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§4 Brandenburgische Fischereiordnung
"(2) Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segel oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden."
d.h. das man es laut der Fischereiordnung machen darf, soweit man Rudert. Auf meiner Angelkarte '(Potsdamer Havel) steht jedoch, dass schleppen jeglicher Art verboten ist. Da sollte sich also nochmal ein ortskundiger drüber auslassen.
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