Allgemein -  Schnelle und hohe Erhöhung der Beiträge des Angelvereins

Fish Mo

Team Cormoran
Hallo Zusammen,
ich hoffe das mein Beitrag hier richtig ist, sonst bitte in ein anderes Thema verschieben.
Heute muss ich mal meinen Unmut kundtun und darum bitten, dass mir vielleicht
jemand einen Rat geben kann.

Der Fischereiverein, in dem ich seit ca.12 Jahren Mitglied bin, hat neuerdings die
Beitragserhöhung für sich entdeckt.
Vor ca. 3 Jahren wurde eine Anpassung von 80€ auf 100€ Jahresbeitrag, von 8€ auf 10€ für nicht
geleistete Arbeitsstunden und eine Erhöhung dieser von 8 Stunden auf 10 Stunden beschlossen.
Der damalige Vorstand warb dafür mit der Begründung, dies würde den Verein finanziell stabil
für die nächsten 10 Jahre aufstellen. Es müsse ja auch ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt werden etc.
Die Erhöhung wurde so beschlossen und es waren alle Mitglieder einverstanden, man möchte den Verein ja auch erhalten.

Bei der JHV 2016 hieß es dann auf einmal, dass der neue Pachtvertrag ja sicherlich teurer werden würde, weil der Verpächter ja sehr klamm sei. Deswegen müsse der Beitrag auf 150€ pro Jahr erhöht werden. Die Arbeitsstunden würden nicht erhöht werden. Bei dieser Erhöhung um 50% mussten schone einige schlucken. Leider wurde die mit einer geringen Mehrheit beschlossen. Einige Mitglieder sind dann zum
Jahresende 2016 ausgetreten, da die Erhöhung für 2017 gilt.

Jetzt kommt eine große Sauerei. Bei der JHV 2017 wurde jetzt beschlossen das Ersatzgeld für die
Arbeitsstunden von 10€ pro Stunde auf 20€ pro Stunde (um 100%) zu erhöhen.
Leider gab es auch hier ein knappe Mehrheit. Insgesamt waren aber nur 23 von 64 Mitgliedern anwesend.
Diese Erhöhung soll schon für dieses Jahr gelten.
Da einige Mitglieder, mich eingeschlossen, es aus beruflichen Gründen nicht oder nur selten zu den Arbeitseinsätzen kommen können, hatte man sich daran gewöhnt jährlich 50€ bis 100€, je nach geleisteten Stunden, drauf zu zahlen.
Jetzt wird man dort aber wirklich geschröpft.

Weiss jemand ob es ein Sonderkündigungsrecht in Vereinen bei solchen Erhöhungen gibt?
Ich für meinen Teil habe bereits beschlossen auf jeden Fall aus dem Verein auszutreten.
Die paar Tage im Jahr, die ich überhaupt Zeit habe zum angeln, kann ich auch auf Tageskarte angeln.
Es ist schon Schade so ganz ohne Vereinsleben, aber die Stimmung im Verein ist jetzt schon unterirdisch schlecht.
Ich würde den Verein jedoch lieber gestern als heute verlassen.
 
Denke schon dass du Rückwirkend austreten kannst, oder wenn nicht einfach nicht zahlen, dann kommt der Rausschmiss, basta, ist echt heftig, 350 Ocken, da wäre ich auch weg.

Aber was mir aufstösst ist der Beschluss über die Erhöhung des Stundenbeitrages rechtmässig, es waren ja nichtmal 50% der Mitglieder anwesend, da stelle ich das mal in Frage.
 
Hallo Sebastian,

Du solltest als erste Amtshandlung in Eure Satzung schauen. Dort müssten eigentlich alle Lösungen für Dein Problem schriftlich hinterlegt sein.
Satzung gibt es bei Eintritt in den AV oder auf Dein Verlangen.

Gruß Henry
 
Hallo Sebastian,
Vereinsrecht ist so ziemlich das komplizierteste, was es an deutschen Gesetzen gibt. Ich kann dir nur raten, nimm Henrys Vorschlag an und organisiere dir die Satzung. Schritt zwei wäre dann ein Anwalt, der sich in Vereinsrecht auskennt.
Gruß Dirk
 
Hallo Sebastian,

Du solltest als erste Amtshandlung in Eure Satzung schauen. Dort müssten eigentlich alle Lösungen für Dein Problem schriftlich hinterlegt sein.
Satzung gibt es bei Eintritt in den AV oder auf Dein Verlangen.

Gruß Henry

Hallo Henry,

leider steht in der Satzung nichts zum Thema Beitragserhöhungen drin. Nur zur Kündigungsfrist
bei ordentlichen Kündigungen. Und die werde ich auf jeden Fall nutzen.
Wenn die Erhöhung des Ersatzgeldes rechtens ist, muss ich halt in den sauren Apfel beissen
und das Geld am Ende des Jahres zahlen und dann aus dem Verein austreten.
 
Wenn von 64 Mitgliedern nur 23 anwesend sind, dann ist diese Mitgliederversammlung meiner Meinung nach NICHT beschlussfähig, ergo der Beschluss für die Tonne. Ich glaube nicht, dass eure Satzung dies so zulässt. Zu einem Beschluss müssen üblicherweise mindestens 50 % aller Mitglieder anwesend sein, wenn nicht sogar 75% (sollte in der Satzung stehen).
Und zahlen und kündigen??? Neeee, dann lieber nicht zahlen und rausschmeißen lassen.

