wallerseimen
Meefischlifischer
Hallo Anglerkollegen,
aus aktuellem Anlass hab' ich mal eine rechtliche Frage.
Ich angle in Baden-Württemberg am Main.
Neulich sprach mich ein älterer Herr beim Spinnfischen an, wo denn mein Unterfangkescher sei.
Wahrheitgemäss antwortete ich: "Im Auto".
An der Stelle an der ich fischte, konnte man die Beute wunderbar im Sand des flachen Ufers anstranden, was mir mit zwei Barschen und einem 50er Rapfen auch sehr schön gelang.
Der ältere Herr wurde nun sehr pampig und outete sich als Fischereiaufseher.
Auf meine freundliche Bitte hin, mir doch bitte seinen Dienstausweis zu zeigen, wurde er richtig zornig, meinte denn hätte er jetzt nicht dabei und es sei eine Frechheit von mir, ihn danach zu fragen.
Nun wurde ich auch etwas lauter und bat ihn jetzt nicht mehr ganz so freundlich, mir meine Ruhe zu lassen.
Mit der Androhung, jetzt die Polizei zu holen, zog er von Dannen.
Die Polizei kam erwartungsgemäss nicht.
Es war vielleicht wirklich nicht sehr clever ohne Unterfangkescher zu angeln, aber ich finde weder im Landesfischereigesetz noch in der Landesfischereiverordnung für Ba-Wü einen Hinweis, dass ich verpflichtet bin, einen Unterfangkescher mit zu führen.
Nur für den Bodensee gibt es in der Landesfischereiverordnung einen Absatz bzgl. Unterfangkescher:
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Fischerei im Bodensee:
§ 15 Kescher
Kescher dürfen zur Anlandung der gefangenen Fische verwendet werden.
Was habt ihr für eine Meinung dazu?
Muss ich, oder kann ich einen Unterfangkescher dabei haben?
aus aktuellem Anlass hab' ich mal eine rechtliche Frage.
Ich angle in Baden-Württemberg am Main.
Neulich sprach mich ein älterer Herr beim Spinnfischen an, wo denn mein Unterfangkescher sei.
Wahrheitgemäss antwortete ich: "Im Auto".
An der Stelle an der ich fischte, konnte man die Beute wunderbar im Sand des flachen Ufers anstranden, was mir mit zwei Barschen und einem 50er Rapfen auch sehr schön gelang.
Der ältere Herr wurde nun sehr pampig und outete sich als Fischereiaufseher.
Auf meine freundliche Bitte hin, mir doch bitte seinen Dienstausweis zu zeigen, wurde er richtig zornig, meinte denn hätte er jetzt nicht dabei und es sei eine Frechheit von mir, ihn danach zu fragen.
Nun wurde ich auch etwas lauter und bat ihn jetzt nicht mehr ganz so freundlich, mir meine Ruhe zu lassen.
Mit der Androhung, jetzt die Polizei zu holen, zog er von Dannen.
Die Polizei kam erwartungsgemäss nicht.
Es war vielleicht wirklich nicht sehr clever ohne Unterfangkescher zu angeln, aber ich finde weder im Landesfischereigesetz noch in der Landesfischereiverordnung für Ba-Wü einen Hinweis, dass ich verpflichtet bin, einen Unterfangkescher mit zu führen.
Nur für den Bodensee gibt es in der Landesfischereiverordnung einen Absatz bzgl. Unterfangkescher:
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Fischerei im Bodensee:
§ 15 Kescher
Kescher dürfen zur Anlandung der gefangenen Fische verwendet werden.
Was habt ihr für eine Meinung dazu?
Muss ich, oder kann ich einen Unterfangkescher dabei haben?