L
lorenz1980
Gast
Hi,
ich kenne es aus Berlin und Brandenburg, dass man nur eine Spinnrute "führen" darf und dann parallel keine zweite Rute erlaubt ist. Gilt dies auch in MV? Ich finde dazu keinen Paragraphen, so dass es für mich so scheint als dass ich zwei Ruten auslegen könnte und nebenher spinnfischen könnte (an einem Gewässer, wo drei Ruten erlaubt sind) - ist dem so?
Danke
ich kenne es aus Berlin und Brandenburg, dass man nur eine Spinnrute "führen" darf und dann parallel keine zweite Rute erlaubt ist. Gilt dies auch in MV? Ich finde dazu keinen Paragraphen, so dass es für mich so scheint als dass ich zwei Ruten auslegen könnte und nebenher spinnfischen könnte (an einem Gewässer, wo drei Ruten erlaubt sind) - ist dem so?
Danke