Gesetze -  Messertrageverbot

Woppler schrieb:
Wow, was für ein Thema. Da muss ich leider Lachen, ihr macht euch einen Kopf, oder habt ihr en schlechtes gewissen. Geht ihr etwas mit messern von über 20cm Angeln?

Also ich nicht. Meine kling von meinem Taschenmesser ist locker unter 10cm, auserdem hab ich es nicht am Manm sondern im Angelkoffer.



Am Haustümpel kommst du vielleicht mit deinem Taschenmesser über die Runden. Interessant wird es, wenn du wie Prof. Sauerbruch an einem Dorsch herumschnitzen willst. Also meine (jetzt verbotenen) Filetiermesser haben alle eine Klingenlänge zwischen 18 und 27 cm.
Will damit sagen, es kommt auf den Verwendungszweck an.
Wenn es denn um die Verhinderung von Straftaten geht lache ich mich schief. Den Verletzten ist es egal ob das Messer 12 oder 20cm lang ist. Tödlich kann das eine wie das andere sein. Das weiß jeder Tölpel und nimmt billigend in Kauf, daß der von ihm Angestochene zu Tode kommen kann.

Nicht die Klingen sollten verkürzt werden sondern unsere Einstellung zu Leib und Leben unseres Nächsten, dann brauchte solch Scheinaktionismus unserer Politiker nicht stattfinden.

Hilsen
 
Griffbereit habe ich nur ein Multitool, der " Rest " ist im Rucksack verstaut.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da jemand kommt und mich/meine Klamotten durchsucht.
Mache ich einen Ansitz über mehrere Tage, ist auch weiterhin der Filetierkoffer mit 3 speziellen Messern dabei.
 
Blaukorn schrieb:
Am Haustümpel kommst du vielleicht mit deinem Taschenmesser über die Runden. Interessant wird es, wenn du wie Prof. Sauerbruch an einem Dorsch herumschnitzen willst. Also meine (jetzt verbotenen) Filetiermesser haben alle eine Klingenlänge zwischen 18 und 27 cm.
Will damit sagen, es kommt auf den Verwendungszweck an.
Wenn es denn um die Verhinderung von Straftaten geht lache ich mich schief. Den Verletzten ist es egal ob das Messer 12 oder 20cm lang ist. Tödlich kann das eine wie das andere sein. Das weiß jeder Tölpel und nimmt billigend in Kauf, daß der von ihm Angestochene zu Tode kommen kann.

Nicht die Klingen sollten verkürzt werden sondern unsere Einstellung zu Leib und Leben unseres Nächsten, dann brauchte solch Scheinaktionismus unserer Politiker nicht stattfinden.

Hilsen
Mhm, ich will mal so sagen, du gehst doch net mit 12-20 cm Klinge Angeln. Und wenn es um den Herztstich geht brauchst du ein solches messer nicht. Da reicht auch bei Dorsch en Taschenm,esser. Was du dann auf dem Kutter machst und wie du den Fisch,bzw mit was du den Fisch zerlegst. Ist auch dem Kapitän egal. Mal so gesen, in der otto normal verbrauchung, in einer belebten Einkaufspassage brauch man kein 20cm Filetiermesser, mximal zum schädigen von mänschen. Deswegen kann solch ein Gesetz nur für den Ottonormalverbraucher gelten, der 3mal in der woche in de disse rennt.
 
Naja !

Wenn ich die Diskussion hier so verfolge ist es ja schön, wenn jeder seine eigene Meinung hat. Aber mich beschleicht mit der Zeit so ein Gefühl das von der Politik im Lauf der Zeit immer wieder solche seltsamen Gesetze ins Volk geworfen werden. Feinstaubplakette für Autos, Energisparparpass für Häuser, Dosenpfand und solcher Krempel.
Das Volk hat was zum diskutieren, redet sich heiß, für die Medien bleibt auch was hängen und von den wichtigen Sachen wie Arbeitslosigkeit,Kinderarmut, Misstände im Gesundheitssystem und der eigenen Inkompetenz und Korruption wird erfolgreich abgelenkt.
Frei nach dem Motto, gebt dem Hund einen Knochen und wir können in Ruhe das Fleisch teilen.

MfG heiko140970 :nein
 
Woppler schrieb:
Mhm, ich will mal so sagen, du gehst doch net mit 12-20 cm Klinge Angeln.

Ich schon. Mein Martiniifiletiermesser mit 19 cm Klinge ist immer dabei

Woppler schrieb:
Und wenn es um den Herztstich geht brauchst du ein solches messer nicht. Da reicht auch bei Dorsch en Taschenmesser.

