Spinnfischen -  Schleppangeln vom Kajak

fishfighter1

Petrijünger
Hallo,

heute war ich mal wieder mit dem Kajak auf dem Kanal unterwegs, auf welchem Schleppangeln verboten ist.
Ich habe auch nicht geschleppt, nur vom treibenden Kajak aus geworfen.
Nun machte mich ein Angelkollege darauf aufmerksam, dass ich schleppe und mich die Wasserschutzpolizei deswegen belangen könne :confused:

Habe noch nie geschleppt (da kein Boot) und mich deshalb noch nicht damit auseinander gesetzt, aber soweit ich weiß zieht man den Köder beim Schleppen hinter dem Boot her oder habe ich da etwas falsch aufgefasst? :biggrin:

Gruß
 
So lange Du nicht vom verankerten Boot angelst, egal welche Angelart zählt das als Schleppangeln.

Meist steht dieser Zusatz auf der Angelkarte.

Gruß Henry
 
Schwierige Sache. Ich würde Henrys Antwort nicht einfach so folgen, denn der Begriff schleppen bedeutet ja, dass der Köder hinter dem Boot her gezogen wird. Gerade beim Spinnfischen ist es manchmal eher andersrum. Durch den Druck des Wassers auf den KuKö setzt sich das Boot langsam in Bewegung.
Mit dem Zusatz "nur vom verankertem Boot" will man vermutlich schleppen verhindern, (plus andere Gründe), aber mehr auch nicht. Ich denke, die endgültige Entscheidung kann hier nur ein Richter treffen oder kennt jemand dazu schon Entscheidungen?
 
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Durch den Druck des Wassers auf den KuKö setzt sich das Boot langsam in Bewegung.

Genau, gerade beim 22kg leichten Kajak reicht ein kleiner Stickbait um es in Bewegung zu versetzen. So gesehen müsste das doch legitim sein, da man beim Kajak weder einen Anker noch Leinen oder sonstiges dabei hat.
Ein Boot ist da schon was anderes, aber wenn es doch Schleppen sein sollte, müsste man das Angeln vom Kajak allgemein verbieten/stark einschränken.
Die WaPo biegt sich das sicher gerne mal so hin, dass es sich letztendlich doch noch gelohnt hat anzuhalten :augen

Aber auf eine Anzeige mit ungewissem Ausgang habe ich ehrlich gesagt keine Lust!

Nachtrag: "Das Schleppangeln oder Trolling ist eine Angelmethode unter aktiver Bewegung des Wasserfahrzeuges durch Muskelkraft, Motorkraft oder durch den Wind bei Segelfahrzeugen. Im Gegensatz dazu wird das einfache Treiben eines Wasserfahrzeuges vor dem Wind als Triftangeln / Triftfischen verstanden." - LALLF -M-V


 
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Deine Frage kann so pauschal übrigens nicht beantwortet werden, denn es kommt auf die Gewässerordnung des JEWEILIGEN Gewässers an.

Du musst schauen wer das Gewässer bewirtschaftet und Dir dort die Gewässerordnung anschauen.

Bei uns z.b. in Brandendurg im Landesanglerverband gilt folgendes: Boot unverankert und dabei angeln ist kein Problem. Egal ob Motorboot oder Kajak. Schleppen ist aber nur mit Muskelkraft erlaubt also nur Ruderboote, Kajaks etc. Hier wird also eindeutig ein Unterschied zwischen Driften und Schleppen gemacht.

Aber auch beim Landesanglerverband Brandenburg gibt es Ausnahmen wie in diversen Verbandsvertragsgewässen ,wo Schleppen grundsätzlich verboten ist. Hier gelten die Vorgaben des Gewässerpächters.

In MV bei den Müritzfischern kannst zu dir Zusatzkarten für Driftangeln und Schleppangeln kaufen.

Wie du merkst ist es überall anders also wie schon erwähnt die Gewässerordnung deines Kanals anschauen.

gruß

Sebastian
 
"Am Boot befestigte Rute oder Schleppvorrichtung mit einem Spinnköder, der durch die Bewegung desBootes bewegt wird"
So steht es in der Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt.

Das Schleppangeln im Niegripper See und Elbe-Havel-Kanal auf Grund des Schiffsverkehrs verboten ist weiß ich, jedoch finde ich keine genaueren Infos, weder im Verzeichnis, noch in Gewässerkarten und -ordnungen :confused:
 
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Habe mal kurz auf die Gewässerordnung Sachsen Anhalt geschaut.

Hier zu finden:

http://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/gewaesserwirtschaft

Dort findet sich folgendes:
SchleppangelAm Boot befestigte Rute oder Schleppvorrichtung mit einem Spinnköder, der durch die Bewegung desBootes bewegt wird. Das Schleppangeln ist nur auf stehenden Gewässern mit einer Fläche über 30ha und mit Bootszulassung gestattet. Das Schleppangeln ist nur mit einer Rute je Angler zulässig. DieGenehmigung hierzu erteilt der betreuende Verein in Abstimmung mit dem Landesanglerverband.

Also ist Schleppen auf Kanälen verboten da kein stehendes Gewässer.

Zum Thema driften kann man hier was rauslesen:

Wasserfahrzeuge müssen (außer beim Spinn-,Hegene- und Schleppangeln) bei allen Angelarten verankert sein, die Verankerungen sind nach demAngeln wieder zu entfernen.

Bedeutet so viel wie Driftangeln ist wohl gestattet.

Zusätzlich findet man unzählige Infos von weiteren Seen etc. wo Schleppangeln verboten ist.

An Deiner Stelle würde ich beim Verband einfach mal anrufen und Dich absichern. Die Leute dort sind normalerweise höfflich und helfen gerne.

gruß

Sebastian
 
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