Dahme, Müggelsee usw. bei der Köpenicker Fischervereinigung geholt habe wurde mir gesagt das sogar darüber überlegt wird ein generelles Aalangelverbot auszusprechen, kannst du dazu etwas sagen?

Auch wurde mir gesagt das für den gesagten Bereich auch einen Klage gegen das Nachtangelverbot läuft, weißt Du davon etwas?

Gruß Basti
 
Hier ist vielleicht der Richtige Thread um mal eine Frage zu Stellen die ich schon ein paar Tage stellen möchte.

Mit welcher strafe müsste ich eigentlich rechnen wenn ich trotz verbot Nachtangle?

Ich weis natürlich das hier Fragen zu Strafen immer den Anschein erwecken das man die Regeln übertreten möchte, das ist allerdings bei mir nicht der Fall. Jedoch habe ich Letztens versehentlich ~10 Minuten vor 5 Uhr meine Rute ins Wasser gebracht (Nachtangeln ist im Saarland von 23 bis 5 Uhr und generell Verboten) und es ist wahrscheinlich nicht so einfach einem Aufseher der zufällig vorbei kommt zu Erklären das man gerade erst angefangen hat und nicht schon die ganze Nacht da ist. Ebenso ist es ja auch möglich das man nicht genau um 23 Uhr seine Ruten aus dem Wasser nimmt sondern erst 5-10 Minuten danach weil man noch den Rest vorher zusammen Packen will oder sich einfach mit einem Kumpel oder Passanten unterhällt und darüber die Zeit vergisst.

Also bei meiner Frage geht es um eine Toleranz von sagen wir mal einer halben Stunde und nicht darum das man mitten in der Nacht noch Angelt.
 
Hi Detlef,

als ich mir anfang des Jahres meine Karte für Spree, Dahme, Müggelsee usw. bei der Köpenicker Fischervereinigung geholt habe wurde mir gesagt das sogar darüber überlegt wird ein generelles Aalangelverbot auszusprechen, kannst du dazu etwas sagen?

Auch wurde mir gesagt das für den gesagten Bereich auch einen Klage gegen das Nachtangelverbot läuft, weißt Du davon etwas?

Gruß Basti

Hallo Basti,

mir ist nur bekannt, dass es einige Überlegungen gibt, Änderungen zu schaffen. Zu den Einzelheiten bzw. dem Stand der Überlegungen kann ich keine Aussage treffen. Da sollten wir abwarten, ob, wann und wie diese Änderungen kommen. Sollte ich etwas erfahren, stelle ich es ein.

Gruß

Detlef
 
Hier ist vielleicht der Richtige Thread um mal eine Frage zu Stellen die ich schon ein paar Tage stellen möchte.

Mit welcher strafe müsste ich eigentlich rechnen wenn ich trotz verbot Nachtangle?

Ich weis natürlich das hier Fragen zu Strafen immer den Anschein erwecken das man die Regeln übertreten möchte, das ist allerdings bei mir nicht der Fall. Jedoch habe ich Letztens versehentlich ~10 Minuten vor 5 Uhr meine Rute ins Wasser gebracht (Nachtangeln ist im Saarland von 23 bis 5 Uhr und generell Verboten) und es ist wahrscheinlich nicht so einfach einem Aufseher der zufällig vorbei kommt zu Erklären das man gerade erst angefangen hat und nicht schon die ganze Nacht da ist. Ebenso ist es ja auch möglich das man nicht genau um 23 Uhr seine Ruten aus dem Wasser nimmt sondern erst 5-10 Minuten danach weil man noch den Rest vorher zusammen Packen will oder sich einfach mit einem Kumpel oder Passanten unterhällt und darüber die Zeit vergisst.

Also bei meiner Frage geht es um eine Toleranz von sagen wir mal einer halben Stunde und nicht darum das man mitten in der Nacht noch Angelt.

Zu evtl. zu erwartenden Strafen kann ich nichts sagen, da diese nicht von den Fischereiaufsehern festgelegt werden.
Die Frage ist doch aber, ob eine, wie von Dir geschilderte Übertretung von wenigen Minuten überhaupt zur Anzeige gebracht werden muß.
Ich denke da liegt es beim Fischereiaufseher das richtige Fingerspitzengefühl zu haben, denn man sollte sich nicht als "Krümelkakker" verstehen.
1. es gehen nicht alle Uhren gleich:). so dass auch mal eine Toleranz von einigen Minuten möglich ist......(Man kann auch mal den Hinweis geben, dass die Uhr bei passender Gelegenheit nachgestellt werden könnte:) und dann sollte es gut sein)
2. sollte ein Fischereiaufseher die Situation einschätzen können, ob der Angler seit Stunden vor Beginn der Angelzeit (bzw. nach Beginn des Nachtangelverbots) angelt, oder erst kurzfristig am Wasser ist
3. Wird das Nachtangelverbot allerdings extrem überschritten und/oder der Sportfreund auf freundliche Hinweise mit unangemessenen Sprüchen oder Drohungen reagiert, kann man auch schon mal eine Anzeige fertigen.

So sehe ich das und so wird es auch in Berlin gemacht.
Man muß nicht immer gleich mit der Keule schwingen. Oftmals reicht auch ein Hinweis.


Gruß

Detlef
 
Hoi!!!

Also bei uns im Verein gilt von Sonnenauf- bis Untergang...
Wir haben zwei Gewässer die unser Verein gepachtet hat, bei dem einen versteh ich diese Verodnung ja, da es von neben einer öffentlichen Straße liegt und zugänglich für alle ist die das wollen. Es stehen zwar Schilder auf denen steht "Privatgrund betreten verboten" aber wie wahrscheinlich jeder weiß ist das genau so gut wie wenn keine Schilder dort stehen würden...

Aber man kann sich vom Vorstand Genemigungen holen um auch in der Nachtangeln zu dürfen... (da weis dann jeder Kontrollor bescheid...)

Am anderen hingegen gibt es keine "Sondergenehmigungen" und man darf nur wie oben gesagt fischen...

2-3 mal im Jahr gibts dann gemeinschafts Nachtangeln...

Ich verstehe nicht was es bringen soll!!!

Denn die Kontrollore können ja nicht 24 h am Gewässer sein... Also ist es ja Sinnlos wenn man durch dieses Verbot das schwarzfischen eindämmen möchte, denn wenn ein paar Tage die Woche Fischer mit einer Lizenz am Wasser sitzen (sie haben ja das recht nach der Angellizenz eines Unbekannten zu fragen) ware der Überwachungsgrad um einiges höher als wenn die Kontrollore 1-2 mal die Woche einen nächtlichen Rundgang machen....

k.A was das soll!

Petri Heil aus Österreich!!!
 
@ Detlef da gebe ich dir vollkommen Recht, mit deiner Antwort, daß Kontrolleure ( wenn Erfahrung ) die jeweilige Situation gut einschätzen können. Ausreden , keine Armbanduhr, obwohl die gebräunte Haut, durch die weiße Stellen am Armgelenk, deutlich zeigen das er eine trägt.

Aus Versehen vor 1 Std. eingeschlafen: Aber die Augend sind hellwach.

Wenn der Grund plausibel ist, um durch gewisse Umstände das Nachtangelverbot überschritten zu haben, sagen die wenigsten Aufseher etwas. Doch offen liegendes Handy, und die Ausrede: Man hat keine Uhr, wäre übel :hahaha:

Manch ein vorübergehendes Nachtangelverbot hat auch sicher seinen Grund. Aalbesatz, Wallerbesatz, Aalrutten wurden besetzt, usw...
Für ein generelles Nachtangelverbot, sehe ich jedenfalls keinen Grund der dieses rechtfertigt.
 
Da ja @MVogtlaender schon mal eine mögliche Begründung angeführt hat,diese

...der einzige Grund der mir mal eben so schnell einfällt ist die Geschichte mit Zelten, Lagerfeuer usw, sprich , die Schäden die dann manche Angler am Ufer hinterlassen.

muss ich zugestehen das der Gedanke nicht falsch ist.
Selbst oft gesehen,heute in einer Fülle auf ca.250 m,da bekommt man schon das Grübeln,besonders wenn Nadelwald direkt im Umfeld steht.

@Wolfi

Sicher nicht, und wird bestimmt nur als Vorwand aufgeführt.
OK Lagerfeuer ist ein anderes Thema, denn sicher kommt jeder Angler auch ohne aus. Ist halt sicher eine Ausrede, da man Nachtanglen mit Zelt und Lagerfeuer verbindet. Das übliche Klischee

In dem Fall muss ich Dir deutlich wiedersprechen.
Mach jetzt mal mehr Bilder von der Elbe,da denkste an manchen Abenden das dem Fluss am Ufer ne Beleuchtung in Form von Lagerfeuern spendiert wurde.

Naja und die folgenden Hinterlassenschaften an Anglerplätzen,sagen was anderes aus.

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picture.php


picture.php


Oder hier.

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und hier.

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picture.php


oder hier.

picture.php


Und genau an diesen Feuerstellen lag dann so etwas z.B.herum.

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Und das nur heute an einem Gewässer an Anglerstellen.
Sicher nicht auf alle Gewässer beziehbar,aber ganz von der Hand zu weisen,ist Vogtlaender sein Einwand wohl nicht.
 
@ Torsten , das soll nun der Grund sein um das Nachtangelverbot aufrecht zu erhalten ?
Wer sagt denn, daß solche Lagerfeuer nur von Anglern gemacht werden ?
Oft machen solche Feuerstellen auch Heranwachsende, die sich mit ihrer Clique irgendwo treffen um mit ihren Autos Musik zu hören.
Verbietet man deshalb auch das nächtliche Treffen von Jugendlichen ?
Nur weil es solche Kasper gibt, die das Ufer verunstalten ?

Nicht an dich Torsten, sondern an gewisse Vereine:
Solche Argumente bleiben bei mir immer wie ein Frosch im Halse stecken.
Nur weil es Frevler gibt, bringt man solche Argumente gegen das Nachtangeln.
Am Tag bleibt Müll liegen, verbietet man deswegen das Angeln am Tage?
Für mich sind das alles Ausreden .
 
Hy @ all

Also an meinen Gewässern Rhein und Main ist keine Nachtangelverbot. Es gibt ein eingeschränktes Nachtangeln für Jugendliche denke das sollte aber mit den generellen Ausgangszeiten zusammen hängen. MIr erschliesst sich auch nicht warum ein solches Verbot ausgesprochen werden sollte. Die schöne Bilder Geschichte mit dem Lagerfeuern schön gibt es aber haufenweise am Rand der Flüsse von Schwimmern und Campern oder einfach Leuten die ein Feuerchen anzünden um sich dort zutreffen. Was mich zum Lächeln gebracht hat ist das Bild mit der einsammen Madendose.Lauft mal am Ufer der grossen Flüsse entlang.Was dort von Schiffen Spaziergängern und sonstigen entsorgt ist wird ist weit mehr und schlimmer (Autoreifen Kanister für Schmieröl und Kühlschränke .....) Das ist aber ein Problem der Gesellschaft und nicht einer einzigen Gruppe von Angler zuzuschreiben.Ich finde das Nachtangeln ein ganz anderes Fischen ist als am Tage.Man sieht hört Dinge die man Tags über nicht sieht zb Fledermäuse.Auch ist es bei uns Tags über nicht so prikelnd wenn 31 °C sind da gehe ich in meinem Pool und nicht ans Wasser da meist ohne ende Schwimmer dort sind und angeln nicht realisierbar ist.Muss man wohl auf die Nachtstunden ausweichen.
 
Nachtangelverbot

Verstehe sowieso nicht,warum ein Verbot,seit Gedenken gibt es Nachtangeln,wem so ist soll es auch durchführen können.Seit Jahren werden sogar Vereinsveranstaltungen durchgeführt,welche sich großer Beliebtheit erfreuen.Finde keine Begründung eines Verbotes.
 
Ich habe mich jetzt bei nem neuen Verein eingeschrieben... (FV Mannswörth) bei dem Revier das ich mir ausgesucht habe gibts auch ein Nachtangelverbot...

Da es ein Nationalpark ist...

k.A. aber wem schadet es wenn man in der Nacht angelt???

Den Tieren im Nationalpark? Den Fischen? Der Pflanzenwelt?

Ich blick da nicht durch!!!

Zu dem Bildbericht:

Mir würde nie einfallen ein Feuer mitten in der Natur an zu zünden.... (bin bei der freiwilligen Feuerwehr...)

Und das mit dem Müll in der Landschaft verstreuen ist auch nicht mein DIng!!!

Ich weiß also wirklich nicht warum in Österreich ein fast generelles Nachtangelverbot an Flüssen und Seen herscht...
Ich kenne nur wenige Seen/Flüsse an denen es erlaubt ist!!!

Petri Heil!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute
Es gibt ja jede Menge Gewässer wo ein Nachtangelverbot besteht.
Allerdings erschliesst sich mir der Sinn dieser Auflage nicht.
Was steckt dahinter?
Wem soll es nützen ?
Ich kann da einfach kein System erkennen zwischen Gewässer wo es erlaubt ist und wo nicht.
Weiss da jemand mehr??

Liebe Grüße Herbert
Gute Fragen, keine Ahnung :)
Bei uns ist das meist so.
Gewässer mit Trinkwasserstatus haben in der Regel auch Nachtangelverbot.
Gewässer ohne nicht. An diesen dürfen allerdings meistens nur Jahreskarteninhaber oder Vereinsmitglieder in der Nacht fischen.
Für Tageskarteninhaber gilt eine Stunde vor, bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
An manchen Gewässern kann/darf man allerdings für die Nacht eine extra Karte entlöhnen.

