Alkipop
Profi-Petrijünger
Angeler verurteilt
Wegen Tierquälerrei hat das Amtsgericht einen Sportangler zu saftigen 1200 Euro verurteilt.Der 45-jährige war durch Zeugen überführt,vorschrieftswidrig mit einem noch lebenden Köderfisch geangelt zu haben.
Der 35-jährige Fischerei-Aufseher als Zeuge vor Gericht.Ich stellte fest,dass der knap zehn Zentimeter lange Köderfisch seine Augen noch drehte,die Kiemen bewegte und sein maul auf und zumachte. Ein herzstich war nicht gesetzt Auch sein Kopfberreich war unverletzt.Es war eindeutig: Der Köderfisch lebte. Der Richter sah die Einlassung des Angeklagten, er habe den kleinen Fisch voher über den Boden geworfen, auch das Rückgrta gebrochen, und mit dem dann toten Köder geangelt, als widerlegt.der Angler hatte sich durch eine besondere technische Vorrichtung sebst überführt. Er muss nicht Stunden lang auf den Schwimmer seiner Angelschnur achten. Er darf dahindösen. Seine Angel weckt ihn rechtzeitig:Sobald an der Angelschnur eineBewegung erfolgt, ertönt ein Piepser.
Am gegenüberliegenden Ufer hörte ich nacheinander mehrere Piepstöne, berichtete der Fischerreiaufseher. Weil der Angler dennoch nicht nach der beute ausschaute, lag der Verdacht dass er den Grund der Schnurbewegung kannte: Er wusste dass der Lebendköder zog, so der Aufseher. Deshalb habe er das Gerät samt Köderfisch überprüft und festgestell, das der kleine Fisch nicht wie vorgeschrieben voher getötet worden war.
Quelle Mittelbayerische Zeitung
So nun könnt ihr ja gerne noch was dazu schreiben.
Gruß Michael
Wegen Tierquälerrei hat das Amtsgericht einen Sportangler zu saftigen 1200 Euro verurteilt.Der 45-jährige war durch Zeugen überführt,vorschrieftswidrig mit einem noch lebenden Köderfisch geangelt zu haben.
Der 35-jährige Fischerei-Aufseher als Zeuge vor Gericht.Ich stellte fest,dass der knap zehn Zentimeter lange Köderfisch seine Augen noch drehte,die Kiemen bewegte und sein maul auf und zumachte. Ein herzstich war nicht gesetzt Auch sein Kopfberreich war unverletzt.Es war eindeutig: Der Köderfisch lebte. Der Richter sah die Einlassung des Angeklagten, er habe den kleinen Fisch voher über den Boden geworfen, auch das Rückgrta gebrochen, und mit dem dann toten Köder geangelt, als widerlegt.der Angler hatte sich durch eine besondere technische Vorrichtung sebst überführt. Er muss nicht Stunden lang auf den Schwimmer seiner Angelschnur achten. Er darf dahindösen. Seine Angel weckt ihn rechtzeitig:Sobald an der Angelschnur eineBewegung erfolgt, ertönt ein Piepser.
Am gegenüberliegenden Ufer hörte ich nacheinander mehrere Piepstöne, berichtete der Fischerreiaufseher. Weil der Angler dennoch nicht nach der beute ausschaute, lag der Verdacht dass er den Grund der Schnurbewegung kannte: Er wusste dass der Lebendköder zog, so der Aufseher. Deshalb habe er das Gerät samt Köderfisch überprüft und festgestell, das der kleine Fisch nicht wie vorgeschrieben voher getötet worden war.
Quelle Mittelbayerische Zeitung
So nun könnt ihr ja gerne noch was dazu schreiben.
Gruß Michael