Blaubarschmann
Super-Profi-Petrijünger
Hallo Forengemeinde!!
Ich habe eine gesetzliche Frage an euch.Einige kennen es, die Hechtschonzeit setzt ein und die Spinnangler sind zum ansitzen verbannt.
So ist es jedenfals in Hessen am Edersee.Während der Schonzeit ist das Spinnangeln und die Raubfischrute untersagt.
Zu meiner Frage: Wie wird in Hessen die Spinnangel deffiniert???
Versteht man darunter keine Kunstköder zu verwenden die an der Spinnrute presentiert werden??
2. Könnte ich z.B. für Barsch an der Drop-Shot Montage einen Tauwurm oder Maden anbieten?
3. Würde dies dann unter "Seitenarmmontage mit bewegtem Köder "
oder unter "Spinnangel" fallen??
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, sonst muss ich sitzen bleiben im Frühjahr
lg Tobi
Ich habe eine gesetzliche Frage an euch.Einige kennen es, die Hechtschonzeit setzt ein und die Spinnangler sind zum ansitzen verbannt.
So ist es jedenfals in Hessen am Edersee.Während der Schonzeit ist das Spinnangeln und die Raubfischrute untersagt.
Zu meiner Frage: Wie wird in Hessen die Spinnangel deffiniert???
Versteht man darunter keine Kunstköder zu verwenden die an der Spinnrute presentiert werden??
2. Könnte ich z.B. für Barsch an der Drop-Shot Montage einen Tauwurm oder Maden anbieten?
3. Würde dies dann unter "Seitenarmmontage mit bewegtem Köder "
oder unter "Spinnangel" fallen??
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, sonst muss ich sitzen bleiben im Frühjahr
lg Tobi