Vereinsnachrichten -  Darf bei Euch ein Zelt am Gewässer aufgebaut werden ?

Naja,ich kann nun nicht beurteilen wie es in den einzelnen Bundesländern mit der Definition eines Zeltes oder Wetterschutzes aus sieht.
Die Gewässerordnung vom LAVB von 2004 ist da eigentlich deutlich.
6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt,

* sofern diese Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
* über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
* gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.

Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Das ist meiner Meinung nach für den LAVB und seinen Gewässern deutlich und unmissverständlich dargelegt.
Wie gesagt,früher wurde es vom Zeitpunkt des Umsetzens her noch etwas großzügiger toleriert.
Warum das dann stärker eingegrenzt wurde,schilderte ich ja.
 
Torsten, da haben wir es doch wieder.
Beamten Deutsch.
" Wenn dieser nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient ! "
Also wieder so eine relative Aussage.
Stellen wir das Bivi zu 70% als Wetterschutz auf und zu 30 % als Übernachtung, dient es somit auch nicht vorwiegend zur Übernachtung.
Solche Sätze können blos Beamte in die Welt setzen.....:augen

Und was soll die 12 Std Regelung? Nach all den Diskusionen, könnte man ja meinen, mit dieser Regelung würde das Müllproblem behoben sein.
Denn Torsten, du hast ja auch angeführt ( paar Seiten zurück ) Verbote eines Zeltes, liegt an der Sache, daß viel Müll zurück bleibt. Daher Vereine oft das Zelt verbieten.
 
Mensch Wolfi,man kann auch versuchen etwas nicht verstehen zu wollen.:)
Den Anglern wird freigestellt,unter bestimmten Auflagen(z.B.Zeltboden),zu entscheiden was Sie als Wetterschutz benutzen.Zelt oder Schirm usw.
Das muss der Angler entscheiden,was Er gewillt ist mitzuschleppen.
Ein Wetterschutz,bedarf doch eigentlich keiner Definition.
Er ist zum Schutz vor z.B.Nässe,Wind ,übermäßiger Sonneneinstrahlung usw.gedacht.
Nicht als Behausung oder Ersatzpension und unterscheidet sich vom eigentlichen Zelt und damit dem dauerhaften Campen,Zelten,wie Du möchtest.
Das Müllproblem ist damit nicht behoben,das ist ja Wohl klar.
Das ist mitunter die Begleiterscheinung von " Dauercamping ".Und das soll vermieden werden.
Und ich kenne eingerichtete " Wohnzimmer " in Zelten.
Uns wird die Möglichkeit gegeben uns kurzzeitig vor Umwelteinflüssen zu schützen.Reicht das nicht ?
 
Torsten ich gebe mir die beste Mühe:engel
Sehe halt nur weiß blau:)
Also entweder Ja oder Nein, und nicht solche Zwischendinger die die Polente so auslegen kann, wie sie es möchte.:crying

Bitte was ist kurzfristig...wenn ich 7 oder 14 Tage im Urlaub z.bsp. Karpfen nachstellen möchte? Alle 12 Std mein Bivi versetzen?:spass
Sind wir Ansitzangler wandernde Zirkuszelte?:spass
 
...Also entweder Ja oder Nein, und nicht solche Zwischendinger die die Polente so auslegen kann, wie sie es möchte.:crying

Hallo TheDuke!

Was ist da nicht zu verstehen, ist doch ganz einfach weiss/blau!

Zelt, Schirm, Schirmzelt? Ja
Wasserundurchlässiger Boden? Nein

Was Torsten hier vom LAVB zitiert hat, ist der erste "greifbare" Beitrag!
Eine klare Definition, was erlaubt ist und was nicht!
 
Hallo Leute!

Also in Berlin ist es verboten, an DAV- Gewässern zu Zelten.
Man kann aber ein Wetterschutz mit einem Durchmesser von 2,50m für
12 Stunden aufstellen. Außerdem muss die aufgestellte Überdachung in gedeckten Farben sein.

Ich persönlich schlafe beim Angeln nicht. Und sollte ich doch mal richtig müde sein, dann nehme ich die Ruten aus dem Wasser und und mach es mir in meinem alten alten Armee Schlafsack gemütlich oder im Auto.

Petri Heil Otto 2000
 
Bei uns in NDS erlaubt die NWA lediglich einen Wetterschutz von 2,5m Seitenlänge.
Da ich aber den zuständigen Fischereiaufseher kenne, weiß ich das er da mal nen Auge(auch bei anderen als mir) zudrückt, solange da nicht ne wilde Müllhalde oder Feuerstellen zu sehen sind. Er meinte der Aspekt des Geldes ist immer mit wichtig, so ein Zelt kostet ja auch ne Menge. Allerdings will ich jetzt damit keinem sagen, dass es erlaubt ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterschiedlich

Bei mir im Bezirksfischereiverein Burglengenfeld sind an der Naab Zelte und Schrimzelte verboten.An den Weihern sind sie erlaubt/geduldet.

