FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
In dieser lockeren Folge möchte ich Euch allen ein paar Originalaussagen bei der anschließenden Beschuldigtenvernehmung ertappter Schwarzangler zu Gehör bringen und damit ein wenig zum Nachdenken anregen.
Ich will mich zum Vorwurf der Fischwilderei wie folgt äußern:
Ich gebe die Tat nicht zu.
Grund:
es war nur ein Versuch und keine Fischwilderei.
1) Ich bin nicht mit dem Vorsatzt Angeln gegangen um Fische zu angeln, sondern um mir am 1. Mai die Langeweile zu vertreiben.
2) Ich war vorher noch nicht geangelt, das war das erste mal.
3) Ich wuste auch nicht, daß man in so einem kleinen Kanal nicht angeln darf.
4) Ich wollte doch niemanden Schädigen und ich wuste auch nich das, dieses einmalige angeln eine Straftat ist.
Das wurde mir erst klar als mir das, die Wasserschutzpolizei gesagt hatte.
5) Ich möchte mich endschuldigen, und es tut mich leid.
Sorry wegen der Rechtschreibung aber ich sagte ja Original.
Ein hab ich noch.
Ich will mich zum Vorwurf der Fischwilderei wie folgt äußern:
Ich gebe die Tat nicht zu.
Grund:
Mit einem Fischwilderer habe ich nun gar nichts zu tun.
Ich angle eigentlich sont gar nicht, höstens mal bin ich mit Kumpels mitgegangen.
4 Jahre habe ich gar keine Angel mehr angefasst.
Die Angler hier im Hafen aben gefragt ob ich gar nicht angle, das als Schiffer.
Die Angeln waren hier an Bord als wir das Schiff im vorigen Jahr kauften.
Die Angler versicherten mir das ich keine Angelkarte mehr brauche, wohl seit 2007.
Das hab ich von Anderen auch schon gehört.
Ich habe mich nach diesem Fall noch einmal erkundigt.
Es war gar keine Schonzeit mehr, die ist in den Jahren nach der Wende geädert worden.
Allerdingst sollte sich das angeln ohne Karte nur auf Friedfische beziehen, aber genaues konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Nur wie will man verhindern das an einen Wurm ein Barsch oder Aal geht?
Haken und Köder habe ich auch erst von den Anglern im Hafen bekommen.
Viel Spass beim Lesen und Gruß FM
Ich will mich zum Vorwurf der Fischwilderei wie folgt äußern:
Ich gebe die Tat nicht zu.
Grund:
es war nur ein Versuch und keine Fischwilderei.
1) Ich bin nicht mit dem Vorsatzt Angeln gegangen um Fische zu angeln, sondern um mir am 1. Mai die Langeweile zu vertreiben.
2) Ich war vorher noch nicht geangelt, das war das erste mal.
3) Ich wuste auch nicht, daß man in so einem kleinen Kanal nicht angeln darf.
4) Ich wollte doch niemanden Schädigen und ich wuste auch nich das, dieses einmalige angeln eine Straftat ist.
Das wurde mir erst klar als mir das, die Wasserschutzpolizei gesagt hatte.
5) Ich möchte mich endschuldigen, und es tut mich leid.
Sorry wegen der Rechtschreibung aber ich sagte ja Original.
Ein hab ich noch.
Ich will mich zum Vorwurf der Fischwilderei wie folgt äußern:
Ich gebe die Tat nicht zu.
Grund:
Mit einem Fischwilderer habe ich nun gar nichts zu tun.
Ich angle eigentlich sont gar nicht, höstens mal bin ich mit Kumpels mitgegangen.
4 Jahre habe ich gar keine Angel mehr angefasst.
Die Angler hier im Hafen aben gefragt ob ich gar nicht angle, das als Schiffer.
Die Angeln waren hier an Bord als wir das Schiff im vorigen Jahr kauften.
Die Angler versicherten mir das ich keine Angelkarte mehr brauche, wohl seit 2007.
Das hab ich von Anderen auch schon gehört.
Ich habe mich nach diesem Fall noch einmal erkundigt.
Es war gar keine Schonzeit mehr, die ist in den Jahren nach der Wende geädert worden.
Allerdingst sollte sich das angeln ohne Karte nur auf Friedfische beziehen, aber genaues konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Nur wie will man verhindern das an einen Wurm ein Barsch oder Aal geht?
Haken und Köder habe ich auch erst von den Anglern im Hafen bekommen.
Viel Spass beim Lesen und Gruß FM