pearl
Petrijünger
Lac de Pierre-Percée
Toller See in den Vogesen, ca. 2,5 Stunden von Stuttgart aus, 50 km westlich von Straßburg, zwischen Luneville und St Die. Absolute Alleinlage, keine Wanderwege, nur Trampelpfade, fast unberührte Natur, nur wenige Zufahrten mit dem Auto möglich. Fahrt über Stuttgart-Karlsruhe-Straßburg-Schirmeck-Badonviller, dortige Drogerie (da hats nur 2 und die liegen gegenüber ) verkauft Angelkarten.
Der See von Pierre-Percée ist ein Bergsee, der zum öffentlichen Grund und Boden des französischen Staates gehört; er ist in die Kategorie 2 eingestuft und hat eine Fläche von 305 Hektar. Er liegt im Süden des Departements Meurthe-et-Moselle, 15 km von Baccarat und 70 km von Nancy. Sein Umriss in Form eines Ahornblatts und seine bewaldeten Ufer lassen ihn ein wenig fremdartig erscheinen.
Fische
• Mindestgröße :
Forelle : 23 Zentimeter
Renke : 30 Zentimeter
Seesaibling : 30 Zentimeter
Hecht : 50 Zentimeter
Zander : 40 Zentimeter.
• Genehmigte Höchstfangzahl von Salmoniden : (Forelle, Renke, Seesaibling) Begrenzt auf sechs Stück pro Tag und Angler.
Angelgerät
• Das Angeln mit einer Rute mit höchstens zwei Angelhaken ist gestattet.
• Für das Angeln mit vier Angelschnüren an der Rute ist der Beitritt zu einem AAPPMA (eingetragener Verein für Angelsport und Gewässerschutz) des Departements Meurthe-et- Moselle oder Vosges erforderlich.
• Die Verwendung eines Handlots ist gestattet. Die Benutzung einer mit höchstens 50 g Blei beschwerten Angelschnur mit höchstens zehn Angelhaken oberhalb der Bleie ist ausschließlich für das Angeln von Renken gestattet.
Angeln vom Boot aus
• Ablegestellen : Basse Nangoutte, Pré-Barbier, Les Bordes und Anse de Pierre- Percée (die Zufahrt zum unteren Parkplatz ist ausschließlich für das Abladen der Boote gestattet; das Fahrzeug muss auf dem oberen Parkplatz geparkt werden).
• Das Angeln von einem Ruder- oder Elektroboot aus ist gestattet. Der Zuschlag für ein Boot beträgt 30 euros pro Jahr oder 3 euros pro Tag.
Verbote und Gebiete, in denen nicht gefischt werden darf.
Es ist verboten
• Mit Netzen oder anderem Fischereigerät zu fischen.
• In den auf der nebenstehenden Karte aufgeführten Bereichen (mit der Bezeichnung "réserve permanente"
"Dauerschutzgebiet") einschließlich sämtlicher Uferbereiche dieser Gebiete zu fischen.
• In der Nähe der von der EDF ( f r a n z ö s i s c h e Elektrizitätswerke) betriebenen Anlagen und Bauwerke in den Bereichen zwischen diesen Anlagen und den von der EDF markierten und ausgeschilderten Grenzen zu fischen.
Angelzeiten
• Das Angeln im See ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gestattet. n Das Angeln von Salmoniden ist vom 2. Samstag im März bis einschließlich zum 3. Sonntag im September gestattet (einschließlich das Angeln von Regenbogenforellen).
• Das Angeln von Hechten und Zandern ist vom 1. Januar bis einschließlich zum letzten Sonntag im Januar und vom 1. Mai bis einschließlich zum 31. Dezember gestattet.
Es gibt verschiedene ermäßigte Angelkarten und -gebühren, die je nach wirtschaftlichen Verhältnissen, Alter, der Regelmäßigkeit, mit der geangelt wird, der verwendeten Methode, dem Ort usw. ausgegeben werden :
• CARTE EXONERE (ERMÄSSIGTE KARTE)
• CARTE "VACANCES" ("URLAUBS"-KARTE)
• CARTE JEUNE POUR LES MOINS DE 16 ANS (KARTE FÜR JUGENDLICHE UNTER 16 JAHREN)
• CARTE JOURNALIERE (TAGESKARTE)
• CARTE JOURNALIERE DES AAPPMA (TAGESKARTE DER AAPPMA)
• CARTE COMPLETE (VOLLSTÄNDIGE KARTE)
• TAXES REDUITES ( ERMÄSSIGTE GEBÜHREN)
Toller See in den Vogesen, ca. 2,5 Stunden von Stuttgart aus, 50 km westlich von Straßburg, zwischen Luneville und St Die. Absolute Alleinlage, keine Wanderwege, nur Trampelpfade, fast unberührte Natur, nur wenige Zufahrten mit dem Auto möglich. Fahrt über Stuttgart-Karlsruhe-Straßburg-Schirmeck-Badonviller, dortige Drogerie (da hats nur 2 und die liegen gegenüber ) verkauft Angelkarten.
