Angelkarten oder Fischereischein erforderlich????

bigsteve

Petrijünger
Ein Bekannter von mir hat ein Grundstück das direkt am Wannsee in Berlin liegt.Ein Teil des Wannsees ist "Eigentum" meines Freundes.So steht es zumindest im Grundbuch bzw. der Teilungserklärung.
Da es sich nun um Eigentum handelt will er mir jetzt sagen das er keine Angelkarten o-ä. braucht um in diesem Teil des Wannsees zu fischen.

Stimmt das??
Muss er sich trotzdem an Schonzeiten etc. halten???

Wäre für eine Antwort sehr dankbar,


Gute Nacht

bigsteve
 
Der Normalfall

Hallo Steve,

selbstverständlich muss Dein Bekannter Fischereischein und Angelkarte innehaben, auch wenn er von seinem Grundstück aus angeln will.

Ebenso selbstverständlich muss er Schonzeiten und Schonmaße beachten.

Trotz seines Eigentums ist er schließlich nicht Fischereirechteinhaber ... und ein Teil des Wannsees, sei er auch noch so klein, ist im Grundbuch oder der Teilungserklärung sicherlich nicht als sein Sondereigentum aufgeführt.

Kleine Privatgewässer mit privaten Fischereirechten gibt es tatsächlich, für diese gelten aber Bestimmungen, die für den von Dir geschilderten Fall wahrlich nicht zutreffen.


Thomas
 
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