Beim Nachbarverein Teubliz hingegen sind an allen Gewässern Zelte erlaubt

Im Fischereiverein Kallmünz gibt es einen speziel ausgeschriebene Plätze Campingplatz am Wasser
 
Ich war heute in der Unteren Fischereibehörde und habe mir den neuen 10 Jahres Schein geholt.
Ich sprach den netten Herrn natürlich auch auf Wetterschutz oder Zelte am Wasser an. Es kam aber keine antwort, es war nur ein Gestammel.
Nun frage ich mich aber, warum sitzen sie dort? Nur um mal ein Schein zu verlängern und den monatlichen Gehaltsscheck ein zu sacken:confused:
Egal wo ich bisher angerufen habe oder selbst vor gesprochen habe, keiner kann oder will eine antwort geben. Echt traurig! :mad:
 
Spaik deswegen kann man es nicht so einfach beschreiben, wie hier geschrieben wurde.
Schirmzelt und Bivi ohne Boden ja
und mit Boden Nein.

Es gibt keinen vernünftigen Grund ein Zelt ohne Boden zu verbieten.
Und wie du schon sagtest, man bekommt fast nie eine vernünftige Aussage.
 
Spaik deswegen kann man es nicht so einfach beschreiben, wie hier geschrieben wurde.
Schirmzelt und Bivi ohne Boden ja
und mit Boden Nein.

Es gibt keinen vernünftigen Grund ein Zelt ohne Boden zu verbieten.
Und wie du schon sagtest, man bekommt fast nie eine vernünftige Aussage.

Genau das sagte auch der nette Herr zu mir.
Hilft aber nicht wirklich weiter. Thüringen und angeln :augen da fahr ich lieber in Sachsen Land und geh etwas weniger.
 
Die frage wäre besser ,Cämperzelt oder Bivy??Der Gesetzestext sagt eindeutig Wetterschutz ohne festen Boden ( Bivy,Schirm/zelt=wetterschutz)für 24h erlaubt und das ist denke ich überall so musste eben nach 24h ca10 cm weiter rücken.
 
Die frage wäre besser ,Cämperzelt oder Bivy??Der Gesetzestext sagt eindeutig Wetterschutz ohne festen Boden ( Bivy,Schirm/zelt=wetterschutz)für 24h erlaubt und das ist denke ich überall so musste eben nach 24h ca10 cm weiter rücken.

Überall so?
Jeder Verein hat seine eigenen Gesetze.
Kannst nicht sagen es ist überall so.
Stimmt nicht.
 
Zelte sind hier in der Gegend (Braunschweig/Peine) fast überall erlaubt. Feste Böden sind teilweise verboten, hineingelegte Planen wieder teilweise erlaubt.

Am Mittelland- und Stichkanal Salzgitter: Kein geschlossenes Zelt, keine Heringe, nur Schirm. Halbzelt ja, aber auch hier ohne Heringe oder Spannleinen. Wird auch sehr drastisch gehandhabt.
 
