2.3.2. Spinnangel
Rute mit Rolle und künstlichem oder totem natürlichen Wirbeltierköder,
bei welcher der Köder durch den Angler ständig bewegt wird. Spinnköder
dürfen höchstens 2 Haken ( Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken
) ausweisen. An Wobblern und Spinnsystemen für tote Köderfische
dürfen maximal drei Haken verwendet werden. Die Montage
eines zweiten Köders mit einem einschenkligen Haken am Seitenarm
oder in Tandemmontage ist zulässig. Die Verwendung von Pilkern bis
maximal 30 g. Gewichte ist gestattet, wenn diese einen beweglich aufgehängten
Haken aufweisen.