Tierschutz -  Neues vom NABU, Anglerlobby will Verordnungen für Meeresschutzgebiete aushebeln

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Fliegenfischer
[h=1]Bundesregierung geht „an den Haken“[/h] [h=2]Anglerlobby will Verordnungen für Meeresschutzgebiete aushebeln[/h] Seit mehr als einem Jahr verhandelt das federführende BMUB in Berlin über Verordnungen für 6 Meeresschutzgebiete in der AWZ. Unter dem Druck der Anglerlobby droht ein notwendiges Verbot der Freizeitfischerei in besonders sensiblen Riffgebieten zu kippen.

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Angelköder - Foto: Helge May

Neumünster, 29. Mai 2017 - Seit mehr als einem Jahr verhandelt das federführende Bundesumweltministerium in Berlin mit den Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Verkehr und Forschung über Verordnungen für insgesamt 6 Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik. Unter dem zunehmenden Druck der Anglerlobby droht nun auch noch ein notwendiges, abschnittsweises Verbot der Freizeitfischerei in besonders sensiblen Riffgebieten endgültig zu kippen.

Wenn die Angelverbände dem selbst formulierten Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes gerecht werden wollen, sollten sie ihre ewigen Blockaden der Schutzgebietsverordnungen endlich aufgeben und einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 leisten. Dadurch würde auch von ihnen ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung unseres Naturerbes geleistet. Die Anfang 2016 veröffentlichten Verordnungsentwürfe des BMUB sahen dazu noch ein pauschales Verbot der Angelfischerei in den 6 Meeresschutzgebieten vor, um sensible Riffstrukturen und zugehörige Fischgemeinschaften, aber auch Schweinswale und Seevögel durch einen Nutzungsverzicht besser zu schützen. Was naturschutzfachlich als Maßnahme aufgrund des allgemein schlechten ökologischen Zustands der Ostsee geboten ist, wird seitdem unter dem Druck der Angelverbände und Tourismusbranche zerrieben.

Besonders umkämpft: das FFH-Gebiet Fehmarnbelt. In zähen Verhandlungen mit dem deutschen Angelfischereiverband wurden weite Bereiche der Schutzgebiete wieder für die Angelei frei gegeben. Etwa ein Drittel der Fläche sollte jedoch ausgenommen bleiben. Dabei handelt es sich um besonders wertvolle Riffe im Zentrum des Fehmarnbelts. Hier gibt es noch Geröllfelder, Großalgen und Fischgemeinschaften mit standorttreuen Dorschen: wichtige Nahrungsräume auch für Deutschlands einzigen Wal, den Schweinswal. Eine für Ostseeverhältnisse seltene Lebensgemeinschaft, zu deren Schutz das Gebiet bereits 2004 von der Bundesregierung ausgewiesen wurde. Jetzt aber werden die Rufe immer lauter, selbst dieses bereits stark verwässerte, teilweise Angelverbot komplett zu kippen.

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[h=4]Retten wir den Ostsee-Schweinswal[/h] Der NABU benötigt Ihre Hilfe beim Schutz unserer Meeresumwelt



Falsches Bild
Immer wieder transportieren Lobbyisten des Tourismus dabei das Bild vom „einsamen Angler“ in die Öffentlichkeit, der gerne auch einmal einen Fisch fängt und dabei vor allem die Natur genießt. Die Realität der vor unserer Küste betriebenen Angelindustrie sieht aber deutlich anders aus: Ein Kutter fährt täglich bis zu 60 bezüglich vor allem der persönlichen Fangmenge hoch motivierte Angler ins Schutzgebiet, weshalb neuerdings eine Fangmengenbegrenzung pro Person gilt. Allein von Fehmarn und Heiligenhafen aus sind dies bis zu 70.000 Angler pro Jahr. Stark motorisierte Sportboote schleppen beim ‚Trolling’ gleich mehrere Angeln durchs Wasser. Natürlich hat dies Einfluss auf die geschützten Arten und Lebensräume. Die erzielte hohe Fangquote, die oftmals schwarz vermarktet wird, ging bislang in keine Statistik der Fischerei ein. Dieser Tatsache sollten die Angelverbände verantwortungsvoll begegnen, statt billige Parolen und falsche Fakten über die Auswirkungen ihres Handelns zu liefern.

Der NABU appelliert an Politik und Angler, den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie verantwortungsvoll gerecht zu werden und der Forderung der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) folgen, nutzungsfreie Gebiete zur Sicherung des Naturerbes einzurichten. Besonders in der Pflicht steht das Bundeslandwirtschaftsministerium. Es wäre ein Armutszeugnis des Agrarministers Schmidt, sollte sein Ministerium die Verordnungen weiter blockieren, um den ungerechtfertigten Forderungen der Angler zu entsprechen. Aktuell läuft diesbezüglich bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das offensichtlich auch durch den Bundestagswahlkampf motivierte Lavieren des BMEL kann für Deutschland und seine Steuerzahler durch Strafzahlungen so schnell teuer werden.

Um den Natura-2000-Zielen nachzukommen, müssen Teile der Schutzgebiete für Angler wie auch für andere Formen der Fischerei und Nutzung geschlossen sein. Deutschlands Meeresschutzgebiete existieren bis heute nur auf dem Papier. Das Bundesumweltministerium muss sich fachlich durchsetzen und im Zweifelsfall die Verordnungen per Minstererlass auch gegen das BMEL verabschieden.

Quelle;Newsletter NABU vom 29.09.2017

https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2017/22512.html


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Moin,

Wenn die Angelverbände dem selbst formulierten Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes gerecht werden wollen, sollten sie ihre ewigen Blockaden der Schutzgebietsverordnungen endlich aufgeben und einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 leisten.

Wenn die Schützerindustrie aufhören würde falsche Behauptungen als Tatsachen zu verkaufen, könnte man darüber nachdenken ernsthaft über substanzielle Belange zu sprechen. So lange aber zur Rechtfertigung der eigenen Position Äpfel und Birnen bunt durcheinander gewürfelt werden, scheint mir eine Diskussion zwecklos. Solange dadurch das (vermutlich) eigentliche Ziel der Spendengewinnung erreicht wird, wird sich an der "Berichterstattung" von Seiten der "Naturschützer" aber nichts ändern.

Gruß Thorsten
 
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