@Rene71
Die frage wäre besser ,Cämperzelt oder Bivy??Der Gesetzestext sagt eindeutig Wetterschutz ohne festen Boden ( Bivy,Schirm/zelt=wetterschutz)für 24h erlaubt und das ist denke ich überall so
Helf mir mal bitte auf die Sprünge von welchem Gesetzestext Du redest ?:confused:
Und das ist mit Sicherheit nicht überall so.:nein
@Spaik
Ich war heute in der Unteren Fischereibehörde und habe mir den neuen 10 Jahres Schein geholt.
Ich sprach den netten Herrn natürlich auch auf Wetterschutz oder Zelte am Wasser an. Es kam aber keine antwort, es war nur ein Gestammel.
Nun frage ich mich aber, warum sitzen sie dort? Nur um mal ein Schein zu verlängern und den monatlichen Gehaltsscheck ein zu sacken
Egal wo ich bisher angerufen habe oder selbst vor gesprochen habe, keiner kann oder will eine antwort geben. Echt traurig!
Die Untere Fischereibehörde kann Dir dazu auch keine Auskunft geben.:)
In Thüringen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu.Weder im Fischereigesetz,noch der Fischereiverordnung.
Hatte heute mal ein Gespräch mit dem Zuständigen in der Thüringer Landesanstalt für Wald,Jagd und Fischerei.
Es gibt keine feste Regelung,es wird aber drüber gesprochen.Naja Er fragte eigentlich mich dann mehr,wie es bei uns geregelt ist und musste selber Lachen,weil ich ja eigentlich eine Frage hatte,nun aber seine beantwortete.:)
Übrigens äüßerst hilsbereit,gab mir gleich noch ein paar andere Telefonnummern,wo ich auf Vereinsebene vielleicht etwas dazu erfahren kann.
Der DAV Landesverband in Thüringen bestätigte mir dann,das es die Vereine an Ihren Gewässern(Vereinsgewässern) regeln.
Da bleibt nichts weiter,als den jeweiligen Verein anzufragen,wie die Richtlinie an Ihren Gewässern aussieht.Bei 2 Gewässern hab ich auf die rasche gleich die Regelung gefunden,Schirmzelt mit Umhang ja,alles andere nicht.Beim VDSF in Thüringen sieht es nicht anders aus.Vereinssache.
Natürlich steht außer Frage,das bestimmte Gebiete z.B. Naturschutzgebiete usw.teils gesetzliche Regelungen haben,die weder Zelt noch Schirm gestatten.Das ist aber in jedem Bundesland so.
@Wolfi
Spaik deswegen kann man es nicht so einfach beschreiben, wie hier geschrieben wurde.
Schirmzelt und Bivi ohne Boden ja
und mit Boden Nein.
Es gibt keinen vernünftigen Grund ein Zelt ohne Boden zu verbieten.
Und wie du schon sagtest, man bekommt fast nie eine vernünftige Aussage.
Ganz im Ernst mal meine Meinung.Was willst Du eigentlich ?
Ich kanns Dir sagen.Egal wo Du Angelst,Du willst dein Zelt,Bivi aufbauen.
Egal welcher vernünftige Grund dagegen späche,wäre für Dich nicht annehmbar.
Du wirst immer das Haar suchen um deinen Frust in Wort Drehereien oder Missverstehen von Regelungen zum Ausdruck bringen zu können.
Statt mal etwas mitzuhelfen hier um vielleicht die ein oder andere regionale Klärung zu finden,moserst Du über alles rum.
Bis jetzt hab ich noch nicht eine Regelung von Euch gesehen.
Nur heulen bringt nicht's,versuch selbst aktiv zu werden,etwas zu klären.
Macht sonst Echt keinen Spass einige deiner Post's zu lesen.
Kennst mich,ist kein meckern Dir gegenüber :schmatz,aber deine Post's helfen auch nicht weiter.;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube es ist überall so, das nur Zelte ohne Boden erlaubt sind. In der Gewässerordnung von Brandenburg steht das z.B. auch drin.
Wo wir Angeln geh´n ist es allerdings so, das niemand was sagt, wenn man nur 2 bis 3 Nächte bleibt und den Müll mitnimmt.

MfG CarpEagle
 
Danke Torsten für die Thüringer Infos .

Bei uns im Verein ist Zelten mit Boden an Kiesgrube erlaubt,aber keiner der Mitglieder will so recht den Boden einsetzen,da der Untergrund sehr lehmig
ist .

Gruß

Albert
 
Da man sich ja über die Gesetzgebung oder Verordnung eines Wetterschutzes unterhalten kann,ne befriedigende Meinung oder Auslegung derer, darüber eh selten erreicht wird,zum Teil in der schwammigen Aussage dazu begründet,mal ne andere Idee,wovon hier die User am ehesten etwas profitieren.
Wäre es nicht gut und relativ einfach,wenn jeder User,der an ein Gewässer fährt,sich über die dort geltenden Regelungen informiert und diese dann im jeweiligen Gewässerverzeichnis postet ?
Man sollte zumindest mal einem vom jeweiligen Verein ansprechen,oder anrufen.
Macht das jeder User,wenn Er an ein Gewässer fährt,ist der Aufwand für den einzelnen gering,der Nutzen hier im Bord aber um so größer.
Natürlich sind das keine Rechtsverbindlichen Aussagen,aber zumindest doch ein Hinweiß für jeden User,was es um ein vielfaches leichter macht.
Ist nur ne Idee.
 
Da man sich ja über die Gesetzgebung oder Verordnung eines Wetterschutzes unterhalten kann,ne befriedigende Meinung oder Auslegung derer, darüber eh selten erreicht wird,zum Teil in der schwammigen Aussage dazu begründet,mal ne andere Idee,wovon hier die User am ehesten etwas profitieren.
Wäre es nicht gut und relativ einfach,wenn jeder User,der an ein Gewässer fährt,sich über die dort geltenden Regelungen informiert und diese dann im jeweiligen Gewässerverzeichnis postet ?
Man sollte zumindest mal einem vom jeweiligen Verein ansprechen,oder anrufen.
Macht das jeder User,wenn Er an ein Gewässer fährt,ist der Aufwand für den einzelnen gering,der Nutzen hier im Bord aber um so größer.
Natürlich sind das keine Rechtsverbindlichen Aussagen,aber zumindest doch ein Hinweiß für jeden User,was es um ein vielfaches leichter macht.
Ist nur ne Idee.


Aber eine gute:)
 
hi,

habe somit gerade die ersten zwei gewässerinfos genau um diese info erweiter. wer macht weiter?

ich mag nägel mit köpfen einfach so gerne!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben