Kein Angelverbot in NRW
Angler in Nordrhein-Westfalen können aufatmen: Chemikalien in den Gewässern des Industrielandes rechtfertigen kein landesweites Angelverbot. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat damit anderslautende Berichte entkräftet.
Das Angeln in NRW wird nicht verboten. (Symbolbild: dpa)
DÜSSELDORF - Chemikalien in den Gewässern des Industrielandes rechtfertigen kein landesweites Angelverbot. Das hat NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Mittwoch im Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags klargestellt.
Remmel trat damit Presseberichten entgegen, in NRW drohe wegen chemieverseuchter Fische ein Angelverbot. "Weder das Lebensmittelrecht noch das Fischereirecht bieten hierfür eine rechtliche Handhabe", berichtete Remmel. Die Spekulationen entbehrten jeglicher Grundlage.
Auslöser der Debatte waren Untersuchungen im Dortmunder Hafen. Danach hatte das Landesamt für Verbraucherschutz empfohlen, Fische aus dem Dortmunder Hafen aus Vorsorgegründen nicht zu verzehren. Dies sei «unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB für Lebensmittel» geschehen, teilte der Minister dem Ausschuss mit.
Rückstände der Firma Envio ließen sich in diesem Zusammenhang nicht nachweisen. Envio steht im Verdacht, bei der Entsorgung von Transformatoren unsachgemäß mit als krebserregend geltenden PCB-Chemikalien umgegangen zu sein. Bei 276 Menschen, Angestellten und aus Betroffenen aus dem Umfeld, wurden teilweise stark erhöhte PCB-Werte im Blut festgestellt.
Die Stadt Dortmund hatte nach den Fisch-Untersuchungen im Hafen mit dem örtlichen Angelverein vereinbart, die Fischerei ruhen zu lassen. "Ein behördliches Angelverbot ist vom Ministerium weder für den Dortmunder Hafen noch für ganz Nordrhein-Westfalen ausgesprochen worden", stellte Remmel klar.
Gleichwohl sei bekannt, dass etwa Rheinaale einen relativ hohen Gehalt an Dioxin und dioxinähnlichem PCB aufweisen. "Deswegen gibt es hier bereits seit Jahren eine Empfehlung, welche vom Verzehr dieser Aale abrät." In NRW laufen derzeit auch Untersuchungen zur Belastung von Weißfischen.
Die rechtlich festgelegten Höchstwerte bezögen sich allerdings auf Lebensmittel, die in den Verkehr gebracht werden, erläuterte Remmel. "Für das Angeln und den Eigenverzehr können nur Verzehrsempfehlungen herausgegeben werden." Dem komme die Landesregierung nach, sobald entsprechende Daten vorlägen.