Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Grundsätzlich stehe ich da mit dem Gesetz bzw. mit der Fischereiordnung auf Kriegsfuß. Ich bin eindeutig für Catch & Release.
Komischerweise ist dies offiziel verboten, aber zum Teil (untermaßige und während der Schonzeit gefangene Fische) eben erlaubt und sogar gesetzlich gefordert. Nicht nur insoweit ist der Gesetzestext inkonsequent. Auch beim Thema Brittelmaß sieht es ebenso aus. Da darf man beispielsweise einen Karpfen mitnehmen, der 69,9 cm hat- einer mit einem Millimeter mehr darf und muß sogar releast werden (bevor jetzt alle Carphunter auf mich einschlagen: Ist ein Beispiel- ich setze jeden Karpfen zurück!).
Ich für meinen Teil werde jeden Fisch zurücksetzen, wann immer ich das für richtig halte! Diese und ähnliche Beispiele ließen sich schier unendlich fortführen.
Auch in meiner Eigenschaft als Kontrolletti würde und werde ich deswegen mit Sicherheit niemanden verknacken!
 
Mefoschreck schrieb:
Grundsätzlich stehe ich da mit dem Gesetz bzw. mit der Fischereiordnung auf Kriegsfuß. Ich bin eindeutig für Catch & Release.
Komischerweise ist dies offiziel verboten, aber zum Teil (untermaßige und während der Schonzeit gefangene Fische) eben erlaubt und sogar gesetzlich gefordert. Nicht nur insoweit ist der Gesetzestext inkonsequent. Auch beim Thema Brittelmaß sieht es ebenso aus. Da darf man beispielsweise einen Karpfen mitnehmen, der 69,9 cm hat- einer mit einem Millimeter mehr darf und muß sogar releast werden (bevor jetzt alle Carphunter auf mich einschlagen: Ist ein Beispiel- ich setze jeden Karpfen zurück!).
Ich für meinen Teil werde jeden Fisch zurücksetzen, wann immer ich das für richtig halte! Diese und ähnliche Beispiele ließen sich schier unendlich fortführen.
Auch in meiner Eigenschaft als Kontrolletti würde und werde ich deswegen mit Sicherheit niemanden verknacken!

Für uns in Brandenburg ist es doch einfach. Gemäß Gewässerordnung darf ich auch maßige Fische wieder zurück in ihr element lassen.
Zitat Gewässerordnung :
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
 
Hallo Leute...

... auch wenn ich mir jetzt viele Feinde machen werde, sage ich jetzt mal, das ich gegen C&R bin.

Gerade, wenn ich diese Karpfenangler sehe... da geht mir der Hut hoch... da bekomm ich vol den dicken Hals bei...

Ich wünsche ja eigentlich niemanden etwas böses, aber Angler die nur auf C&R aus sind, den sollte mal folgendes wiederfahren:

Nichts ahnend schlendert ihr durch die gegend... ihr spaziert duch die City, habt hunger und sucht nen kleinen Imbiss.
Ihr riecht was leckeres.... schlendert weiter.... verfolgt den Duft.
*klatsch* machte es plötzlich .... und um euch herum wird es dunkel...


Am nächsten Tag seht ihr ein Foto von euch in der Zeitung.... die Nase Blutig... die Augen dick... die Lippen geschwollen...

Darunter die Aussage des Streetfigthers der euch so zugerichtet hat:

Hoffentlich is der nächste Größer und Dicker !!!


So Leute viel spaß beim Überlegen....

Und Petri Heil....
 
Ach noch was....

Soweit ich weiß.... bezieht sich der begriff "Catch and release" auf das Fangen und zurücksetzen von maßige Fischen....
und nicht auf das zurücksetzen von Untermaßigen, geschonten oder geschützen fischen.
 
Hallo,

ich bin grundsätzlich für Release wenn es für den Fisch und das Gewässer sinnvoll ist. In einem Forellensee eine Forelle wieder schwimmen zu lassen nur weil man denkt, es könnte eine größere beissen und man die Tageskarte mit so nem kleinen nicht belasten will, finde ich ne Sauerei solange die Forelle ein gewisses Gewicht hat.

