Landesfischereiverordnungen -  Fränkische Seenplatte eine oder zwei Raubfischruten?

seep

Profi-Petrijünger
Hi...
Heute bin ich auf den folgenen, relativ aktuellen Beitrag zum großen Brombachsee gestossen:
http://www.blinker.de/angelmethoden...rombachsee-ein-gewaesser-mit-zwei-gesichtern/

Dort schreibt der Autor, dass nur eine Handangel, er nennt sie "Raubschrute", zum Raubfischangeln erlaubt sei.
Nun bin ich sehr verwirrt, da darüber nichts in meiner Jahreskarte drin steht. Daher gehe ich davon aus, dass man mit zwei Angeln auf Raubfisch angeln darf.
Oder bezieht es sich auf das Angeln auf Raubfisch vom Boot aus?

FHP-Tipp: 9 Raubfischruten Arten kurz erklärt
 
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Hallo Sepp,

ich nehme an, es geht dabei um das "aktive" angeln auf Raubfisch mit einer Spinnrute oder totem Köderfisch (bewegt) an einem System. Dabei darf man nur mit einer Rute fischen. Wenn Du mit totem Köderfische auf Grund oder an der Pose passiv angelst, darfst Du zwei Ruten benutzen.

Fliege 2
 
Wie kann man den mit zwei Raubfischruten ( Handangeln ) aktiv angeln ?
Die Begriffe Handangel und aktiv Angeln erklärern sich doch von selbst .
Und wenn ich mir die Auflagen zum Angeln am Brombachsee anschaue , da frage ich mich wer denn dort angeln geht bzw wer dort für Erlaubnisscheine Geld ausgibt . Das Mindestmaß ist ok , nur die Fangbegrenzungen und das Verbot des Zurücksetzen kann ich nicht nachvollziehen . Wenn ich ein Hecht von 60 cm fange ist der Angeltag vorbei weil ich diesen nicht zurücksetzen darf . Dann muß ich also auch den Meter plus Hecht abschlagen . Solche Auflagen sind einfach nur traurig und unverständlich .
Mal ganz ehrlich , such dir ein anderes Gewässer .

MfG
 
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Hallo Sepp,

ich nehme an, es geht dabei um das "aktive" angeln auf Raubfisch mit einer Spinnrute oder totem Köderfisch (bewegt) an einem System. Dabei darf man nur mit einer Rute fischen. Wenn Du mit totem Köderfische auf Grund oder an der Pose passiv angelst, darfst Du zwei Ruten benutzen.

Fliege 2


Woher hast Du diese Infos? In meiner Jahreskarte steht nichts darüber.
Im Internet bin ich ebenfalls nicht fündig geworden. Oder steht soetwas in der Landesfischereiverordnung?
 
Da die Uhren bei uns in Bayern oft anders ticken als im Rest der Republik, habe ich beim Mittelfränkischen Fischereiverband angefragt.
Und das ist die original Antwort:

"Sie dürfen mit zwei Angeln den Raubfischfang ausüben vom Land als auch vom
Boot. Jedoch ist es so, dass wenn Sie von Land aus angeln und eine Rute als
Stellfischrute ausgelegt haben dann sollten sie nicht mit der zweiten Rute
Spinnfischen, da sie dabei die zweite Rute unbeaufsichtigt lassen und das
dürfen sie nicht.
Also vom Land aus entweder Spinnfischen mit einer Rute oder Stellfischen mit
zwei Ruten."
 
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