@lastunas
Dann hatte ich wohl noch die DDR Regelung im Kopf, damals ging das, also Asche auf mein Haupt, wird halt heute teil toleriert.
Wollte dich nicht angreifen, sondern nur den Verein, oder den Betreiber der Gewässer in den du angelst.
Es gibt im Bezug Fischereigesetz keine Toleranz, auch keine Teiltoleranz. Ein Verein der dies in deinem BL. duldet, macht sich ebenso strafbar, und kann im Wiederholungsfall auch den Eintrag als Verein aberkannt bekommen. Grund? Er duldet Straftaten.
Ich komme mal leicht vom Thema ab.
Immer wieder sagt der Gesetzgeber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das er aber mal alles unter einen Hut bringt, damit man sich informieren kann, das schafft er aber auch nicht.
Stellt euch mal einen Menschen vor, der sich einen Teich pachtet, und sich informieren möchte, ob er in seinen eigenen Teich nun auch ohne Schein angeln darf.
Manche Angler wissen wo sie suchen müssen, aber der Normalo Pächter, der kein Angler ist, der findet kaum Richtlinien.
Echt schon ein Witz. Jeder Furz ist nach Geruch, Lautstärke, und CO² und Feinstaub geregelt, aber man schafft es nicht die Jagd und die Fischerei in Deutschland zu vereinen.