Hallo Freunde,
was den Einsatz von Waffen betrifft, so möchte ich Euch allen sehr zur Vorsicht raten. Wenn einer mal etwas aufmüpfig wird und droht, Euch eins vor die Mappe zu hauen, rechtfertigt das zunächst weder den Einsatz eines Messers, noch einer Gaspistole, erst recht keiner scharfen Schußwaffe, noch des Pfeffersprays. Hierbei liegt die Betonung auf "zunächst". Sollte die Sache ausufern u. man merkt, daß man so keine Chance hat, tritt der Fall ein, daß man sich in Notwehr befindet. Aber auch Notwehr rechtfertigt nicht alles. Es gibt im Gesetz einen Paragraphen, der behandelt die sog. "Notwehrüberschreitung". Das bedeutet, daß man einem nicht gleich ein Messer in den Leib stoßen kann, wenn der andere unbewaffnet angreift u. nur eben stärker ist als man selbst. Die Waffe ziehen u. damit drohen und die Waffe einsetzen sind ebenfalls zwei Paar Schuhe. Oft genügt das Zeigen u. die Drohung mit der Waffe (z. B. mit dem Messer). Aber der Einsatz eines Messers gegen Fäuste ist immer Notwehrüberschreitung. Droht der Angreifer selbst mit einer Waffe, die geeignet ist, jemanden zu töten u. macht er Miene, diese Waffe einzusetzen, liegt der Fall anders, denn dann verteidige ich mich gegen einen lebensbedrohenden Angriff. Aber nur weil der andere vielleicht stärker ist, darf man keine Waffe einsetzen, welche tödlich wirken kann. Man muß sich aber auch nicht verprügeln lassen. Der Einsatz von CO2-Spray oder Pfefferspray wäre demnach also noch im Rahmen.
Gruß
Eberhard