Einen schönen Karpfen oder kapitalen Räuber wieder ins Wasser zu entlassen ist für mich ein klein wenig Ehrensache und Respekt dem Fisch gegenüber.
 
Fishing_Devil schrieb:
Ach noch was....

Soweit ich weiß.... bezieht sich der begriff "Catch and release" auf das Fangen und zurücksetzen von maßige Fischen....
und nicht auf das zurücksetzen von Untermaßigen, geschonten oder geschützen fischen.
...dennoch kann ich beim Zurücksetzen maßiger oder untermaßiger Fische keinen Unterschied feststellen! Releast ist eben releast- Maß hin oder her!

@ Don Ronaldo
Jou! In der Beziehung sind wir gut dran! Wer weiß: vielleicht übernehmen mal andere Bundesländer von uns diese Regelung???????
Im Übrigen ist die Fischereiordnung das Eine. Die jeweiligen Bedingungen auf den Angelkarten, die der Fischereirechtsinhaber festlegen kann, können davon erheblich (in die schärfere Richtung) abweichen.
 
@ Mefoschreck

ich hab hier mal den 1. Punkt aus der Fischereiordnung des AV OHA:

"Der gefangene Fisch ist waidgerecht zu behandeln. Untermaßige oder im Hochlaich stehende Fische sowie Fische mit Fangverbot sind sofort schonend ins Wasser zurückzusetzen. Maßige Fische sind sofort zu töten und unverzüglich in die Fangmeldekarte einzutragen. Erst danach darf die Angelei fortgesetzt werden. "Fische nur zur freude am Drill zu fangen entspricht nicht der Waidgerechtigkeit und hat zu unterbleiben". Nicht mehr lebensfähige Fische sind zu töten und unter Anrechnung auf die Gesamtfangmenge in die Fangmeldekarte einzutragen.


Und Mefoschreck... wenn ich nen untermaßigen release is das ok, dafür gibt es das Mindestmaß... und das halte ich für vernünftig. Aber ich habe noch nie irgendwo gelesen, das man einen Hecht, Zander, Karpfen oder was weiß ich noch was über 70 cm wieder zurücksetzen soll oder muß.
 
Fishing_Devil schrieb:
Und Mefoschreck... wenn ich nen untermaßigen release is das ok, dafür gibt es das Mindestmaß... und das halte ich für vernünftig. Aber ich habe noch nie irgendwo gelesen, das man einen Hecht, Zander, Karpfen oder was weiß ich noch was über 70 cm wieder zurücksetzen soll oder muß.
Na dann kannst Du ja mal zu uns nach Brandenburg kommen. Hier gibt es zum Teil das s.g. Zwischenschonmaß oder auch Brittelmaß genannt. Diese Regelung ist mir schon mehrfach begegnet- auch in anderen Bundesländern!
Abgesehen davon ist die Fischereiordnung und das Fischereigesetz Ländersache. Wie ich Deiner PLZ entnehmen kann, kommst Du aus einem anderen Bundesland. Hier jedenfalls ist das anders geregelt- man muß in dem Augenblick, in dem man einen Fisch landet entscheiden, ob dieser verwertet oder zurückgesetzt werden soll. (siehe auch Antwort von Don Rolando)
Noch eines: Vielleicht wäre auch bei einem Irrtum meinerseits ein nicht ganz so scharfer Ton eher angebracht! Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

ich gebe Mefoschreck recht .

ich habe am 23.06.07 meine Prüfung gemacht ,und da hatten wir auch das Fischereigesetz.

man muß in dem Augenblick, in dem man einen Fisch landet entscheiden, ob dieser verwertet oder zurückgesetzt werden soll

gruß Angel-paule
 
Angel-Paule schrieb:
Hallo
ich gebe Mefoschreck recht .
ich habe am 23.06.07 meine Prüfung gemacht ,und da hatten wir auch das Fischereigesetz.
man muß in dem Augenblick, in dem man einen Fisch landet entscheiden, ob dieser verwertet oder zurückgesetzt werden soll
gruß Angel-paule

Sorry, dass ist nicht das Fischereigesetz des Landes Brandenburg sondern das ist die Fischereiordnung des DAV Brandenburg, das ist ein privater Verein und keine staatliche Einrichtung - sollte man auseinander halten!

Munter bleiben
CLIFF
..............................................
 
Cliffhänger schrieb:
Sorry, dass ist nicht das Fischereigesetz des Landes Brandenburg sondern das ist die Fischereiordnung des DAV Brandenburg, das ist ein privater Verein und keine staatliche Einrichtung - sollte man auseinander halten!

Munter bleiben
CLIFF
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@ Cliff
Meinst du nicht auch, wenn ein so großer Verein so etwas in seine Satzung oder Bestimmungen einbringt, das es nicht mit dem Gesetzgebern vorher abgeklärt wurde?
Ansonsten macht sich jeder Fischer, der Karten für sein Gewässer ausgibt Strafbar. Denn selbige freuen sich wenn man fische wieder zurück setzt, ausgenommen Fopus.
 
Cliffhänger schrieb:
Sorry, dass ist nicht das Fischereigesetz des Landes Brandenburg sondern das ist die Fischereiordnung des DAV Brandenburg, das ist ein privater Verein und keine staatliche Einrichtung - sollte man auseinander halten!

Munter bleiben
CLIFF
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Hallo Cliff,

da wieder spreche ich Dir. Da ich ja keine Ahnung habe vom Angeln, habe ich doch einfach mal versucht meinen Fischereischein ( im Land Brandenbug) zu machen und oh ich habe doch glatt bestanden, das nur am Rande erwähnt.
Du musst ja sämtliche Verordnungen im Kopf haben, alle Achtung.
Wenn ich nicht schon ganz senil bin habe ich die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abgelegt und das ist eine staatliche Einrichtung oder habe ich davon wieder keine Ahnung?
So neben bei mal gefragt, bist Du allwissend? Mir ist aufgefallen das Du sehr oft andere Meinungen auseinander nimmst, sprich nicht so recht akzeptierst und das öfter nicht gerade in einem netten Ton. Das finde ich nicht ok, auch wenn ich von nichts eine Ahnung habe, aber das musste ich doch mal sagen.
Bin schon gespannt was ich wieder zu lesen bekomme.

Petri Ellen
 
Hmmm Ellen aber wo er Recht hat, hat er Recht.
Es steht wirklich nicht im Fischereigesetz des Landes, sondern ist Teil der Gewässerordnung des DAV Landesverbandes Brandenburg e.V.

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

Komischerweise findet man jedoch auch im offiziellen Gesetzestext des Landes nicht eine einzige Zeile zu diesem Thema.
Letztendlich muß doch jeder selbst wissen, wie er das handhabt und sich den möglichen Konsequenzen stellen.

Ein findiger "Rechtsverdreher" kann dir aus jedem Verhalten einen Strick drehen. Leider ist es eben nunmal so, dass ein Großteil der Gesetzlichkeiten in Deutschland eben nicht "feststehende" Bollwerke sind sondern Auslegungssache und sich teilweise gegenseitig widersprechen, aushebeln und aufheben. Es ist also die Sache des Richters eine passende Auslegung zu finden.

Ich für meinen Teil bin !Sportfischer!, ich angle nicht zwangläufig aus dem Bedürfnis heraus mich zu ernähren.
Ich esse zwar sehr gerne Fisch, aber muß ich deshalb gleich jeden mit nach Hause nehmen, der von mir gelandet wird?
Nach meiner Rechtsauffassung und meinem Rechtsempfinden muß ich das nicht. Möge mir also jemand einen Strick draus drehen...

In diesem Sinne
 
Gut geschrieben MartinB!:respekt Hätte ich nicht besser machen können! :hahaha:
 
Cliffhänger schrieb:
Sorry, dass ist nicht das Fischereigesetz des Landes Brandenburg sondern das ist die Fischereiordnung des DAV Brandenburg, das ist ein privater Verein und keine staatliche Einrichtung - sollte man auseinander halten!

