FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Nach 15 kg ist Schluß
Der Paukenschlag kam am 16.Mai.
Angler dürfen nicht mehr als 15 kg selbst gefangenen Seefisch oder daraus gewonnene Filets aus Norwegen ausführen.
Das gab die dortige Fischereiministerin Helga Pedersen bekannt.
Auslöser der strikten Regelung waren Deutsche Angler, die mit einer halben Tonne Fischfilets im Gepäck erwischt wurden.
Doch angefangen hatte die Debatte bereits 2001.
Die Berufsfischer machten damals Angler verantwortlich für den Rückgang der Küstendorsch-Bestände.
Ins Visier gerieten dabei die angelnden Touristen, gerade – aber nicht nur – die aus Deutschland.
15.000 Tonnen Fisch sollen die über 200.000 Urlaubsangler jährlich entlang der norwegischen Küsten fangen.
Was erst einmal beeindruckend klingt, aber im Vergleich zu den 2,5 Millionen Tonnen Fisch-Anlandung der Berufsfischer für die Bestände keine Rolle spielen sollte.
Doch das Bild vom vornehmlich deutschen oder holländischen Angeltouristen, der mit großer Kühltruhe auf dem Autoanhänger das Land heimsucht, auch kleinste Köhler abschlägt und von seiner Frau filetieren lässt, um schließlich zu Hause den Fisch zu verkaufen, hatte sich in den norwegischen Medien festgesetzt.
Dass diese „Angler“ eine Ausnahme darstellen und mit der großen Mehrheit der Angeltouristen nicht zu vergleichen sind, wurde seitdem nur noch am Rande erwähnt.
Die Tourismusbranche wurde hingegen nicht müde darauf hinzuweisen, dass die Angeltouristen für die norwegische Wirtschaft einen bedeutenden Faktor darstellen:
2005 brachten Angeltouristen rund 375 Mio. Euro ins Land.
Das ist mehr, als die gesamte Berufsfischerei auf Dorsch erwirtschaftet.
Aber Touristen sind nur während der Urlaubszeit im Land, während die Berufsfischer das ganze Jahr über eine starke Lobbyarbeit betreiben können.
Irgendwann, das war abzusehen, würde etwas passieren. 2004 sollte dann tatsächlich eine Ausfuhrquote von 25 kg beschlossen werden.
Diese Gesetzesinitiative verlief aber im Sande. Dann war es eine ganze Weile still um dieses Thema.
Und jetzt?
Björn M. Bjerke, der Verantwortliche für Angelprojekte beim Tourismusdachverband NHO Reiseliv, fürchtet für die Zukunft Umsatzeinbußen von 25-40 %.
Ministerin Pedersen stellte klar:
“Die Ausfuhrquote wird nicht den erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen. Mit der Etablierung einer Ausfuhrquote machen wir klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird.“
Als Beispiel für diesen „versteckten gewerblichen Fang“ nannte Pedersen jene Gruppe, die im Frühjahr 2006 fast 500 kg Fischfilet ausführen wollte.
Bestimmungen
Die Bestimmungen sehen ein Ausfuhrverbot von mehr als 15 kg selbst gefangenen Fisch bzw. Fischprodukten vor.
Zusätzlich ist ein ganzer ( unbearbeiteter ) Trophäenfisch, unabhängig von seinem Gewicht, erlaubt.
Von der Ausfuhrregelung ausgenommen sind alle Süßwasserfische, sowie die Wanderfische Lachs, Meerforelle und Saibling.
Kann man nachweisen, dass man Fische bzw. Fischprodukte in einem registrierten Geschäft gekauft hat, gilt auch hierfür die Quote nicht.
Norweger und Ausländer unterliegen übrigens gleichermaßen diesen Bestimmungen.
Der norwegische Zoll wird die Ausfuhrquote in Zukunft kontrollieren. Bei Übertretungen kann der Zoll nicht erlaubte Mengen an Fisch beschlagnahmen.
Übrigens: Auch der deutsche Zoll kann ( und konnte schon immer, tat es aber in der Regel nicht…..) jederzeit einschreiten, wenn mitgebrachte „Ware“ einen Handelswert von 175 Euro überschreitet.
Quelle Blinker 7/2006
Herzlichen Dank Herr Wendt
Gruß FM Henry
Der Paukenschlag kam am 16.Mai.
