C
carpjunkie
Gast
ACHTUNG!!! An alle Boardies!!! Eure Meinung!!!
Hallo,
ich habe da so ein Problem eher gesagt mein Freund, und zwar war er (15 Jahre) im April Nachtangeln mit Zelt, zwei Ruten, und hatte noch einen Freund dabei. Allerdings ist es bei uns im Verein verboten dass Jugendliche mit 2 Ruten fischen obwohl er den Bundesfischereischein hat,was mein Freund nicht wusste dass aufbauen von Zelten ist verboten. So am Morgen kam unser 1. Vorsitzender weckte die beiden aus dem Zelt, aber da die begleitperson die er mitbrachte eine Rute reingeholt hatte, und unser Vorsitzender dass sah.
Dann meinte er noch er solle doch bitte zur Monatsversammlung kommen, als wir dann da ankamen wurde ihm Vorgeworfen er hätte dass Zelt aufgebaut, einen Schwarzangler geduldet zu Angeln und mit zwei Ruten gefischt zu haben.
Als dann ein Brief bei ihm ankam nach ca. zwei Wochen stand darin als Strafe 105€ also 3 Jahresbeiträgen a 35€ und 6 Monate Angelverbot und dass mit 15 Jahren
So jetzt wollte ich wissen was ihr dazu meint? Die begeitung von ihm hat ja nur ne Angel reingeholt kannn man dass als Schwarzangler ansehen?
Ich meine die 6 Monate angelverbot sind ja in Ordnung aber die 105€ finde ich völlig übertrieben wie will man dass als Jugendlicher in zwei Monaten zusammen kriegen?
Er hat auch schon überlegt aus dem Angelverein auszutreten allerdings würde ich dann auch austereten da alleine Angeln kein Spass macht ihr wisst ja wie dass ist und zweitens weil es dass einzige Gewässer ist dass man im Fussmarsch erreichen kann und dazu einen sehr guten Karpfenbestand hat.
Hallo,
ich habe da so ein Problem eher gesagt mein Freund, und zwar war er (15 Jahre) im April Nachtangeln mit Zelt, zwei Ruten, und hatte noch einen Freund dabei. Allerdings ist es bei uns im Verein verboten dass Jugendliche mit 2 Ruten fischen obwohl er den Bundesfischereischein hat,was mein Freund nicht wusste dass aufbauen von Zelten ist verboten. So am Morgen kam unser 1. Vorsitzender weckte die beiden aus dem Zelt, aber da die begleitperson die er mitbrachte eine Rute reingeholt hatte, und unser Vorsitzender dass sah.
Dann meinte er noch er solle doch bitte zur Monatsversammlung kommen, als wir dann da ankamen wurde ihm Vorgeworfen er hätte dass Zelt aufgebaut, einen Schwarzangler geduldet zu Angeln und mit zwei Ruten gefischt zu haben.
Als dann ein Brief bei ihm ankam nach ca. zwei Wochen stand darin als Strafe 105€ also 3 Jahresbeiträgen a 35€ und 6 Monate Angelverbot und dass mit 15 Jahren
So jetzt wollte ich wissen was ihr dazu meint? Die begeitung von ihm hat ja nur ne Angel reingeholt kannn man dass als Schwarzangler ansehen?
Ich meine die 6 Monate angelverbot sind ja in Ordnung aber die 105€ finde ich völlig übertrieben wie will man dass als Jugendlicher in zwei Monaten zusammen kriegen?
Er hat auch schon überlegt aus dem Angelverein auszutreten allerdings würde ich dann auch austereten da alleine Angeln kein Spass macht ihr wisst ja wie dass ist und zweitens weil es dass einzige Gewässer ist dass man im Fussmarsch erreichen kann und dazu einen sehr guten Karpfenbestand hat.
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