Gewässerschutz -  Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen

Fliege 2

Fliegenfischer
Landesfischereitag am 23. September in Regensburg

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen - Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.

Praxisinformationen für Vorstände

  • Auffrischungskurs für Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Weitere Informationen auf der Veranstaltungsseite

Veranstaltungsort: Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Quelle: Newsletter Landesfischreiverband Bayern e.V.

Fliege 2
 
@Ronald ich finde es zwar gut wenn sich der Fischereiverband Bayern darüber einen Kopf macht, doch muß ich meinen Kopf immer wieder auf den Tisch schlagen wenn ich die Abstandsangaben der Gülleverordnung lese. In Bayern ist ein Abstand von 3m (je nach Art der Ausbringung und der Gülle) vorgeschrieben, kann bis auf 1m sogar veringert werden, und in anderen Bl sind es 5m. In meinen Augen sind doch alle Flüsse und stehende Gewässer gleich, oder regnet es in Hessen anders als in Sachsen oder Bayern? Das Bundesministerium für Landw. Forst und Fischerei sollte hier endlich mal eine bundesweite Regelung treffen und einen Mindestabstand von 10m, und zu den Gewässern einen natürlichen Grünstreifen von mind 5m im Feld festlegen.
Ich hatte den Fall schon selbst erlebt, als wir noch den damaligen 0,8ha Teich gepachtet hatten und der Bauewr bis auf 3m zum Rand seine Gülle (Flüssig verdünnt) ausgebracht hatte, denn 3m ist ein Witz wenn es sich um eine Feuchtwiese in leichter Hanglange handelt. Allerdings war dieser Bauer in meinem Alter und er ging auf meine 5m Vorderung gerne ein.

Was den Schein des Fischereiaufsehers angeht. Hier sollte der Gesetzgeber sich andlich auch mal was überlegen, und zwar das es keinen Vereinsinternen Aufseher mehr geben sollte, denn diese halte ich für einen Witz. Als begleitende Unterstützung eines staatlichen Aufsehers ok, aber nicht im Alleingang, denn oft haben solche 08/15 Aufseher keine Ahnung von der Materie.
 
Ich würde ein Haus auf dem See bei München kaufen, aber die Behörden sagte, dass es gegen das Gesetz sein wird, verboten den Kauf und bestraft den Besitzer :klatsch
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben