Allgemeine rechtliche Fragen

der-silvio

Wurmbader
Moin Moin,
bin 28 Jahre alt seit etwa 3 Jahren im besitz von einem Fischereischein.
Ich habe mich in das Forum eingeloggt um ein paar Infos über fangmethoden, Anderungen im Gesetz und Tips und Tricks auszutauschen.
meine ersten fragen beziehn sich natürlich auf die neuen Gesetze...
Was kann ich denn nun wo und wie Fangen und was nicht?
Welche Methoden darf ich nicht mehr benutzen?
Was darf ich überhaupt noch ?
Vieleicht kann mir jemand helfen...
 
Allgemein.....

der-silvio schrieb:
Moin Moin,
bin 28 Jahre alt seit etwa 3 Jahren im besitz von einem Fischereischein.
Ich habe mich in das Forum eingeloggt um ein paar Infos über fangmethoden, Anderungen im Gesetz und Tips und Tricks auszutauschen.
meine ersten fragen beziehn sich natürlich auf die neuen Gesetze...
Was kann ich denn nun wo und wie Fangen und was nicht?
Welche Methoden darf ich nicht mehr benutzen?
Was darf ich überhaupt noch ?
Vieleicht kann mir jemand helfen...


Hallo Silvio,

wie ich aus deinem Beitrag ersehen kann, hast du den Schein erst vor 3
Jahren erworben...

Große Gesetzesänderungen sind mir im Moment nicht bekannt, aber was du
darfst u. nicht, müßte dir noch geläufig sein, da es ja noch nicht lange her ist
als du deinen Fischereischein gemacht hast...

PS: wird dir auch ausdrücklich auf jedem Erlaubnisschein der jeweiligen Gewässer ausgiebig erläutert u. in deinem Bundesfischereischein stehen
die Gesetzlichen Bestimmungen...
 
Bitte ausführen...

Hallo Silvio,

Deine (An)Frage ist leider viel zu pauschal ausgefallen...

Zuerst einmal musst Du uns wissen lassen, in welchem Bundesland Du Deiner Passion nachgehst, schließlich müssen wir dann in den entsprechenden Landesfischereigesetzen und -verordnungen recherchieren (die hier übrigens für jedes Bundesland online abrufbar sind).

Weitere Einschränkungen kann Dein Fischereierlaubnisvertrag (Deine Angelkarte) beinhalten....deren Bestimmungen können wir nicht kennen, wenn Du sie nicht zitierst.

Also, Fragen bitte wesentlich konkreter stellen...


Gruß, Thomas

PS: hier die direkten Links...

Landesfischereigesetze
Landesfischereiverordnungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Achim Pichl schrieb:
Hallo Silvio,

wie ich aus deinem Beitrag ersehen kann, hast du den Schein erst vor 3
Jahren erworben...

Große Gesetzesänderungen sind mir im Moment nicht bekannt, aber was du
darfst u. nicht, müßte dir noch geläufig sein, da es ja noch nicht lange her ist
als du deinen Fischereischein gemacht hast...

PS: wird dir auch ausdrücklich auf jedem Erlaubnisschein der jeweiligen Gewässer ausgiebig erläutert u. in deinem Bundesfischereischein stehen
die Gesetzlichen Bestimmungen...

Dachte da an die neuen Verordnungen bei uns am Greifswalder Ryck.
Habe gehört, man darf inzwischen keine Drillinge mehr benutzen und keine Jigg Köpfe usw.
Wollte mal Hören....
 
der-silvio schrieb:
Dachte da an die neuen Verordnungen bei uns am Greifswalder Ryck.
Habe gehört, man darf inzwischen keine Drillinge mehr benutzen und keine Jigg Köpfe usw.
Wollte mal Hören....

ruf mal da an, die können dir alles sagen:

Anglerladen Greifswald
Friedrich Löffler-Str. 10
17489 Greifswald
Tel. 03834/894399

steht übrigens im gewässerverzeichnis hier auf der seite. ;)
 
Hallo Brandenburger! Gibt es schon Fahrerlaubnisse zum Befahren von gesperrten Wegen,um an die DAV -Gewässer zu kommen.Es sollte so etwas 2006 geben.Es sind ja nicht alle gut zu Fuß
 
Warum gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Fischereigesetze?Hier müßte meiner Meinung eine einheitliche Regelung erfolgen.Wenn man in Urlaub ist in einem anderen Bundesland muß man sich erst über die dortigen Verordnungen erkundigen,oder liege ich mit meiner Behauptung falsch?
 
Walter Schroeder schrieb:
Warum gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Fischereigesetze?Hier müßte meiner Meinung eine einheitliche Regelung erfolgen.Wenn man in Urlaub ist in einem anderen Bundesland muß man sich erst über die dortigen Verordnungen erkundigen,oder liege ich mit meiner Behauptung falsch?


Hallo Walter auch das beachten der Fischereiverordung bedeutet noch lange nicht freie Fahrt, denn letztendlich müßen die Bestimmungen ,Angelzeiten,sowie besondere Auflagen ja selbst Mindestmaße des Pächters beachtet werden. Die Fischereiverordnug ist nur ein Grundsatz der im Lande herrscht, über die sich ein Pächter auch nicht hinwegsetzen darf, wenn er abweichen sollte. Also ist es eigendlich egal, gültig ist sowieso nur das, was auf der Angelkarte steht.Gruß Pitti
 
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