Den Sinn des Nachtangelverbots verstehe ich nicht (außer an Salmonidengewässern) und konnte mir noch keiner richtig erklären.
Als "Begründung" hört man immer nur sowas wie "ist ja eine Trinkwassertalsperre."
Na und? Was ist denn das für eine Begründung?
Denn zuzüglich zum Nachtangelverbot bestehen an den Trinkwassertalsperren immer auch die anderen Verbote wie:
- Bootfahren
- Anlegen von Feuer
- Zelten
- Mitführen von Hunden

Der Witz ist, von so gut wie jedem Angler (einschließlich Kontrolleure) werden alle Verbote, bis auf das Bootfahren missachtet und von den (Ver)Pächtern, Vorständen sogar geduldet.

Nachtangelverbot? Kommt mir vor wie ein unnützer Verweis um die Karten und Merkzettel etwas voller zu bekommen, damit überhaupt was drauf steht.
 
@Wolfi

Ich habe nicht behauptet das " dieses " der Grund ist.
Vielleicht nur ein Aspekt der damit abgedeckt werden soll.
Wer weiss.
Ne plausible Erklärung habe ich auch nicht,wie keiner bisher hier.

Wer sagt denn, daß solche Lagerfeuer nur von Anglern gemacht werden ?
Hat das einer gesagt,ich mit Sicherheit nicht.:augen
Meine Bilder waren nur ein Beispiel und sollten zeigen das Angler auch Feuerplätze haben beim Angeln,was Du ja für ein Klischee hälst.

OK Lagerfeuer ist ein anderes Thema, denn sicher kommt jeder Angler auch ohne aus. Ist halt sicher eine Ausrede, da man Nachtanglen mit Zelt und Lagerfeuer verbindet. Das übliche Klischee

Das andere auch Feuer machen,bestreitet ja wohl niemand.
Aber vielleicht haben Sie gedacht,beim Nachtangelverbot,schon mal eine Gruppe,damit nach Möglichkeit auszuschließen.
Ob`s so ist,keine Ahnung.

@Zucki

Was mich zum Lächeln gebracht hat ist das Bild mit der einsammen Madendose.Lauft mal am Ufer der grossen Flüsse entlang.

Meine Absicht war es auch nicht jedes zurückgelassene Angelutensil oder Müll zu fotografieren und hier reinzustellen.
Ich habe nur die Stellen reingestellt,wo direkt im Umfeld ebend so etwas wie auf dem einen Bild rumlag.
Auch nur als Beispiel.
 
Kann die Bilder nur zu sehr verstehen!So sehen Feuerstellen nach verlassen nun mal aus...

Meine Frage:mit der Natur leben?was ist erlaubt?die Ufer möglichst garnicht betreten...wie von der PETA verlangt?ein wenig Uferbefreiung(Sichel)?
Wer gibt die Maßgaben vor?

Sorry,aber hier bei uns gibt es mittlerweile soviele total verkrautete Gewässer(Überdüngung?)also was tun?Entkrauten!
Ist es hier richtig so zu tun,als wäre die Natur selbst in der Lage alles zu richten?

PS:ist nur mal so ein Gedankenanstoß,könnt ja gerne mal eure Meinung kundtun...
 
@Koalabaer

Meine Frage:mit der Natur leben?was ist erlaubt?die Ufer möglichst garnicht betreten...wie von der PETA verlangt?ein wenig Uferbefreiung(Sichel)?

Sind das denn Interessen der PETA.:confused:
Oder verkrautete Gewässer ?
Keine Ahnung,wirst uns ja aufklären.:)
Was hat die PETA denn eigentlich mit einem Nachtangelverbot zu tun ?
Beschäftigen Sie sich damit auch ?

Ist es hier richtig so zu tun,als wäre die Natur selbst in der Lage alles zu richten?
Hm,im Prinzip würde Sie das schon können.
Ist aber so ohne weiteres logischer Weise heut nicht mehr möglich.
Aber nen PETA Thema gibt es schon,zum anderen verstehe ich den Sinn verkrauteter Gewässer im Zusammenhang mit dem Nachtangelverbot noch nicht.
Passt deshalb nicht unbedingt hier.
 
Na hab ich doch in Bezug auf ner Aussage von Wolfi.:)
Schlecht gelesen ?
Aber jetzt nicht herauslavieren in Punkto Peta.:hahaha:
Oder haste da was verwechselt.
Besser aber im Off Topic Thema,da landen unsere Post`s,zu Recht.
Also warte dort.:zwinkernd
 
Ich schätze mal die wollen da den Bestand schonen und evl sind dort auch gefährdete Fische vorhanden die entweder auf der roten Liste sind oder die noch untermaßig sind...:augen

Mfg Aal-Hunter
 
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