Munter bleiben
CLIFF
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Hurra, der Amtsschimmel, er reitet wieder!
 
catch & release - moralisch verwerflich oder der beste Weg.

in eineigen Posts ist mir aufgefallen, dass das Thema Catch & Release auch in der WElt der Angler und Sportfischer für mächtig viel Zündstoffsorgen kann.
Da es mich aber Trotzdem interessiert wie ihr zu diesem Tehma steht, hab ich mir gedacht mach ich einfach mal eine unkommentierte Umfrrage.

Damits keinen "Krieg" zwischen uns Usern gibt (ja ich weiß wir sind alle tollerant ;) ), schlag ich vor die einzelne Meinung nur per Stimme abzugeben, ohne eigene Kommentare zur Abstimumng.


Shit jetzt wollt ich hier meine erste Umfrage starten und muss feststellen als ordinärer User darf ich das gar nicht, oder ich bin einfach zu blöd. Aus dem Grund bitte ich einen der Moderaten dies für mich zu realisieren.

Motto: Catch and Release moralisch verwerflich oder nicht?
a) wer Angeln geht, sollte es so wie der Jäger halten und nur für die Beschaffung von Nahrung den Angelharken einsetzen
b) Catch & Release ist die einzige richtige Variante, Fisch zum Essen bekommen wir aus der Zucht
c) Catch & Release ist eine feine Sache zur Schonung von aussergewöhnlichen Exemplaren, die nicht durch Gesetze geschützt sind
 
ok - dass mit der Suche muss ich auch noch üben


da hier die Frage mit Kommentar beantortet wird, schliess ich mich gleich mal an.
ich bin gegen das sognennte Catch & Release verfahren. Natürlich nur in den Situationen in denen der Tierschutz auf Grund von Gesetzen und verordnungen ein Freilassen nicht vorschreibt. Schonzeiten und Schonmaße sind dazu da den Fischen die Möglichkeit zu geben, sich fortzupflanzen und den Bestand zu sichern.
Jedoch bin ich strikt dagegen das Catch- und Releasverfahren auch für "nicht"-schonungsbedürftige Fische anzuwenden, denn bei einem soclhen vorgehen verlketze ich Tie mit Vorsatz. Es gibt glaub ich keinen Grund Fische mit Harken zufangen, sie damit zu verletzten und sie dann einfach wieder schwimmen zu lassen. Jeder von uns würde es selber als Körperverletzung bezeichnen, wenn ihm jemand einen Harken in den Rachen stopft und dann versucht ihn wieder herauszuziehen. Der unnötige Schmerz für den Fisch beginnt ja nicht erst beim Harkenlösen.
Also bin ich dafür, dass jeder seinen Fisch auch in die Bratpfanne legt, sei es in die eigene oder die von Oma oder ernst aus dem Nachbardorf.
 
Zuletzt bearbeitet:
@remo230777

Habe Dein neues Thema mit dem bereits besehenden vereint, da wohl die Suchfuntion nicht genutzt wurde und für ein erneutes Thema keine aktuellen Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen bekannt geworden sind. ;)
 
ich finde den beitrag catch und releas von reno 230777 absurt,grund:schmerzempfinden von fischen ist ja wohl wissenschaftlich aufgearbeitet worden. nach meiner meinung sollte jeder petrijünger selbst über seinen fang entscheiden können. ich jedenfalls brauche keinen eimer voll fische.
 
JOJO schrieb:
Also was soll ich mit einem Barsch von 10cm?Oder andere kleinere Fische die nicht verletzt sind beim Abhaken,da setze ich sie lieber zurück damit sie Mama oder Papa vobeischicken

ähm... moin. meineserachtens hat der Barsch ein Mindestmaß von 17 cm ... also musst du den sowieso wieder zurücksetzen: was du mit "anderen kleinen Fischen" machst bleibt dir überlassen, sofern sie das mindestmaß habne ;)
 
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