1. Man lernt schon in der Prüfung das man keinen Herzstich machen soll, weil man das Herz nicht trifft, da es sich bewegt und die Klinge vorbeigleitet. Ein Kimenrundschnitt ist dazu da Fische waidgerecht zu töten.
2. Töte du mal einen Dorsch von über einem Meter mit Taschenmesser und nenn das dann auch noch waidgerecht. Bis du da wirklich den Kiemenrundschnitt fertig hast haben andere mit Filetiermesser wahrscheinlich schon den ganzen Fisch zerlegt. Wenn du es überhaupt schaffst ohne das die Klinge wegbricht. Und auch bei großen Hechten, bin ich froh das ich immer mein schönes scharfes Martiniimesser dabei habe. Wenn ich an das Geschnibble denke das ich anfangs veranstaltet habe. Der arme Fisch. Jetzt nur ein lockerer Schnitt und fertig.

Woppler schrieb:
Mal so gesen, in der otto normal verbrauchung, in einer belebten Einkaufspassage brauch man kein 20cm Filetiermesser, mximal zum schädigen von mänschen.


Ich gehe auch nicht in einer Einkaufspassage angeln, deswegen ist der Vergleich lächerlich.

Jedenfalls werde ich auch weiterhin mein Messer dabei haben. Ich glaube auch nicht das ich es irgendwann erleben werde an meinem Angelsee auf ein zu großes Messer kontrolliert zu werden. Und durch die Stadt lauf ich damit nicht. Und hier in NRW wurde zudem noch gesagt das das Verbot NICHT!!! für Gruppen zählt die so ein Messer benötigen wie beispielsweise Tauher, Jäger und Angler. Von daher sind wir wohl fein raus.
 
Oh Mann,

hab die Thematik hier erstmalig entdeckt... solange die Abgrenzungen treffen, z.B. das das mitführen von Messern im "Alltag" untersagt ist, und damit meine ich Einkauf, Disko, Kino, Spazierengehen, dann is das völlig OK.

Ansonsten sollten alle Politiker Fische sein und mich kriegt keiner mehr vom Wasser weg!!!
 
Hallo,
jetzt ist es tatsächlich so, dass wir (Angler aber auch Jäger und andere) auch lange Messer tragen dürfen. Jedoch nicht in der Fußgängerzone oder so.
Wenn ich mich nicht teusch, steht das sogar im neuen Blinker.
 
bremsenquietscher schrieb:
Hallo,
jetzt ist es tatsächlich so, dass wir (Angler aber auch Jäger und andere) auch lange Messer tragen dürfen. Jedoch nicht in der Fußgängerzone oder so.
Wenn ich mich nicht teusch, steht das sogar im neuen Blinker.


Du hast Recht, es steht diesbezüglich ein Artikel im neuen Blinker.
Demnach wurden Ausnahmen für Jäger und Angler gemacht. Wir Angler dürfen also im Rahmen unseres Hobbys weiter "große Messer" verwenden und mitführen.

Gruß, Matze
 
Wir haben jetzt einen wunderschönen Gummiparagraphen. Wenn der liebe Herr Wachtmeister sagt das ihr kein so langes Messer am Wasser braucht habt ihr ein Problem. Nirgends ist genau geregelt was ein "allgemein anerkannter Zweck " ist.
Seht Euch mal das hier im Messerforum an:

Messerforum
 
Zuletzt bearbeitet:
Heiko Häß schrieb:
Wir haben jetzt einen wunderschönen Gummiparagraphen. Wenn der liebe Herr Wachtmeister sagt das ihr kein so langes Messer am Wasser braucht habt ihr ein Problem. Nirgends ist genau geregelt was ein "allgemein anerkannter Zweck " ist.
Seht Euch mal das hier im Messerforum an: KLICK

Dein Link geht nicht :confused:
 
Spaik schrieb:
Dein Link geht nicht :confused:

Stimmt, der Link nicht abrufbar !

Aber wie dem auch sei, unter anderem den Anglern ist es erlaubt Messer mit längerer Klinge mitzuführen, und gut ist !

Und wenn ich unterwegs ans Wasser bin, dann baumelt das Messer am Gürtel,der Kofferraum ist gespickt mit Rutentaschen, Sitzkiepe und und und...!

Gesetzt den Fall man kommt tatsächlich in eine Kontrolle,dann ist es ja offensichtlich das ich nicht unterwegs in die Disco bin, zumal man ja auch noch seine Angelberechtigung dabei hat !

Von daher,cool bleiben,denn auf deutschen Straßen sind bestimmt weitaus andere Dinge unterwegs als Messerklingen die länger als 12 cm sind !
 