LG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn von 64 Mitgliedern nur 23 anwesend sind, dann ist diese Mitgliederversammlung meiner Meinung nach NICHT beschlussfähig, ergo der Beschluss für die Tonne. Ich glaube nicht, dass eure Satzung dies so zulässt. Zu einem Beschluss müssen üblicherweise mindestens 50 % aller Mitglieder anwesend sein, wenn nicht sogar 75% (sollte in der Satzung stehen).
Und zahlen und kündigen??? Neeee, dann lieber nicht zahlen und rausschmeißen lassen.

LG Micha

Seh ich genauso, der Beschluss ist unwirksam, fechte den an. Sollten Sie den zurücknehmen kündige trotzdem, irgendwann kommts und dann rechtlich abgesichert. Ausserdem sehe ich die Erhöhung "im laufenden Geschäftsjahr" als nicht regulär an, definitiv Sonderkündigungsrecht.

Hast gute Karten, bleib locker, die geben nach, mit Anwalt drohen reicht, nehmen würde ich mir keinen, der kostet auch, minimum 150 Euro SB bei Rechtschutz oder hast Eine ohne SB, dann Feuer frei wenn Die auf Stur machen, denke aber nicht.
 
Seh ich genauso, der Beschluss ist unwirksam, fechte den an. Sollten Sie den zurücknehmen kündige trotzdem, irgendwann kommts und dann rechtlich abgesichert. Ausserdem sehe ich die Erhöhung "im laufenden Geschäftsjahr" als nicht regulär an, definitiv Sonderkündigungsrecht.

Hast gute Karten, bleib locker, die geben nach, mit Anwalt drohen reicht, nehmen würde ich mir keinen, der kostet auch, minimum 150 Euro SB bei Rechtschutz oder hast Eine ohne SB, dann Feuer frei wenn Die auf Stur machen, denke aber nicht.

Ich würd mich schwer zurück halten, mit soclhen Aussagen wie "der Beschluss ist unwirksam" Es sei denn du bist Anwalt und kennst dich aus. ;-) Klar, ein Anwalt kostet, aber vielleicht sind es ja mehrere, die gehen wollen. Wenn die sich einig sind, geht einer zum Anwalt und hinterher teilt man sich die Kosten. Wäre ein Vorschlag. Haben wir auch schon so gemacht.
 
Ich arbeite schon lange im Vorstand eines Vereines (kein Angelverein) und würde sagen , wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung fristgemäß (wie auch immer) verschickt wurde und auch darin die Tagesordnung stand , ist der Beschluss rechtskräftig , so lange da noch kein weiterer Verfahrensfehler sich eingeschlichen hat.
Wenn da alles i.O. ist ( ich gehe davon aus ) dürfte aber eine Sonderkündigung nur dann möglich sein , wenn es in der Satzung steht . So einfach wirst du da nicht raus kommen und einfach nicht bezahlen, da kann der Verein den Beitrag auch über einen Anwalt einfordern .
Ich muss ganz ehrlich sagen , in unserer Satzung gibt es da keine Reglung wenn der Beitrag so steigen würde wie die Mitglieder da aus ihrem "Jahresbeitrag" raus kämen , aber es wird nicht zu so einer Erhöhung kommen .:mad:
 
wenn bei nichtbezahlung des mitglieds, der verein einen anwalt engargieren will, so muss man bedenken, dass der verein die anwaltskosten ebenfalls tragen muss. ob sich das für die lohnt.... eher weniger. nicht zahlen ist also auch erstmal eine option ;-)
 
wenn bei nichtbezahlung des mitglieds, der verein einen anwalt engargieren will, so muss man bedenken, dass der verein die anwaltskosten ebenfalls tragen muss. ob sich das für die lohnt.... eher weniger. nicht zahlen ist also auch erstmal eine option ;-)
Ein gefährlicher Rat. Geh mal davon aus, dass irgendjemand im Vorstand einen kennt, der Anwalt ist oder Beziehungen hat oder irgendsowas. Dann nimmt der Verein sich vielleicht lachend einen Anwalt und am Ende bezahlt das Mitglied alles. Vereinsgebühr und den Anwalt des Vereins. Nichtzahlen ist für mich keine Option. Höchstens rauszögern, bis man sich sicher ist, ob man zahlen muss.
 
Hast du nicht die Möglichkeit, dich für dieses Jahr noch passiv zu melden und so z.B. den Arbeitsdienst und Aktivengebühr zu umgehen und zum Ende dieses Jahres dann regulär zu kündigen? Ist evtl. auch eine Möglichkeit.

In meinem Heimatverein in der Satzung ist ein Passus hinterlegt, womit jede ordentlich geladene Jahreshauptversammlung generell Beschlussfähig ist, selbst wenn der Vorstand alleine da sitzt. Mann kann ja hingehen....

Wie sehen denn das andere Mitglieder deines Vereins? Hast du dich mal mit anderen unterhalten, ob die auch austreten wollen? Wenn genügend zum Ende des Jahres mit Austritt drohen bzw. die Kündigung schon abgeben mit der Begründung der Beitragserhöhung, vielleicht läßt sich das bei einer außerordentlichen Versammlung noch anders gestalten. Bei der Vereinsgröße schmerzt jeder entfallende Beitrag. Nur dann müssen alle ihren A... bewegen und hingehen.

Was mich an deinem Intro wundert, ist die Häufigkeit der Pachtverhandlung. Macht ihr das jährlich?
 
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