Thomas II
Neuer Petrijünger
Hallo Kollegen,
hier eine interessante Neuentwicklung für das Bundesland Brandenburg:
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Friedfischangeln in Brandenburg ab 1. August (2006) ohne Fischereischein
Für Raubfische weiterhin Prüfung nötig
Potsdam - In Brandenburg ist vom 1. August an das Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein auch ohne gesonderte Prüfung erlaubt. Bislang konnten lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren mit dem Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung Friedfische angeln, teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Künftig soll es auch Erwachsenen erlaubt sein. Zu beachten ist jedoch, dass auch für das Friedfischangeln eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss.
Diese gilt für mindestens ein Jahr und kann bei den jeweiligen Unteren Fischereibehörden, den Geschäftsstellen des Landesanglerverbands Brandenburg sowie weiteren noch festzulegenden Ausgabestellen erworben werden. Wie bisher ist auch der Erwerb einer
entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich. Wer auf Raubfische oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben.
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Quelle: Märkische Allgemeine vom 07.07.2006
zum Artikel
Gruß, Thomas
hier eine interessante Neuentwicklung für das Bundesland Brandenburg:
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Friedfischangeln in Brandenburg ab 1. August (2006) ohne Fischereischein
Für Raubfische weiterhin Prüfung nötig
Potsdam - In Brandenburg ist vom 1. August an das Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein auch ohne gesonderte Prüfung erlaubt. Bislang konnten lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren mit dem Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung Friedfische angeln, teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Künftig soll es auch Erwachsenen erlaubt sein. Zu beachten ist jedoch, dass auch für das Friedfischangeln eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss.
Diese gilt für mindestens ein Jahr und kann bei den jeweiligen Unteren Fischereibehörden, den Geschäftsstellen des Landesanglerverbands Brandenburg sowie weiteren noch festzulegenden Ausgabestellen erworben werden. Wie bisher ist auch der Erwerb einer
entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich. Wer auf Raubfische oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben.
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Quelle: Märkische Allgemeine vom 07.07.2006
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Gruß, Thomas
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