Ich habe es gerade versucht den Link in ordnung zu bringen. Jedesmal wird
in der Adresse das Wort Showthread gegen Angeln vertauscht. :nixweiss:
Hat von Euch Jemand eine Ahnung wieso?
Wird da was automatisch geblockt?
Naja, notfalls ins Messerforum gehen und unter "Politik und Recht" suchen nach " Gabriele Fograscher (SPD), Reinhold Grindel (CDU) - "allgemein anerkannter Zweck"
dort kann man schön nachlesen das die Politiker sich jetzt schon nicht einig sind was ein "allgemein anerkannter Zweck " ist.
Es fehlt bei diesem Gesetz die Rechtssicherheit. Kein Mensch kann mit Sicherheit sagen wann das Mitführen eines der genannten Messer erlaubt ist und wann nicht. Es bleibt immer ein flaues Gefühl im Magen :wut
 
Das muss man nicht verstehen,gehe ich zu ein konzert ist ein feuerzeug oder eine wasserflasche sowie ein nagelknipser eine waffe.das tragen von messern sollte in kategorien unterteillt werden.vor einiger zeit wurden springmesser verboten,dan hätte mann ja auch gleich butterfly und feststellmesser verbieten sollen.Den ich bin der meinung bei einer auseinandersetzung(angriff)würde der angreifer mit ein normalen taschenmesser sich genau so viel verletzen.Zum waidgerechten töten reicht ein normales taschenmesser(selbst bei welse).Und wen das verboten wird,dan nehm war halt ne gabel.Allen eine erfolgreiche Angelsaison
 
Hi Leute ,

das Messer , eines der ältesten Werkzeuge überhaupt , und dann das tragen verbieten .
Meiner Meinung ist das ganze Undurchfürbar , man bedenke die ganzen Angler , Jäger , Trachtenvereine und bestimmte Berufsgruppen.
Ich bin gelernter Koch und laufe ja auch nicht mit meinen Messern in der Gegend rum ,
aber es sind ja bald wieder Wahlen und sie brauchen ein Konzept und wenn sie dabei nur auf dem kleinen Mann rumhacken , das interressiert doch die Politiker nicht.
Oder soll ich meine Messer, wenn ich sie transportieren muß , in eine braune Papiertüte stecken , wie der Amerikaner seine Buddl Bier auf der Straße ???!!!???
Ich werde weiterhin meine benötigten Messer ( Filetiermesser usw.) zum Angeln mitnehmen , da diese Regelungen absoluter Schwachsinn von politischen " ich -weiß-nicht -was -wir-machen-sollen" Aktivisten ist.
Das einzige was die können ist große Löcher in die Sessel zu furzen , aber vom normalen bürgerlichen Leben haben die keine Ahnung!!

mfg Jacky1
 
JACKY1 schrieb:
Hi Leute ,

das Messer , eines der ältesten Werkzeuge überhaupt , und dann das tragen verbieten .
Meiner Meinung ist das ganze Undurchfürbar , man bedenke die ganzen Angler , Jäger , Trachtenvereine und bestimmte Berufsgruppen.
Ich bin gelernter Koch und laufe ja auch nicht mit meinen Messern in der Gegend rum ,
aber es sind ja bald wieder Wahlen und sie brauchen ein Konzept und wenn sie dabei nur auf dem kleinen Mann rumhacken , das interressiert doch die Politiker nicht.
Oder soll ich meine Messer, wenn ich sie transportieren muß , in eine braune Papiertüte stecken , wie der Amerikaner seine Buddl Bier auf der Straße ???!!!???
Ich werde weiterhin meine benötigten Messer ( Filetiermesser usw.) zum Angeln mitnehmen , da diese Regelungen absoluter Schwachsinn von politischen " ich -weiß-nicht -was -wir-machen-sollen" Aktivisten ist.
Das einzige was die können ist große Löcher in die Sessel zu furzen , aber vom normalen bürgerlichen Leben haben die keine Ahnung!!

mfg Jacky1

Hallo Jacky1!
Zum Thema Messer und Angler lies Dir bitte nochmal den Beitrag Nr. 99 von Angelmatz durch. Da steht es in Kurzform drin, was es für uns bedeutet.
Es ist uns Anglern erlaubt, unsere Messer (auch länger als 13 cm) zur Ausübung unseres Sports mitzuführen, allerdings müssen diese Messer auf dem Weg zum und vom Wasser verstaut werden (Tasche, Rucksack ...).
Die Messer dürfen nicht öffentlich getragen werden, sonst gibt es ÄRGER !!!
Diese Regelung wurde uns Fischereiaufsehern so mitgeteilt.

Es gibt einige Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit diesem neuen gesetz. Dies Ausnahmen betreffen einige Berufszweige, Jäger und u.a. auch Angler.

Gruß

Detlef
 
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