"Mitbenutzer" meines Angelscheins...

Packy

Neuer Petrijünger
Hallo,

stimmt es, dass jemand der einen Angelschein hat jemanden mit zum Angeln nehmen darf und der unter dessen Aufsicht angeln darf? Natürlich nur wenn er auch eine Gewässererlaubniskarte hat.

Geht das? Oder müsste dann mein Kollege auch erst einen Angelschein machen? Ich bin 18 und er ist noch 17.

Vielen Dank schonmal :)

Packy
 
Hi,

Danke. Aber könnt ihr mir bitte eben sagen ob ic hdas richtig verstanden habe?
Ich wohne in NRW, und da steht: "Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugend-fischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen."

Heißt dass, dass mein Kollege nicht angeln darf, da er ja 17 ist. Er müsste also den Angelschein machen und mit mir angeln zu gehen.
Das würde sich nämlich nicht lohnen. Das wär' ja zum Mäuse melken!
Und nen Jugendfischereischein bekommt er ja auch nicht, da er ja keine 16 mehr ist.

Packy
 
Packy schrieb:
Heißt dass, dass mein Kollege nicht angeln darf, da er ja 17 ist. Er müsste also den Angelschein machen und mit mir angeln zu gehen.
Das würde sich nämlich nicht lohnen. Das wär' ja zum Mäuse melken!
Und nen Jugendfischereischein bekommt er ja auch nicht, da er ja keine 16 mehr ist.

Packy

Genau so ist es in NRW. Solange Dein 17jähriger Kollege keinen Bundesfischereischein hat und ihm damit das Wissen zum Angeln und zur waidgerechten Fischbehandlung fehlt, bleiben ihm nur einige kommerzielle Forellenteiche oder Gewässer im Ausland. Also ab zur Prüfung mit ihm...;)
 
Na super :'( Naja. Forellenteich wir kommen...

Danke für deine Hilfe :)
...werd dann mal im Board stöbern gehen.

Packy
 
Zurück
Oben