Der See von Pierre-Percée ist ein Bergsee, der zum öffentlichen Grund und Boden des französischen Staates gehört; er ist in die Kategorie 2 eingestuft und hat eine Fläche von 305 Hektar. Er liegt im Süden des Departements Meurthe-et-Moselle, 15 km von Baccarat und 70 km von Nancy. Sein Umriss in Form eines Ahornblatts und seine bewaldeten Ufer lassen ihn ein wenig fremdartig erscheinen.
Fische
• Mindestgröße :
Forelle : 23 Zentimeter
Renke : 30 Zentimeter
Seesaibling : 30 Zentimeter
Hecht : 50 Zentimeter
Zander : 40 Zentimeter.
• Genehmigte Höchstfangzahl von Salmoniden : (Forelle, Renke, Seesaibling) Begrenzt auf sechs Stück pro Tag und Angler.
Angelgerät
• Das Angeln mit einer Rute mit höchstens zwei Angelhaken ist gestattet.
• Für das Angeln mit vier Angelschnüren an der Rute ist der Beitritt zu einem AAPPMA (eingetragener Verein für Angelsport und Gewässerschutz) des Departements Meurthe-et- Moselle oder Vosges erforderlich.
• Die Verwendung eines Handlots ist gestattet. Die Benutzung einer mit höchstens 50 g Blei beschwerten Angelschnur mit höchstens zehn Angelhaken oberhalb der Bleie ist ausschließlich für das Angeln von Renken gestattet.
Angeln vom Boot aus
• Ablegestellen : Basse Nangoutte, Pré-Barbier, Les Bordes und Anse de Pierre- Percée (die Zufahrt zum unteren Parkplatz ist ausschließlich für das Abladen der Boote gestattet; das Fahrzeug muss auf dem oberen Parkplatz geparkt werden).
• Das Angeln von einem Ruder- oder Elektroboot aus ist gestattet. Der Zuschlag für ein Boot beträgt 30 euros pro Jahr oder 3 euros pro Tag.
Verbote und Gebiete, in denen nicht gefischt werden darf.
Es ist verboten
• Mit Netzen oder anderem Fischereigerät zu fischen.
• In den auf der nebenstehenden Karte aufgeführten Bereichen (mit der Bezeichnung "réserve permanente"
"Dauerschutzgebiet") einschließlich sämtlicher Uferbereiche dieser Gebiete zu fischen.
• In der Nähe der von der EDF ( f r a n z ö s i s c h e Elektrizitätswerke) betriebenen Anlagen und Bauwerke in den Bereichen zwischen diesen Anlagen und den von der EDF markierten und ausgeschilderten Grenzen zu fischen.
Angelzeiten
• Das Angeln im See ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gestattet. n Das Angeln von Salmoniden ist vom 2. Samstag im März bis einschließlich zum 3. Sonntag im September gestattet (einschließlich das Angeln von Regenbogenforellen).
• Das Angeln von Hechten und Zandern ist vom 1. Januar bis einschließlich zum letzten Sonntag im Januar und vom 1. Mai bis einschließlich zum 31. Dezember gestattet.
Es gibt verschiedene ermäßigte Angelkarten und -gebühren, die je nach wirtschaftlichen Verhältnissen, Alter, der Regelmäßigkeit, mit der geangelt wird, der verwendeten Methode, dem Ort usw. ausgegeben werden :
• CARTE EXONERE (ERMÄSSIGTE KARTE)
• CARTE "VACANCES" ("URLAUBS"-KARTE)
• CARTE JEUNE POUR LES MOINS DE 16 ANS (KARTE FÜR JUGENDLICHE UNTER 16 JAHREN)
• CARTE JOURNALIERE (TAGESKARTE)
• CARTE JOURNALIERE DES AAPPMA (TAGESKARTE DER AAPPMA)
• CARTE COMPLETE (VOLLSTÄNDIGE KARTE)
• TAXES REDUITES ( ERMÄSSIGTE GEBÜHREN)