Hey, hab meinen Prüfung dieses Wochenende bestanden und wollte fragen ob ich denn Bundesweit mit meinem Rheinländischen Schein jetzt angeln darf?
Also besonders interessiert mich das Angeln in Bayern, da ich da meinen Zweitwohnsitz habe!
Ja Sicher das Aldy oder meinst du , dein Schein wäre nur für das Rheinland gültig das wäre ja Witzlos.
Z.b. wenn ich aus Bayern käme und dann nicht wenn ich in NRW bei Bekannten z.B. zubesuch wäre nicht angeln dürfte .
Dein Schein befugt dich Deutschland weit zuangeln sofern du dir dann eben ne Tages- Wochen- Monats- oder Jahrekarte für das Gewässer holst oder im Verein bist.