Angler dürfen nicht mehr als 15 kg selbst gefangenen Seefisch oder daraus gewonnene Filets aus Norwegen ausführen.
Das gab die dortige Fischereiministerin Helga Pedersen bekannt.
Auslöser der strikten Regelung waren Deutsche Angler, die mit einer halben Tonne Fischfilets im Gepäck erwischt wurden.
Doch angefangen hatte die Debatte bereits 2001.
Die Berufsfischer machten damals Angler verantwortlich für den Rückgang der Küstendorsch-Bestände.
Ins Visier gerieten dabei die angelnden Touristen, gerade – aber nicht nur – die aus Deutschland.
15.000 Tonnen Fisch sollen die über 200.000 Urlaubsangler jährlich entlang der norwegischen Küsten fangen.
Was erst einmal beeindruckend klingt, aber im Vergleich zu den 2,5 Millionen Tonnen Fisch-Anlandung der Berufsfischer für die Bestände keine Rolle spielen sollte.
Doch das Bild vom vornehmlich deutschen oder holländischen Angeltouristen, der mit großer Kühltruhe auf dem Autoanhänger das Land heimsucht, auch kleinste Köhler abschlägt und von seiner Frau filetieren lässt, um schließlich zu Hause den Fisch zu verkaufen, hatte sich in den norwegischen Medien festgesetzt.
Dass diese „Angler“ eine Ausnahme darstellen und mit der großen Mehrheit der Angeltouristen nicht zu vergleichen sind, wurde seitdem nur noch am Rande erwähnt.
Die Tourismusbranche wurde hingegen nicht müde darauf hinzuweisen, dass die Angeltouristen für die norwegische Wirtschaft einen bedeutenden Faktor darstellen:
2005 brachten Angeltouristen rund 375 Mio. Euro ins Land.
Das ist mehr, als die gesamte Berufsfischerei auf Dorsch erwirtschaftet.
Aber Touristen sind nur während der Urlaubszeit im Land, während die Berufsfischer das ganze Jahr über eine starke Lobbyarbeit betreiben können.
Irgendwann, das war abzusehen, würde etwas passieren. 2004 sollte dann tatsächlich eine Ausfuhrquote von 25 kg beschlossen werden.
Diese Gesetzesinitiative verlief aber im Sande. Dann war es eine ganze Weile still um dieses Thema.
Und jetzt?
Björn M. Bjerke, der Verantwortliche für Angelprojekte beim Tourismusdachverband NHO Reiseliv, fürchtet für die Zukunft Umsatzeinbußen von 25-40 %.
Ministerin Pedersen stellte klar:
“Die Ausfuhrquote wird nicht den erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen. Mit der Etablierung einer Ausfuhrquote machen wir klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird.“
Als Beispiel für diesen „versteckten gewerblichen Fang“ nannte Pedersen jene Gruppe, die im Frühjahr 2006 fast 500 kg Fischfilet ausführen wollte.
Bestimmungen
Die Bestimmungen sehen ein Ausfuhrverbot von mehr als 15 kg selbst gefangenen Fisch bzw. Fischprodukten vor.
Zusätzlich ist ein ganzer ( unbearbeiteter ) Trophäenfisch, unabhängig von seinem Gewicht, erlaubt.
Von der Ausfuhrregelung ausgenommen sind alle Süßwasserfische, sowie die Wanderfische Lachs, Meerforelle und Saibling.
Kann man nachweisen, dass man Fische bzw. Fischprodukte in einem registrierten Geschäft gekauft hat, gilt auch hierfür die Quote nicht.
Norweger und Ausländer unterliegen übrigens gleichermaßen diesen Bestimmungen.
Der norwegische Zoll wird die Ausfuhrquote in Zukunft kontrollieren. Bei Übertretungen kann der Zoll nicht erlaubte Mengen an Fisch beschlagnahmen.
Übrigens: Auch der deutsche Zoll kann ( und konnte schon immer, tat es aber in der Regel nicht…..) jederzeit einschreiten, wenn mitgebrachte „Ware“ einen Handelswert von 175 Euro überschreitet.
Quelle Blinker 7/2006
Herzlichen Dank Herr Wendt
Gruß FM Henry