Gesetze -  Barrierefrei zur Angelstelle

Fliege 2

Fliegenfischer
Gerede wenn ältere Angler nicht mehr an Angelstellen kommen, ist es ärgerlich. Oft sind es körperliche Einschränkungen, Befahrungsverbote und weite Wege zum Gewässer, die das Angeln für diese Personengruppe nahezu unmöglich machen. Sie fordern nun einen barrierefreien Zugang und Sonderrecht, um an Stellen zu kommen, an denen sie ohne Probleme ihrem Hobby nachgehen können.

Einer der Betroffenen ist der Angler Ralf S. aus Neulangsow. Seit frühester Kindheit ist Angeln ein wichtiger Teil seines Lebens. Nun ist er 72 Jahre alt, Bandscheiben und Knie bereiten Ihm Probleme. Ein Schwerbehindertenausweis zeigt den Grad seiner Behinderung.

Ärgerlich für Ihn ist der Umstand, dass seine geliebte Angelstelle an einer Buhne für ihn nun nicht mehr zu erreichen ist. Um dorthin zu kommen, müsste er etwa 120 Meter fahren, um dann von dort aus den Fußweg zur Buhne zu nehmen.

Ein Verkehrsschild, aufgestellt vom Landesumweltamt, verbietet Privatpersonen das Befahren des Deiches mit dem PKW. Saftige Strafen werden im Falle des Nichtbeachtens verhängt. Jährlich werden für nur wenige Personen Sonderfahrgenemigungen erteilt und dann auch nur aus dienstlichen Gründen. Privatpersonen bleiben ausgeschlossen.

Nun hält Ralf S. die Jahresangelangelkarte für 90 Euro in der Hand. Ob er sie nutzen kann, bleibt offen.



Quelle: MOZ.de

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1643864/


Fliege 2
 
Zurück
Oben