Sonderaktion -  Werdet Ködertester...

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hab mich gerad erkundigt, alles was ich in der landesverordnung für nrw gefunden habe ist folgendes:

§ 32 Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet
(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.
(3) Der Jugendfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

da bin ich ja erleichtert
 
digdouba schrieb:
hab mich gerad erkundigt, alles was ich in der landesverordnung für nrw gefunden habe ist folgendes:

§ 32 Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet
(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.
(3) Der Jugendfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

da bin ich ja erleichtert

Ja da hat die Jugend ja richtig Glück das sie gleich gestellt ist mit den Erwachsennen und von anfang an Raubfischen darf, ich konnte jedenfalls nichts negatives finden.Gratulation zu euren Gesetzen! In Berlin siehts anders aus. Gruß Pitti
 
ich find so etwas schade. warum sollten jungangler nicht spinnfischen. was sich die regierung bei euch dabei gedacht hat möchte ich mal wissen. zumal ja eh ein begleiter mit fischereischein dabei sein muss der einem zeigen kann wie es geht. so gesetze soll mal einer verstehen. :confused:
 
Ich sehe auch keinen vernünftigen Grund darin das derjenige der einen Fischereischein hat nicht mit Kunstködern angeln darf. Wir haben hier in Deutschland schon eine komische Gesetzeswelt.
Darüber hinaus bin ich auch der Meinung das jeder der in der Lage ist die Prüfung zu bestehen auch seinen Fischereischein ausgehändigt bekommen sollte und zwar unabhängig vom Alter.
 
Also unter den Teilnahmebedingungen steht, dass an dem Ködertest alle Personen teilnahmeberechtigt sind, mit Ausnahme der Mitarbeiter und deren Angehörigen von Spinnerundco und eventueller Kooperationspartner.

viele Grüße
Stephan
 
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