Landesfischereiverordnungen -  Gewässer ohne Bewirtschaftung

Dirk.Saar

Der, der am Wasser sitzt
Hallo an alle Eingeweihten,

ich kenne hier in der Umgebung (Saarbrücken) einen Weiher im Wald, der meines Wissens nach von niemandem bewirtschaftet (sprich kein Angelverein fühlt sich zuständig) wird.

Wie ist das jetzt mit dem Fischen ??
Beim Spazieren habe ich dort schon große Karpfen und auch schon mal einen Hecht gesehen.

Gibt es offizielle Stellen, wo man erfahren kann ob und welche Organisation diesen Weiher betreut ??

Und falls es wirklich niemanden gibt - kann man dann ohne Tagesschein angeln - nur mit Landesfischereischein??

Gruß
dirk.saar
 
Hallo Dirk,

eine interessante Frage, die Du da aufwirfst ...

Ich kenne auch ein Gewässer in Brandenburg, bei dem genau das der Fall ist: dass es keinen Pächter gibt ...

Neben Angelvereinen kommen natürlich noch Fischer oder Privatpersonen in Betracht, die Pächter sein können.

Darüber hinaus könnte es sich natürlich auch um Privatbesitz handeln: daher würde ich zuerst einmal versuchen, die Besitzfrage zu klären ... wem gehört das Waldstück, in dem der Weiher liegt?
Da sollte Dir die Forstbehörde weiterhelfen können ...

Ist der Weiher (inkl. Waldstück) weder Privatbesitz noch verpachtet, solltest Du nach meinem Kenntnisstand dort mit Deinem Landesfischereischein angeln dürfen.

So haben wir es auch seinerzeit mit dem See im Brandenburgischen gehalten ...


Thomas
 
Hallo Dirk!

Die Antworten auf deine Frage findest Du hier:

https://www.fisch-hitparade.de/gesetze/saarland.htm

Zusammengefasst gilt im Saarland folgendes:

1. Das Fischereirecht hat der Eigentümer des Grundstücks und es ist untrennbar mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden.

2. Ausnahme bilden hier Fischereirechte, die schon bestanden, bevor das Gesetz entstanden ist.

3. Zuständig ist in aller Regel die Landratsbehörde bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt als untere Fischereibehörde. Hier werden auch die Fischereirechte geführt und Du kannst nachfragen, wie es mit deinem Gewässer steht.

Wenns ein staatliches Gewässer ist, kann man die Fischereirechte, meines Wissens, eventuell erwerben/pachten. Frag einfach mal bei der entsprechenden Behörde nach.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Goderich schrieb:
Hallo Dirk!

Die Antworten auf deine Frage findest Du hier:

https://www.fisch-hitparade.de/gesetze/saarland.htm

Zusammengefasst gilt im Saarland folgendes:

1. Das Fischereirecht hat der Eigentümer des Grundstücks und es ist untrennbar mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden.

2. Ausnahme bilden hier Fischereirechte, die schon bestanden, bevor das Gesetz entstanden ist.

3. Zuständig ist in aller Regel die Landratsbehörde bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt als untere Fischereibehörde. Hier werden auch die Fischereirechte geführt und Du kannst nachfragen, wie es mit deinem Gewässer steht.

Wenns ein staatliches Gewässer ist, kann man die Fischereirechte, meines Wissens, eventuell erwerben/pachten. Frag einfach mal bei der entsprechenden Behörde nach.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Hallo Goderich klare, unmißverständliche richtige Antwort Danke! Es gibt anscheind immer noch Leute die träumen , von freien Gewässern! Gruß Pitti
 
Hallo Dirk,
die Sache ist ganz einfach. - Fahr nach Von der Heydt zum Saarforst-Landesbetrieb. Dort gibt es eine Karte über alle Waldgebiet im Saarland mit Verzeichniss der Eigentümer und der für die Bewirtschaftung zuständigen Stellen.
Hier kann man dir schnell und einfach sagen, wer für dein Gewässer zuständig ist und wer dir möglicherweise das Angeln erlauben kann.
Petri heil
 
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